Entscheidungsvorlage - FB 23/0117/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Änderung der Satzung für die Wochenmärkte in der Stadt Aachen zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Satzung für die Wochenmärkte in der Stadt Aachen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Satzung für die Wochenmärkte in der Stadt Aachen vom 17. März 1982, zuletzt geändert am 26.09.2001, ist den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

 

Änderungen sind in folgenden Bereichen erforderlich:

 

·         Anpassungen an die vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen.

 

·         Zur Attraktivitätssteigerung der Verkauf von Lebensmitteln zum direkten Verzehr.      Ausdrücklich ausgeschlossen vom direkten Verzehr sind alkoholische Getränke. Die Verwaltung wird darauf achten, dass nur eine geringe Anzahl dieser Stände zugelassen wird, um den grundsätzlichen Charakter des „grünen“ Wochenmarktes zu erhalten.

 

·         Der Verkauf von lebenden Kleintieren soll weiterhin gestattet werden, da es einen Beschicker gibt, der jahreszeitbedingt Gänse, Puten, Hühner, Kaninchen auf dem Wochenmarkt verkauft. Das Rechtsamt hatte im § 4 die Anforderungen an den Verkauf an die gesetzlichen Erfordernisse angepasst.

 

·         Redaktionelle Änderungen, Oberbürgermeister anstatt Oberstadtdirektor, Fachbereich Immobilienmanagement anstatt Liegenschafts- bzw. Ordnungsamt.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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