Anhörung - FB 36/0442/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Laurensberg nimmt den Bericht zur Kenntnis. Auf Empfehlung der Verwaltung spricht sich die Bezirksvertretung gegen die beantragte Wiederherstellung der historischen Wegeverbindung Mamelis-Aachen aus.

 

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Laurensberg vom 07.01.2020 gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Antrag vom 07.01.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, den historischen Weg von Mamelis nach Aachen wiederherzustellen, entsprechende Wegweiser aufzustellen und begleitende Pflanzungen vorzunehmen. Gemäß dem Antrag beigefügtem Plan soll mit der Reaktivierung des Weges das heute bestehende, umfangreiche Wegenetz für Naherholungssuchende und Wanderer um eine weitgehend steigungsfreie Strecke erweitert werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Bereits heute weist der landwirtschaftlich geprägte Landschaftraum zwischen den Ortslagen Vaals, Vijlen, Laurensberg und Orsbach ein weitläufiges, attraktives und abwechslungsreiches Wegenetz für Naherholungssuchende und Wanderer auf. Die vorhandenen Wege werden unterschiedlichen Ansprüchen gerecht; steigungsarme Wege sind ebenso vorhanden wie eher verwilderte und geländebetontere Abschnitte.

 

Der historische Wegeverlauf des Weges Mamelis-Aachen durchquert einen der wenigen „störungsarmen“ Bereiche dieses Gesamtraumes. Unterstützt durch zahlreiche Naturschutzprojekte (Kooperationen der Unteren Naturschutzbehörde mit Landwirten; Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen für den Campus Melaten, u.a.) haben sich hier in den zurückliegenden Jahren zahlreiche seltene und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten etabliert und ausgebreitet. Auf Grund dieser Qualitäten bildet der Bereich ganz bewusst die Kernzone des geplanten Naturschutzgebietes (NSG) „Schneeberg“(1). Dieses geplante NSG mit einem hohen Anteil von Scherbenackerflächen weist eine landesweit einzigartige Qualität auf. Mit der Neuerschließung der Kernzone des geplanten NSG´s würden weitreichende Störungen ausgelöst, die die seitens der Naturschutzexperten als sehr vorbildlich eingestufte Entwicklung in diesem Raum gefährden. Auch seitens der Landwirtschaft sind weitere Besucherfrequentierungen und insbesondere Störeinflüsse durch häufig freilaufende Hunde in diesem Rückzugsraum nicht gewünscht.

 

Die mit der Reaktivierung des Weges Mamelis-Aachen verknüpften negativen Effekte für die Flora und Fauna bewertet die Untere Naturschutzbehörde im Fachbereich Umwelt als gravierend und daher nicht hinnehmbar. Die Wiederherstellung kollidiert mit den gesetzlichen Anforderungen des Artenschutzes und ist darüber hinaus wegen der mit der Neuaufstellung des Landschaftsplans verbunden Veränderungssperre (§ 48, Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz NRW) für alle Maßnahmen, die den Zielen des neuen Landschaftsplans  entgegenstehen, nicht genehmigungsfähig.

 

Fazit: Für den Fachbereich Umwelt, Untere Naturschutzbehörde, besteht weder fachlicher noch rechtlicher Spielraum, dem Ausbau bzw. der Wiederherstellung des historischen Weges zuzustimmen.

 

 

(1) Hinweis: aktuell weist der Landschaftsplan von 1988 hier noch Landschaftsschutzgebiet aus.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

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Investive Auswirkungen

Ansatz

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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