Entscheidungsvorlage - FB 61/1387/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachenhier: Beschluss Sortimentsliste 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/201
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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05.03.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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06.05.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die Aachener Sortimentsliste 2020 zu beschließen.
Der Rat der Stadt nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und beschließt, dieses einschließlich der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentsliste.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der letzte Stand des Zentren- und Nahversorgungskonzeptes ist aus dem Jahr 2015 und wurde am 29.06.2016 vom Rat der Stadt Aachen beschlossen. Dieses Konzept enthält eine Sortimentsliste, die definiert, welche Sortimente als zentren- und nahversorgungsrelevant einzustufen sind und welche als nicht-zentrenrelevant gelten. Die Liste ist Grundlage zahlreicher Bebauungspläne und muss aufgrund der Darstellung der „Sondergebiete Einzelhandel“ im Flächennutzungsplan Aachen*2030 künftig auch Grundlage des neuen Flächennutzungsplanes werden.
Aufgrund landesplanerischer Vorgaben sowie aufgrund von Bedenken der Bezirksregierung Köln, nun erneut im Rahmen der landesplanerischen Abfrage nach § 34 LPlG zum Flächennutzungsplan Aachen*2030, sind Anpassungen der Aachener Sortimentsliste erforderlich.
In folgenden Punkten wurde die Liste nun angepasst:
- Ergänzung um einen Hinweis
Um eine Vereinbarkeit mit dem Ziel 6.5-2 LEP NRW herzustellen wird der Hinweis ergänzt, dass nahversorgungsrelevante Sortimente auch stets zentrenrelevant sind. Auch in der Vergangenheit wurde stets so verfahren, dass nahversorgungsrelevante Sortimente auch immer als zentrenrelevant eingestuft wurden. Die Aufnahme des Hinweises dient somit als Klarstellung gegenüber Dritten.
- Sortiment „Getränke“ nahversorgungsrelevant
Das Sortiment „Getränke“ wird nun grundsätzlich als nahversorgungsrelevant eingestuft. In Aachen galt bislang die Ausnahmeregelung, dass das Sortiment Getränke in Form eines großflächigen Getränkemarktes in Einzelfällen nicht nahversorgungsrelevant ist. Wenn Getränke in Fachmärkten auf einer Verkaufsfläche von > 800m² angeboten werden sollten, diese aufgrund der angebotenen Mengen und Verpackungen einen hohen Flächen- und Stellplatzbedarf benötigten und die Fachmärkte somit auf eine gute Anfahrbarkeit mit dem PKW angewiesen waren, war es aus Sicht der Verwaltung in Einzelfällen sinnvoll Standorte auch außerhalb der zentralen Lagen zu ermöglichen (z.B. in Gewerbegebieten). Diese Ausnahmeregelung ist nach Auffassung der Bezirksregierung Köln nicht konform mit den Vorgaben der Landesplanung. Danach ist das Sortiment Getränke grundsätzlich nahversorgungsrelevant und kann - wenn die Verkaufsfläche großflächig ist (> 800 m²) - nur in zentralen Versorgungsbereichen sowie in Kern- und Sondergebieten angesiedelt werden. Die durch die Stadt Aachen praktizierte Ausnahmeregelung wurde in der Vergangenheit von der Bezirksregierung regelmäßig bemängelt.
Das Zentren- und Nahversorgungskonzept wurde von der Bezirksregierung zwar schriftlich bestätigt, jedoch mit dem Hinweis, dass die Regelung bezüglich der Getränke nicht rechtskonform ist. Auch wenn die Verwaltung nach wie vor der Ansicht ist, dass die Aachener Regelung eine pragmatische Lösung ist, besteht jetzt dennoch Handlungsbedarf, da eine Genehmigung des neuen Flächennutzungsplanes nicht auf Grundlage der bisherigen Sortimentsliste erteilt werden kann. Großflächige Getränkemärkte können damit zukünftig nur noch innerhalb zentraler Versorgungsbereiche sowie in Kern- und Sondergebieten angesiedelt werden.
- Ergänzung der Sortimente
Die Sortimentsliste wird unter „Zeitschriften, Zeitungen, Schreibwaren und Bürobedarf“ auf Wunsch der Bezirksregierung Köln explizit um das Sortiment „Papier“ ergänzt. Sich hieraus ergebende planerische Konsequenzen werden von der Verwaltung diesbezüglich nicht gesehen.
Die Verwaltung empfiehlt, die „Sortimentsliste Aachen – 2020“ in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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59,8 kB
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