Entscheidungsvorlage - FB 61/1411/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Regionale Schnellbusverbindungen, Förderantrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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26.03.2020
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30.04.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der erweiterten Schnellbuslinien
a) Aachen Bushof - Jülich - Forschungszentrum (Linie SB 20) sowie
b) Aachen Bushof - Bf. Rothe Erde - Brand - Roetgen - Monschau (Linie SB 66)
mit den Verkehrsunternehmen, dem AVV, den betroffenen Städten und Gemeinden sowie den benachbarten Aufgabenträgern abzustimmen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Mobilitätsausschuss hat in der Sitzung am 27.02.2020 über die neue Fördermöglichkeit von Betriebsleistungen auf regionalen Schnellbusverbindungen beraten (siehe auch Anlage 1, Richtlinie) und den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen.
Ziel der Förderung ist es, Lücken im Schienennetz durch regionale Schnellbusverbindungen zu schließen und gute Verknüpfungen Bus-SPNV herzustellen. Aufgrund des Stadt- und teilweise auch Verbundgrenzen überschreitenden Planungsaufwandes, der Vorlaufzeit für Fahrzeug- und Personalbereitstellung, ggf. vorab notwendiger Infrastrukturmaßnahmen und der finanziellen Rahmenbedingungen kann ein regionales Schnellbusnetz im AVV- bzw. NVR-Gebiet nur schrittweise realisiert werden. Eine Förderung mit Umsetzungsbeginn in spätestens 23 Monaten kann grundsätzlich in jedem Jahr für drei bis fünf Jahre beantragt werden. Folgeanträge können für einen Förderzeitraum zwischen zwei und fünf Jahren gestellt werden.
Die Verwaltung hat mögliche Konzepte mit den Verkehrsunternehmen, dem AVV, den betroffenen Städten und Gemeinden sowie den benachbarten Aufgabenträgern entwickelt und abgestimmt. Förderfähig sind die in Anlage 2 aufgeführten "schienenfernen" Relationen. In Frage kommen in erster Linie Erweiterungen des Angebotes auf den Schnellbusverbindungen in Richtung Würselen / Alsdorf / Baesweiler (Linie 51/151), Jülich (Linie SB 20) bzw. Eifel (Linien SB 63 und SB 66).
Problematisch war die äußerst knappe Antragsstellungsfrist zum 31.03.2020. In der ersten Stufe wurden nun Förderanträge für die Relationen Aachen - Jülich sowie für Aachen - Monschau (SB 66) fristgerecht eingereicht. Eine Änderung bzw. Rücknahme ist trotz Förderantrag jederzeit möglich.
Die Antragsstellung für eine Schnellbusverbindung auf der Relation Aachen - Würselen - Alsdorf - Baesweiler als Vorlaufbetrieb für die RegioTram soll in einem zweiten Schritt im März 2021 erfolgen.
Die Umsetzung der beantragten Verbindungen steht unter Vorbehalt entsprechender politischen Beschlüsse in der Stadt Aachen und den Gemeinden Roetgen und Monschau und ist außerdem abhängig von der Bewilligung der Fördergelder durch die Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR).
Rahmenbedingungen
Mit der Novelle des ÖPNV-Gesetzes im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die grundsätzliche Möglichkeit geschaffen, regionale Schnellbuslinien über die Zweckverbände fördern zu lassen (vergl. § 2 Absatz 4 und 5, § 5 Absatz 3 und § 11 Absatz 1). In 2019 wurde ein landesweites Förderinstrument entwickelt und beschlossen und entsprechende Richtlinien erlassen.
Der Nahverkehr Rheinland (NVR) hat die ÖPNV-Aufgabenträger in seinem Verbandsgebiet in einem Schreiben vom 13.01.2020 über die neue Fördermöglichkeit von regionalen Schnellbuslinien informiert. Grundlage bildet die neue Förderrichtlinie "Richtlinie des Zweckverbandes Nahverkehrs Rheinland für die Förderung von Busverkehrsleistungen auf regionalen Schnellbuslinien zur Ergänzung des SPNV-Netzes" (ÖPNV-Schnellbus-RL ZV NVR) vom 28.11.2019. Detailinformationen sind unter
https://www.nvr.de/infrastruktur-und-foerderprogramme/foerderprogramme/schnellbusfoerderung
abrufbar.
Das Schnellbusnetz soll auf Basis schon bestehender Bahnstrecken und Buslinien entwickelt werden und neben der Verbindungswirkung in den Kreisen vor allem auch als Zubringerverkehr zum SPNV dienen. Das Schnellbusangebot soll den lokalen Busverkehr, welcher die maßgeblichen Quellen und Ziele in der Fläche kleinräumig erschließt, ergänzen. Busverbindungen, die das Angebot im SPNV als Parallelverkehr ergänzen, sind nicht förderfähig.
Es gelten hohe Qualitätsstandards zu Bedienungszeiten, Takt, Reisegeschwindigkeit, Fahrzeugausstattung und Infrastruktur. U.a. sollen die eingesetzten Fahrzeuge über Überlandbestuhlung, WLAN und USB-Steckdosen verfügen und dürfen bei der Inbetriebnahme höchstens sechs Monate alt sein, so dass Neubeschaffungen erforderlich werden.
Konzept Schnellbuslinie Aachen - Roetgen - Monschau (Linie SB 66).
Nach ersten Abstimmungen zwischen der StädteRegion Aachen, den Gemeinden Roetgen, Simmerath und Monschau, der Stadt Aachen, der ASEAG und dem AVV sagte die Gemeinde Simmerath eine finanzielle Beteiligung ab. Der Fokus der Konzeption musste daher auf die Verbindung Aachen - Roetgen - Monschau gelegt werden. Dadurch waren die gesamtkonzeptionellen kurzfristigen Möglichkeiten für die Weiterentwicklung des Schnellbuskonzeptes zwischen Eifel und Aachen eingeschränkt.
Zur Förderung wird ein erweitertes Schnellbusangebot auf der Linie SB 66 beantragt. Montags bis freitags soll ein 30-Minuten-Takt von ca. 5 bis 23 Uhr angeboten werden. Samstags (7 - 23 Uhr) und sonntags (8 - 23 Uhr) ist ein Stundentakt vorgesehen. Der Linienverlauf zwischen Aachen und Monschau bleibt wie heute bestehen.
Die durchschnittliche Reisegeschwindigkeit auf der Gesamtrelation muss gemäß Förderkriterien mindestens 32,5 km/h betragen. Daher werden Beschleunigungsmaßnahmen erforderlich. Auf Aachener Stadtgebiet werden die Haltestellen Josefskirche und Elsassstraße ausgelassen, analog zu den anderen Schnellbuslinien (125, 135, 173) auf dieser Achse. Hier besteht auch ohne die SB 66 ein dichtes ÖPNV-Angebot. Des Weiteren soll geprüft werden, ob zusätzlich der Halt an Brand Ringstraße entfallen kann. Darüber hinaus wird die LSA-Koordinierung am Adalbertsteinweg und auf der Trierer Straße überprüft und ggfs. optimiert. Am Bahnhof Rothe Erde ist die Verknüpfung Bus-Bahn gegeben. Auf dem Streckenabschnitt zwischen Brand und Friesenrath werden weiterhin alle Haltestellen von der SB 66 bedient, da diese Linie dort ein bedeutender Bestandteil des ÖPNV-Angebotes ist.
In Roetgen sollen ebenfalls alle Haltestellen angefahren werden. In Monschau wird die Anzahl der angefahrenen Haltestellen reduziert. Die Linie endet nach wie vor an "Monschau Parkhaus". Die Gesamtfahrzeit reduziert sich durch die Maßnahmen von 61 bis 64 Minuten (je nach Tageszeit und Fahrtrichtung) auf 58 Minuten und erreicht eine Durchschnittsgeschwindigkeit von rd. 35 km/h. Entlang der B 258 sind Beschleunigungsmaßnahmen geplant.
Die beiden Haltestellen Roetgen Post und Imgenbroich Bushof sollen als Mobilstationen ausgebaut werden. In Baustufen ist ein barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen auf der gesamten Strecke vorgesehen.
Für den ganztägigen Schnellbusbetrieb werden fünf Fahrzeuge benötigt. Die Mehrkosten für Fahrzeuge und Betrieb werden jährlich auf rd. 790.000 EUR geschätzt.
Die Förderung wird sowohl für das bestehende als auch für das neue Angebot beantragt und beläuft sich auf rd. 555.000 EUR jährlich, so dass ein Unterdeckungsbetrag von rd. 235.000 EUR verbleibt (Mehreinnahmen nicht eingerechnet).
Die Kostentragung erfolgt gemäß AVV-Umlageschlüssel zwischen der Stadt Aachen (ca. 115.000 EUR, der Gemeinde Roetgen ca. 68.000 EUR und der Gemeinde Monschau (ca. 52.000 EUR).
Es ist beabsichtigt, Fördermittel für fünf Jahre zu beantragen.
Die Inbetriebnahme soll voraussichtlich im Januar 2022 erfolgen.
Konzept Schnellbuslinie Aachen - Jülich (Linie SB 20)
In mehreren Gesprächen zwischen dem Kreis Düren, dem Forschungszentrum Jülich, der Rurtalbus und der Stadt Aachen wurde ein Konzept erarbeitet. Antragsteller für diese Verbindung ist der Kreis Düren, da er gemäß rechtlicher Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und dem Kreis Düren Genehmigungsinhaber dieser Linie ist. Betreiber ist das Verkehrsunternehmen Rurtalbus.
Durch die engen Verflechtungen zwischen den Forschungsstandorten Aachen und Jülich mit großen Arbeitgebern wie die RWTH Aachen, das Forschungszentrum Jülich, die FH Aachen und der Brainergy Park Jülich (BPJ) ist ein großes Fahrgastpotenzial vorhanden. U.a. besteht ein Bedarf bei den Mitarbeitern des Forschungszentrums nach späteren Heimfahrten im ÖPNV als heute möglich.
Heute werden fünf Schnellbusfahrten pro Richtung zwischen Aachen Bushof und Jülich Forschungszentrum angeboten. Es ist geplant, das Schnellbusangebot auf der Relation Aachen - Jülich in einen Stundentakt montags bis freitags zwischen ca. 5 und 23 Uhr sowie samstags von ca. 9 bis 21 Uhr zu erweitern. Sonntags sind vorerst keine Schnellbusfahrten geplant. Die Linie soll auf Aachener Stadtgebiet nach Möglichkeit beschleunigt werden. Eventuell könnten einige Haltestellen auf der Jülicher Straße ausgelassen werden. Dies muss mit dem Betreiber Rurtalbus sowie mit der ASEAG (als Betreiber der anderen dort verkehrenden Linien) abgestimmt werden.
Der weitere Linienweg führt über die Autobahn 44 bis Jülich ohne weitere Haltestellen. Am Bahnhof Jülich wird der Anschluss an die Züge in/aus Richtung Düren für ein schnelles Umsteigen hergestellt. Die Linie wird bis zum Forschungszentrum geführt und die Zeiten nach den Bedürfnissen der dort Beschäftigten abgestimmt. Mit den Zusatzangeboten an Samstagen nach Aachen und mit einer Anbindung des Bahnhofs Jülich und weiter zum Solarcampus bietet sich die Möglichkeit, auch weitere Fahrgastpotenziale im touristischen Bereich und bei dem Gelegenheitsfahrgästen (z. B. Einkaufsverkehre) zu erschließen.
Für den ganztägigen Schnellbusbetrieb werden drei zusätzliche Fahrzeuge benötigt. Die Mehrkosten für Fahrzeuge und Betrieb werden jährlich auf rd. 626.000 EUR geschätzt.
Die Förderung beträgt rd. 240.000 EUR, so dass ein Unterdeckungsbetrag von gut 380.000 EUR entsteht. Es werden Mehreinnahmen in einer Größenordnung von bis zu 80.000 EUR geschätzt.
Es ist beabsichtigt, Fördermittel für fünf Jahre zu beantragen. Seitens des Forschungszentrums Jülich wurde eine finanzielle Beteiligung von ca. 100.000 EUR jährlich zugesagt. Für die verbleibenden ca. 200.000 EUR jährlich ist eine Kostentragung von jeweils 100.000 EUR durch die Stadt Aachen sowie durch den Kreis Düren vorgesehen.
Zusätzlich kann auch für das bestehende und genehmigte Fahrplanangebot eine Förderung erfolgen. Der hierdurch erzielte Zuschuss kann zur Finanzierung des bestehenden Verkehrs verwendet werden.
Die Inbetriebnahme soll voraussichtlich im Dezember 2021 zum SPNV-Fahrplanwechsel erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Mehrkosten auf der Linie SB66 berechnen sich auf insgesamt rd. 235.000 EUR jährlich ab 2022, die gemäß ÖPNV-Umlage anteilig auf die ÖPNV-Aufgabenträger Aachen, Roetgen und Monschau aufzuteilen wären für die Fahrleistungen der ASEAG. Demnach fallen jährlich für Aachen rd. 115.000 EUR, Roetgen rd. 68.000 EUR und Monschau rd. 52.000 EUR an. Die Zusatzkosten der Stadt Aachen sind im Rahmen der Verlustabdeckung der ASEAG bzw. der Ausgleichszahlung an die E.V.A. GmbH zu berücksichtigen.
Für den erweiterten Schnellbusbetrieb auf der Linie SB 20 fallen jährliche Kosten für die Stadt Aachen in Höhe von ca. 100.000 EUR an, die mit dem Aufgabenträger Kreis Düren bzw. der Rurtalbus direkt abzurechnen wären.
Der Mehraufwand zur Finanzierung der zusätzlichen ASEAG-Leistungen (SB 66) sowie der Rurtalbus-Leistungen (SB 20) ist im Haushalt der Stadt zusätzlich einzuplanen.
Eine Spitzabrechnung insbesondere unter dem Gesichtspunkt konkreter Einnahmen ist jährlich erstmals im Jahr nach der Betriebsaufnahme zu vereinbaren.
Empfehlung und weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt, das Angebot auf den Schnellbuslinien SB 20 und SB 66 auf Basis der Einplanungsanträge vom März 2020 wie in der Vorlage erläutert zu erweitern. Eine Umsetzung wird nur bei einer vollumfänglichen Förderzusage durch den NVR empfohlen.
Die Verwaltung wird bei einer Förderzusage die Umsetzung diese Schnellbusangebote mit den Verkehrsunternehmen, dem AVV, den betroffenen Städten und Gemeinden sowie den benachbarten Aufgabenträgern weiter abstimmen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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381,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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590,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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