Kenntnisnahme - FB 61/1408/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Am Venskyhäuschen: Herstellung eines Gehwegs
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Entscheidung
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24.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie fasst den Planungsbeschluss für die Herstellung eines Gehwegs in der Straße Am Venskyhäuschen zwischen Hausnummer 11 und der Einmündung Kronenberg auf Grundlage der vorliegenden Planung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Anlass und Analyse
Die Straße Am Venskyhäuschen mit Anbindung an den Kronenberg ist eine Anliegerstraße, die ausschließlich dem Zugang bzw. der Zufahrt der an ihr gelegenen Grundstücke dient und zu großen Teilen den Charakter einer Baustraße hat. Der Straßenraum ist nicht eindeutig gegliedert, und es gibt nur einen einseitigen, ca. 1,50 m breiten Gehweg im rückwärtigen Teilbereich von 150 m Länge, der im Zuge von südlich anliegenden Baumaßnahmen sukzessiv angelegt wurde (Hausnummern 11 bis 41). Auf den nördlichen Grundstücken wird eine Weiterentwicklung von Wohnbauflächen angestrebt. Ein Antrag auf Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern wurde bereits genehmigt.
Um Fußgänger gegenüber dem zunehmenden Kfz-Verkehr zu schützen, soll eine Gehwegverbindung im vorderen Teilstück zwischen dem vorhandenen Gehweg vor Hausnummer 11 und dem Gehweg des Kronenbergs (mit der dort anliegenden Bushaltestelle „Hanbruch, Schwimmhalle West“) hergestellt werden.
2. Planung
Ein Gehweg soll zum einen vor Hausnummer 9 hergestellt und dort an den vorhandenen Gehweg vor Hausnummer 11 angeschlossen werden. An dieser Stelle ist der Gehweg heute nur mit Splitt befestigt. Der Bereich wird genutzt, um mehrere an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzende Stellplätze in senkrechter Anordnung auf dem Grundstück von Hausnummer 9 anzufahren. Die Stellplätze sind jedoch nicht genehmigt und auch nicht bauordnungsrechtlich zulässig, da die erforderlichen Abmessungen nicht eingehalten werden können: zwischen Verkehrsfläche und Bebauung sind etwa 4,50 m verfügbar, ein Stellplatz muss nach Sonderbauverordnung NRW jedoch mindestens 5,00 m lang sein. Für das 6-Familienwohnhaus wurde ursprünglich eine 2,00 m breite Zufahrt zu einem Stellplatz neben dem Gebäude geplant und genehmigt. Alle weiteren notwendigen Stellplätze wurden entweder abgelöst oder auf den Nachbargrundstücken nachgewiesen.
Im weiteren Verlauf in Richtung Kronenberg befindet sich ein öffentlicher Parkplatz. 11 Parkstände sind senkrecht zur Straße Am Venskyhäuschen angeordnet. Der neue Gehweg soll unmittelbar davor angelegt werden. Aufgrund der notwendigen Fahrbahnbreite zum Ein- und Ausparken könnte alternativ nur mit unverhältnismäßig großen Umbaumaßnahmen oder einer Änderung der Parkordnung (und dem damit einhergehenden Parkraumverlust) ein Überfahren des Gehwegs vermieden werden.
Die Restfahrbahn neben dem neu zu planenden Gehweg wird nach Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) auf den Begegnungsfall Pkw/Pkw bemessen (Fahrbahnbreite 4,75 m). Für Begegnungsverkehr mit größeren Fahrzeugen befinden sich Ausweichstellen im Bereich der Zufahrten und Einmündungen. Der neue Gehweg wird damit ca. 1,65 m (vor Hausnummer 9) bzw. 1,75 m (vor dem Parkplatz) breit. Insgesamt ergibt sich in der Straße Am Venskyhäuschen eine Gehwegbreite zwischen 1,50 und 1,75 m.
3. Kosten und finanzielle Auswirkungen
Die geschätzten Kosten für den Gehweg betragen etwa 33.250 €.
Die Einplanung der notwendigen Mittel zur Umsetzung der Maßnahme erfolgt haushaltsneutral mit der zukünftigen Haushaltsplanung.
Entscheidungen zur Umsetzung der Maßnahme mit Kosten und Finanzierung bleiben dem Ausführungsbeschluss vorbehalten.
Die Anlage der Gehwege in Teilbereichen der Straße löst keine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus.
4. Fazit und Empfehlung
Der geplante Gehweg in der Straße Am Venskyhäuschen ist als Lückenschluss des Fußwegenetzes und zur sicheren fußläufigen Erreichbarkeit der Bushaltestelle „Hanbruch, Schwimmhalle West“ von der Straße Am Venskyhäuschen notwendig. Durch die zu erwartende Zunahme des Kfz-Verkehrs durch zukünftige Bebauung nehmen die Erschließungsfunktion der Straße und damit auch die Bedeutung der Fußgängersicherheit zu. Die Verwaltung empfiehlt daher, einen Gehweg in der Straße Am Venskyhäuschen zwischen Hausnummer 11 und der Einmündung Kronenberg herzustellen.
Der Eigentümer des 6-Familienhauses Am Venskyhäuschen 9 wird parallel zur politischen Beratung über die beabsichtigte Planung und Beschlussfassung informiert.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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2
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(wie Dokument)
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78,6 kB
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