Entscheidungsvorlage - B 03/0040/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Finanzausschuß:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 7. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2006 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Umweltausschuß:

 

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 7. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2006 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt den Erlass des 7. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2006 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

I.  Allgemeine Satzungsänderung

 

Nach Auffassung desVerwaltungsgerichts Aachen ist in den Gebührensatzungen eine klare Regelung für die Heranziehung des wirtschaftlichen Eigentümers aufzunehmen. Die Regelungen in § 6 Abs. 1 der Gebührensatzung zur Kanalanschlußsatzung lassen die Inanspruchnahme des wirtschaftlichen Eigentümers nicht zu.

Daher wird zur Schließung dieser rechtlichen Lücke vorgeschlagen, den § 6 Abs. 2 entsprechend zu ändern.

 

 

 

 

 

 

II. Gebührenerhöhung

 

Es ist erforderlich, die Gebührensätze in § 3 Abs. 8 und 9 sowie § 4 Abs. 6 zum 1.1.2006  wie folgt zu erhöhen.

 

 

Zu § 3 (8)          Die Schmutzwassergebühr von €  2,19  auf €  2,39 erhöht.

 

Zu § 3 (9)          Teilanschlußgebühr von € 1,14 auf €  1,30 erhöht.

 

Zu § 4 (6)          Die Niederschlagswassergebühr von € 0,99 auf €  1,02 erhöht.

 

 

 

Die Berechnung der Gebührensätze und die Vergleichswerte des Vorjahres sind als Anlage beigefügt.

 

 

Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2006

 

Die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung  für den Entwässerungshaushalt für das jahr 2006 weist bei einem Kostenvolumen von insgesamt  59.271.337,00 € einen Fehlbetrag von 3.506.241,00 € aus. Um diesen Fehlbetrag auszugleichen ist eine Anhebung der Gebührentarife wie folgt erforderlich:

 

                                    derzeit in Kraft:              neu:

 

                                    SW       2,19 €/m³                      2,39 €/m³                     

                                    RW       0,99 €/m²                      1,02 €/m²

                                    TA        1,14 €/m³                      1,30 €/m³

 

 

Der Anstieg der Kanalbenutzungsgebühren ist sowohl in höheren Kosten , darüber hinaus aber auch zu einem nicht unerheblichen Anteil (0,06 €/m³) in einer um 400.000 m³  reduzierten  Wassermenge -bedingt  im Wesentlichen durch Produktionseinschränkung bei zwei großen Industrieunternehmen- begründet.

Wenn die Schmutzwassergebühren stärker als die Regenwassergebühren steigen, so ist das im Wesentlichen in einer Kostenverschiebung zu Lasten der Abwasserreinigung in Verbindung mit der Reduzierung der  Wassermenge begründet.

 

Für die Kostensteigerung ist im Wesentlichen die Verlustverrechnung auf der Basis des Betriebsergebnisses für das Jahr 2003 in Höhe von 2.941.637 € maßgebend.

Die gebührenrelevanten Gesamtkosten der Rechnungsperiode sind dagegen um 21.200 € hinter dem Vorjahresergebnis zurückgeblieben.

Das negative Betriebsergebnis 2003 resultiert zum einen aus gestiegenen Betriebskosten im Bereich der Kläranlagen, u.a. als Folge der Erweiterung von zwei Abwasserreinigungsanlagen (Brand und Horbach, die Ende 2002 in Betrieb gingen), darüber hinaus vor allem aber durch die zum 01.04.2003 erfolgte Übergabe der Kläranlagen und Sonderbauwerke an den Wasserverband Eifel-Rur und dem damit verbundenen Wasserverbandsbeitrag.

Die Höhe des Wasserverbandsbeitrages sowie die Höhe der Overheadkosten waren der Verwaltung zum Zeitpunkt der Kalkulation im Jahre 2002 noch nicht bekannt.

 

Wasserverbandsbeitrag und Abwasserabgabe

Der an den Wasserverband (WVER) zu zahlende Beitrag ergibt sich aus den wasserverbandsrechtlichen Vorschriften und den vom WVER beschlossenen Veranlagungsregeln und ist von der Stadt insoweit nicht zu beeinflussen; für 2006 beträgt der prognostizierte Gesamtbeitrag  29.380.000 €, er liegt damit um 50.000 € über dem des Vorjahres. Die zu erwartende Abwasserabgabe wird durch den WVER ermittelt und der Stadt mitgeteilt

 

Betriebsführungsentgelt STAWAG

Das Betriebsführungsentgelt  entspricht dem Aufwand, der auch bei der Stadt entstanden wäre und führt insofern nicht zu einer Gebührenänderung.

Nach Übertragung der Aufgaben der Stadtentwässerung an die STAWAG,  tritt an die Stelle der bisher im städt. Haushalt im einzelnen veranschlagten Kosten-/Einnahmeansätze ein zu erstattender  Gesamtbetrag  “Betriebsführungsentgelt “ mit einem Ansatz von 4.140.900 €. Die im städt. Haushalt zu veranschlagenden Kosten-/Einnahmeansätze sind damit deutlich weniger geworden.

 

Kalkulatorische Kosten

Die kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen haben sich gegenüber dem Vorjahr im Saldo um 89.500,00 € erhöht; dieser Zuwachs resultiert aus der Fortschreibung des Anlagevermögens.

Die Vergleichswerte für das Jahr 2005 sind der Kostenaufstellung zur Gebührenbedarfsberechnung 2006 gegenübergestellt, so dass daraus weitere Informationen hergeleitet werden können.


Kanalbenutzungsgebühren   2006

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gebührenrelevante Kosten (UA. 70000)

 

2005

2006

 

 

 

ab 2006

 

41000.7

Personalausgaben (SN 1)

STAWAG

1.481.500

0

 

46010.1

Prämien für Verbesserungsvorschläge

STAWAG

300

0

 

50012.0

Unterh. der Grundstücke u. baul.Anlagen

STAWAG

400

0

 

51000.1

Unterhaltung der Kanäle

STAWAG

700.000

0

 

51100.8

Unterhaltung der Pumpwerke

STAWAG

41.200

0

 

51110.5

Ersatz von Personal- und Sachkosten

STAWAG

50.400

0

 

52.000.7

Beschaffung von Meßgeräten

STAWAG

500

0

 

52010.4

Anschaffung u. Unterh. v. geringw. WG

STAWAG

2.000

0

 

52020.1

Unterhaltung von Meßgeräten

STAWAG

2.000

0

 

53020.7

Miete für Büroräume

STAWAG

80.000

0

 

53500.4

Anerkennungsgebühren

STAWAG

300

0

 

54003.2

Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude

STAWAG

2.300

0

 

54210.8

Ungezieferbekämpfung

STAWAG

4.000

0

 

55050.0

Kraftfahrzeugversicherung

STAWAG

13.200

0

 

56190.0

Beschaffung von Dienst und Schutzkleidung

STAWAG

3.000

0

 

56250.8

Kosten für fachbezogene Fortbildung

STAWAG

4.000

0

 

57000.4

Arzneien und Verbandmittel

STAWAG

200

0

 

57010.1

Strom und Wasser für Pumpstationen

STAWAG

127.400

0

 

59000.5

Aufstellung des Kanalkatasters

STAWAG

9.000

0

 

59020.0

Entleerung von geschl. Gruben

STAWAG

100.000

0

 

59040.4

Entsorgung von Kanalsand

STAWAG

15.000

0

 

64520.9

Dienstreise-Kaskoversicherung

STAWAG

1.000

0

 


 

65004.0

Bürobedarf, Fachliteratur etc.

STAWAG

13.100

0

 

65264.7

Fernmeldegebühren, Wartungskosten

STAWAG

30.000

0

 

65400.3

Reisekosten

STAWAG

34.200

0

 

65500.0

Grundlagenermittlung für den Gebührenmaßstab

Stadt

2.500

2.500

 

65510.7

Gutachten über Versickerungsf. in Neubaugebieten

Stadt

2.100

2.100

 

65520.4

Abwasseruntersuchungen

STAWAG

1.500

0

 

65530.1

Vorfluter- und Industrieabwasseruntersuchungen

STAWAG

4.100

0

 

65540.9

Kanalvermögensbewertung

STAWAG

40.000

0

 

65550.6

Abwasseruntersuchungen -Umweltamt-

STAWAG

1.600

0

 

65570.0

Entgelte an Chem.u.Lebensmittel U.-Amt

STAWAG

4.500

0

 

65580.8

Industrieabwasser, Vorfluter, Indirekteinleiter

STAWAG

65.900

0

 

65600.6

Pflege u. Fortschreibung des Gewerbekatasters

STAWAG

800

0

 

65630.8

Rechtsverfahren und jurist. u. sonst. Beratung

STAWAG

20.000

0

 

65800.9

Beschaffung von Planungsunterlagen f. k. Projekte

STAWAG

1.000

0

 

65810.6

Verwaltungsgebühren

STAWAG

10.000

0

 

66104.2

Beiträge zu Verbänden und Vereinen

STAWAG

2.100

0

 

67200.1

Erstattung an Herzogenrath "Zum blauen Stein)

Stadt

7.000

7.000

 

67500.0

Erstellung der Unterlagen zur Gebührenberechnung

Stadt

31.500

31.500

 

67800.0

Erstattung an Zuiveringschap Limburg/NL

Stadt

18.300

18.300

 


 

67900.6

Verwaltungskostenbeitrag

Stadt

1.184.600

998.100

 

67904.9

Kostenerstattung an UA. "Buchbinderei"

Stadt

0

100

 

67910.3

Anteilm. Kosten "Ausbau u. Unterh. v. Gewässern"

Stadt

483.200

483.200

 

67920.0

Inanspruchn. der Fahrzeuge pp. des Bauhofes

STAWAG

1.562.400

0

 

67940.5

Ersatz von Personal- und Sachkosten 

(FB 36)

Stadt

250.000

0

 

67950.2

Kostenerstattung an UA. "Tiefbauverwaltung"

STAWAG

3.400

0

 

67960.0

Erstattung von Abwasseruntersuchungen

STAWAG

13.000

0

 

67970.7

Kostenerst. an "Technikunterstützte Info"

STAWAG

89.800

0

 

71300.0

Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur

Stadt

29.330.000

29.380.000

 

 

Betriebsführungsentgelt STAWAG

Stadt

0

4.140.900

 

68000.4

Abschreibungen

Stadt

6.912.700,00

6.870.600,00

42.100

68500.6

Verzinsung des Anlagekapitals

Stadt

13.734.300,00

13.865.900,00

-131.600

00000.0

Abwasserabgaben

Stadt

831.000,00

809.000,00

 

 

                                                Ausgaben:

 

57.322.300

56.609.200

713.100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Abzüglich Einnahmen:

 

 

 

 

10000.8

Verwaltungsgebühren

Stadt

1.400

1.400

 

11010.0

Anerkennungsgebühren

STAWAG

100

0

 

11310.0

Entgelte für Untersuchung gewerbl. Abwässer

STAWAG

900

0

 

11400.9

Entgelte für die Zulieferung von Elektrizität

STAWAG

100

0

 

11410.6

Erst. v. AC Stadtbetrieb für Wärmelieferungen

Verr.Stadt

28.400

28.400

 

13100.0

Verkaufserlöse

STAWAG

100

0

 

15040.4

Rückzahlung von Abwasserabgaben

Stadt

100

100

 

15070.6

Kostenersatz für die Behandl. v. Fremdschlamm

Verr.Stadt

10.000

10.000

 

15100.1

Abgabe von Ausschreibungsunterlagen

STAWAG

1.800

0

 

15800.6

Bauleitungs- und Planungkosten d. eig. Personal

STAWAG

674.000

0

 

16200.5

Erstattung von Abwasserabgaben + Indirekteinl.

Stadt

33.200

40.000

 

16210.0

Kostenanteil der Stadt Stolberg für ARA Brand

Stadt

190.000

190.000

 

16300.0

Erstattung vom WVER für Strom pp.

Stadt

1.000

1.000

 

16950.4

Kostenerst. vom UA."Bauhöfe"(Tiefbauverwaltung)

fällt weg

18.200

0

 

16970.9

Kostenerst. vom UA. 1.72110.67990.0  (KKA)

Verr. Stadt

12.000

8.500

 

26100.1

Stundungszinsen

Stadt

100

100

 

 

 

 

971.400

279.500

691.900,00

 

 

 

56.350.900

56.329.700

21.200

 

Verrechnung Betriebsergebnis 2003 

 

151.200

2.941.637

-2.790.437

 

gem. § 6 Abs. 2 KAG

 

 

 

-2.769.237

 

 

 

 

 

 

 

Umzulegenden Kosten:

 

56.502.100

59.271.337

-2.769.237

 

Kanalbenutzungsgebühren 2006

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kostenzuordnung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gem. Gutachten Ing.-Büro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

a)      

Städt. Anteil für Straßenentwässerung

7.247.416

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)     

Kostenanteil für Niederschlagswasser von

13.823.520

 

 

         

priv. befestigten und an die Kanalisation

 

 

 

 

 

angeschlossenen Flächen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)      

Kostenanteil für Schmutzwasser

 

38.184.801

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

d)     

Kostenanteil für Teilanschluss

 

15.600

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

59.271.337

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Gebührensätze

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zu b)

Regenwassergebühr:        

13.823.520

1,0164 €

      z.Zt.       0,99  €/m²

 

 

 

 

 

13.600.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zu c)

Schmutzwassergebühr:

38.184.801

2,3866 €

      z.Zt.       2,19  €/m³

 

 

 

 

 

16.000.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zu d)

Teilanschlussgebühr:

20.820.850

1,3013 €

      z.Zt.       1,14  €/m³

 

 

 

 

 

16.000.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geb.-Einnahmen

 

Gebühreneinnahmen   

 

 

 

 

alte  Tarife

 

 

 

 

 

 

 

 

 

RW:

13.600.000

     x

1,02 €

13.872.000

 

 

0,99 €

13.464.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

SW:

16.000.000

     x

2,39 €

38.240.000

 

 

2,19 €

35.040.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

TA:

12.000

     x

1,30 €

15.600

 

 

1,14 €

13.680

 

 

Einnahmen:

52.127.600

 

 

 

48.517.680

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durch Kanalbenutzungsgebühren

 

52.023.921

 

 

 

52.023.921

zu deckende Kosten (Ziff. b + c + d)

 

 

 

 

 

3.506.241

 

 

 

+

103.679

 

 

 

 

 

 


 



7.   N A C H T R A G

zur Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschlussan die öffentliche Abwasseranlage (Kanalanschlusssatzung) der Stadt Aachen

vom

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), der §§ 1, 2, 4, 6, 10 und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712) der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.Januar 2005 (BGB l. I S. 114) und der §§ 64 ff. des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am                  folgende Satzung beschlossen:

 

1.

§ 3 (8)      erhält folgende Fassung:

 

Die Schmutzwassergebühr beträgt je Kubikmeter Schmutzwasser jährlich 2,39.

 

2.

 

§ 3 (9) erhält folgende Fassung:

 

Sofern für einzelne Grundstücke oder einzelne Ortsteile vor Einleiten der Abwässer in

die öffentliche Abwasseranlage eine Vorklärung der Abwässer vorgenommen und die Einleitung in die Kanalisation erfolgt, die nicht an eine Abwasserreinigungsanlage angeschlossen ist (Teilanschluss), beträgt die Schmutzwassergebühr je Kubikmeter Schmutzwasser jährlich € 1,30.

 

3.

 

§ 4 (6) erhält folgende Fassung:

 

Die Niederschlagswassergebühr beträgt je Quadratmeter angeschlossene Fläche € 1,02.

 

4.

 

§ 6 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Beim Wechsel des Eigentümers geht die Gebührenpflicht mit dem Beginn des auf den Eigentumswechsel folgenden Monats auf den neuen Eigentümer über. Für die Zeit vom ersten des auf den Besitzübergang folgenden Monats bis zur Eintragung ins Grundbuch ist auch der wirtschaftliche Eigentümer im Sinne des § 39 Abgabenordnung (AO) gebührenpflichtig.

 

5.

 

Dieser 6. Nachtrag tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die zum 1.1.2006 vorgeschlagenen Gebührensätze sind kostendeckend.

 

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