Entscheidungsvorlage - FB 45/0731/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulentwicklungsplan für den Bereich der Primarstufe 2019-2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Kenntnisnahme
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29.04.2020
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Kenntnisnahme
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29.04.2020
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Kenntnisnahme
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13.05.2020
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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13.05.2020
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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13.05.2020
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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13.05.2020
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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27.05.2020
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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04.06.2020
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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17.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Schulentwicklungsplan für den Bereich
der Primarstufe 2019 – 2024 zustimmend zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Schulentwicklungsplan für den
Bereich der Primarstufe 2019 – 2024 zustimmend zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Schulentwicklungsplan für den
Bereich der Primarstufe 2019 – 2024 zustimmend zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Schulentwicklungsplan für den Bereich
der Primarstufe 2019 – 2024 zustimmend zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Schulentwicklungsplan für den Bereich der Primarstufe 2019 – 2024 zustimmend zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Schulentwicklungsplan für den Bereich der Primarstufe 2019 – 2024 zustimmend zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Schulentwicklungsplan für den
Bereich der Primarstufe 2019 – 2024 zustimmend zur Kenntnis.
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung und den Schulentwicklungsplan für den Bereich der Primarstufe 2019 bis 2024 zustimmend zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat der Stadt den vorgelegten Schulentwicklungsplan und die darin durch die Verwaltung empfohlenen schulorganisatorischen Maßnahmen zu beschließen:
a) KGS Auf der Hörn
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Zügigkeit der KGS Auf der Hörn ab dem Schuljahr 2021/2022 dauerhaft von 1,5 Zügen auf 2 Züge zu erhöhen.
b) GGS Am Lousberg
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Zügigkeit der GGS Am Lousberg ab dem Schuljahr 2021/2022 dauerhaft von 2 Zügen auf 2,5 Züge zu erhöhen. Die Schule bildet demnach zukünftig im jährlichen Wechsel zwei bzw. drei Eingangsklassen.
c) GGS Brander Feld
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Zügigkeit der GGS Brander Feld nach Abschluss der Baumaßnahme dauerhaft von 2 Zügen auf 2,5 Züge zu erhöhen. Die Schule bildet demnach zukünftig im jährlichen Wechsel zwei bzw. drei Eingangsklassen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung und den Schulentwicklungsplan für den Bereich der Primarstufe 2019 bis 2024 zustimmend zur Kenntnis.
Er beschließt den vorgelegten Schulentwicklungsplan und die darin durch die Verwaltung empfohlenen schulorganisatorischen Maßnahmen:
- KGS Auf der Hörn
Der Rat der Stadt beschließt, die Zügigkeit der KGS Auf der Hörn ab dem Schuljahr 2021/2022 dauerhaft von 1,5 Zügen auf 2 Züge zu erhöhen.
- GGS Am Lousberg
Der Rat der Stadt beschließt, die Zügigkeit der GGS Am Lousberg ab dem Schuljahr 2021/2022 dauerhaft von 2 Zügen auf 2,5 Züge zu erhöhen. Die Schule bildet demnach zukünftig im jährlichen Wechsel zwei bzw. drei Eingangsklassen.
- GGS Brander Feld
Der Rat der Stadt beschließt, die Zügigkeit der GGS Brander Feld nach Abschluss der Baumaßnahme dauerhaft von 2 Zügen auf 2,5 Züge zu erhöhen. Die Schule bildet demnach zukünftig im jährlichen Wechsel zwei bzw. drei Eingangsklassen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Hiermit wird der Schulentwicklungsplan für den Bereich der Primarstufe 2019 bis 2024 vorgelegt (Anlage 1).
Zudem ist der Schulentwicklungsplan im Internet unter folgendem Link einsehbar:
Stichwort: “Bildungsberichterstattung“
Über den Schulentwicklungsplan kommt der Schulträger seiner Verpflichtung aus § 80 SchulG NRW nach, ein gleichmäßiges, inklusives und umfassendes Bildungsangebot für alle Schulformen, Schularten und Schulstandorte in seinem Zuständigkeitsbereich aufzustellen, zu sichern und fortzuschreiben.
Die Planung berücksichtigt hierbei sowohl das gegenwärtige als auch das zukünftige Schulangebot, die Entwicklung des Schüleraufkommens, das Schulwahlverhalten der Eltern sowie auch die Entwicklung des Schulraumbestands.
An der Aufstellung der vorliegenden Planung waren zahlreiche Akteure beteiligt.
Es erfolgte eine Beteiligung der Schulen über ihre Schulkonferenzen sowie die Beteiligung der Schulaufsicht beim Schulamt für die StädteRegion Aachen.
Innerhalb der Stadtverwaltung waren fachbereichsübergreifend der Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Europa über die Abteilung Strukturförderung sowie das städtische Gebäudemanagement involviert sowie im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule - neben der federführenden Abteilung Finanzmanagement, Planung und Service – die Abteilung Schule.
- Herangehensweise bei der Erstellung des Schulentwicklungsplans
2.1 Grundsätze
Bei der Planung waren die nachstehenden Grundsätze handlungsleitend:
- Möglichst wohnortnahe Versorgung (kurze Beine, kurze Wege)
- Zweizügigkeit als angestrebte Mindestgröße einer Grundschule
- Multifunktionale Nutzung der vorhandenen Räume für Betreuungsangebote
- Absenkung der Klassenfrequenzen bei Brennpunkt- und Schulen mit GL-Klassen (gemeinsames Lernen)
2.2 Prognosemodelle und Datengrundlagen
Die Planungen im Schulentwicklungsplan beruhen auf den errechneten Schülerzahlenprognosen. Die Datengrundlagen und Berechnungsmethode sind in den Kapiteln 4.1 und 4.2 ausführlich beschrieben. Dennoch weist die Verwaltung an dieser Stelle nochmals auf einige Besonderheiten und Herausforderungen bei der Berechnung der Prognosewerte hin.
2.2.1 Datengrundlage:
Als Datengrundlage sind die Kinder in den Altersgruppen von 0-6 Jahren zum Stichtag 31.12.2018 zugrunde gelegt worden. Gleichzeitig sind die Anmeldezahlen in den Grundschulen der letzten drei Schuljahre betrachtet und mittels einer trendgewichteten Quote auf die o.g. Kinder angewandt worden. Daraus ergibt sich die sogenannte „Einschulungsquote“ für die 1. Klassen.
Bei der Ermittlung der voraussichtlichen Kinderzahlen in den 2. bis 4. Klassen sind Übergangsquoten ermittelt worden. Durch diese Übergangsquoten werden die Veränderungen der Schülerzahlen beim Aufstieg in die nächsthöhere Jahrgangsstufe dokumentiert.
2.2.2 Anmeldungen zum Schuljahr 2020/2021:
Die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2020/2021 liegen zwar bereits vor, sind jedoch nicht in die Berechnung des vorliegenden Schulentwicklungsplanes eingeflossen. Die Anmeldephase für das kommende Schuljahr lag nach dem Stichtag zur Berechnung der Prognosewerte für den aktualisierten Schulentwicklungsplan und ist daher lediglich als Prognosewert dargestellt. Der Verwaltung ist bewusst, dass es bei den vorliegenden Zahlen zu Abweichungen kommen kann. Die Klassenrichtzahl und die daraus entstandenen Einzelmaßnahmen werden in der Sitzung des Schulausschusses am 30.04.2020 beraten und sind unabhängig zum vorliegenden Schulentwicklungsplan zu betrachten. Da die Prognosezahlen jährlich aktualisiert werden, ist gewährleistet, dass auf sich ändernde Gegebenheiten rechtzeitig reagiert werden kann.
2.2.3 Unwägbarkeiten:
Die Zahl der Kinder in den einschulungsrelevanten Altersgruppen steigt voraussichtlich bis zum Ende des Prognosezeitraums an. Auch die Bevölkerungsprognosen der Statistikabteilung des Fachbereichs 02 (Wirtschaft, Wissenschaft und Europa) gehen von insgesamt eher steigenden Bevölkerungszahlen für Aachen aus. Die Erfahrungen früherer Prognosen zeigen jedoch, dass insbesondere im letzten Prognosejahr die Werte zu sehr nach oben abweichen und letzlich nicht die tatsächliche Aufnahmezahl widerspiegelt, die in der Regel geringer ist. Dies ist oftmals den Wanderungsbewegungen von jungen Familien innerstädtisch wie auch der negativen Wanderungsbilanz aus der Stadt Aachen hinaus geschuldet.
Zwar besteht ein Anspruch auf einen Schulplatz in der nächstgelegenden Grundschule, jedoch können Eltern ihr Kind in jeder beliebigen Schule im Stadtgebiet anmelden. Dabei wird deutlich, dass aufgrund von Jahr zu Jahr stark schwankender „Vorlieben“ für einzelne Grundschulen kaum pauschal zu prognostizieren ist, wie sich dieses Wahlverhalten für die einzelne Schule auswirken wird.
Zudem sind auch städtebauliche Veränderungen (z.B. geplante und bereits vorhandene Neubaugebiete) im Rahmen der Schülerzahlenentwicklungen betrachtet worden, auch wenn diese nicht mathematisch in die Prognosewerte einfließen können.
Für eine insgesamt verlässlichere Prognose werden kleinräumige Bevölkerungsprognosen benötigt, die für die Stadt Aachen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Prognosewerte für das Schuljahr 2024/2025 nicht umfänglich als handlungsleitend für konkrete schulorganisatorische Maßnahmen zu verstehen sind, sondern letzlich nur eine Aussage über die jeweilige Grundtendenz der Schülerzahlentwicklung darstellen.
- Beteiligungen
3.1 Beteiligung der Schulaufsicht
An der Erstellung des vorliegenden Schulentwicklungsplanes sind sowohl die Schulaufsicht, als auch die Schulleitungen eng beteiligt gewesen. Eine Stellungnahme der Schulaufsicht ist als Anlage 2 beigefügt. Soweit nachvollziehbar, sind die Anregungen der Schulaufsicht bereits in den vorliegenden Entwurf mit eingearbeitet worden. Im Übrigen wird zu einigen inhaltlich bedeutsamen Punkten nachfolgend ausgeführt:
3.1.1 Halbe Zügigkeiten
Der Schulträger hält weiterhin an der Festlegung von halben Zügigkeiten fest, da durch dieses Instrument eine höhere Planungssicherheit an einzelnen Schulen mit teilweise stark schwankenden Anmeldezahlen geschaffen werden kann. Durch die Festlegung von halben Zügen kann flexibler auf die konkrete Anmeldesituation reagiert werden und die Schulen haben in den Jahren mit höheren Aufnahmemöglichkeiten die Möglichkeit, mehr Elternwünschen in Bezug auf den Besuch einer bestimmten Schule zu entsprechen. Weiterhin können so vorhandene bzw. auch eher eingeschränkte Raumkapazitäten in den jeweiligen Schulgebäuden optimal genutzt werden. Gerade diese Flexibilität hat seinerzeit auf Initiative der Schulaufsicht für die Einführung von halben Zügigkeiten gesprochen. Die jährliche Festlegung der Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen nach § 6a der VO zu § 93 SchulG NRW bleibt davon unberührt.
3.1.2 Zusätzliche Raumkapazitäten
Ein Anspruch auf zusätzliche Raumkapazitäten für die verschiedenen Betreuungsmaßnahmen kann nicht aus dem Schulentwicklungsplan abgeleitet werden, da der politische Beschluss aus dem Jahr 2015 hinsichtlich einer intensiven multifunktionalen Nutzung der vorhandenen Räumlichkeiten (vgl. Vorlage Nr. FB 45/0070/WP17) weiterhin Bestand hat. Zudem besteht bei einer Vielzahl der Liegenschaften keine Möglichkeit zur räumlichen Erweiterung ohne umfangreiche Baumaßnahmen, für welche separate Beschlüsse erforderlich werden. Daher verweist die Verwaltung auf das bestehende OGS-Ausbauprogramm des Gebäudemanagements (vgl. Vorlage Nr. FB 45/0190/WP17), über welches an vielen Schulen bereits Maßnahmen umgesetzt werden bzw. in Planung sind.
3.1.3 Digitalpakt
Der durch die Schulaufsicht angesprochene Digitalpakt hat in erster Linie keine Auswirkungen auf den vorliegenden Schulentwicklungsplan. Die Verwaltung erarbeitet derzeit diesbezüglich eine separate Vorlage, die dem Schulausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt wird. .
3.1.4 Absenkung Klassenfrequenz
Verschiedene Herausforderungen, wie beispielsweise der wachsende Lehrermangel im Primarbereich, können durch die Schulentwicklungsplanung nur bedingt beeinflusst werden. Im Rahmen der Klassenfrequenzregulierung kann der Schulträger mit möglichst kompakten Systemen diesem Umstand versuchen entgegenzuwirken, gleichzeitig darf die Pädagogik des Gemeinsamen Lernens oder der Brennpunktschulen dadurch nicht in den Hintergrund gerückt werden. Gerade vor dem Hintergrund der wachsenden pädagogischen Anforderungen und der fortschreitenden Inklusionsbemühungen ist es aus Sicht der Verwaltung geboten, die seinerzeit einvernehmlich mit der Schulaufsicht entwickelten Frequenzabsenkungen beizubehalten. Die Problemstellung der Lehrerversorgung wird dennoch ausdrücklich anerkannt, muss aber aus Sicht der Verwaltung landesseitig gelöst werden und darf nicht zu einer Absenkung der qualitativen Standards führen.
3.2 Beteiligung der Schulen
In einem gemeinsamen Termin mit dem Schulträger, der Schulaufsicht und den Leitungen der Grundschulen am 23.01.2020 sind die allgemeinen Rahmenbedingungen, die Berechnungsmethoden der Prognosewerte und die Faktenblätter der Grundschulen vorgestellt und erläutert worden. Es bestand zudem ausreichend Raum für Rückfragen und Diskussionen. Im Anschluss an diesen Termin sind der Allgemeine Teil, sowie die Auszüge der jeweiligen Schule und des Sozialraums an die Schulleitungen übersandt worden. Die Schulen und letztlich die Schulkonferenzen hatten bis zum 16.03.2020 Gelegenheit, eine schriftliche Stellungnahme zu übersenden. Von allen Schulen lagen die Rückmeldungen fristgerecht zum 16.03.2020 vor. Hierfür möchte sich die Verwaltung an dieser Stelle herzlich bedanken. Die eingereichten Stellungnahmen sind in der Anlage 3 beigefügt.
Einzelne Rückfragen und Anmerkungen sind in bilateralen Gesprächen mit den einzelnen Schulen im Vorfeld der Vorlagenerstellung geklärt und der Entwurf ist an gegebener Stelle entsprechend angepasst worden. Auch redaktionelle Änderungen der Schulkonferenzen sind bereits in die schriftlichen Ausführungen aufgenommen worden, daher sind in den Stellungnahmen der Schulkonferenzen vereinzelt noch Anmerkungen vermerkt, die bereits entsprechend berücksichtigt worden sind. Bezüglich der Raumaufstellungen haben die Schulplaner des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule bereits im Laufe Jahres 2019 nahezu alle Schulstandorte vor Ort begangen und die Raumbilanzen entsprechend aktualisiert.
Aus den Rückmeldungen der Schulkonferenzen wurden die folgenden Schwerpunktthemen zusammengefasst:
3.2.1 Mensen
In den Stellungnahmen der Schulkonferenzen wird häufig darauf hingewiesen, dass mit zunehmender Auslastung des OGS-Betriebs die Kapazitäten an den Mensen an ihre Grenzen stoßen. In der Folge muss z.B. in mehreren Schichten gegessen werden, teilweise bis in den Nachmittagsbereich hinein.
Diesbezüglich wird auf Punkt 3.1.2 und die dort aufgeführte Vorlage verwiesen.
3.2.2 Raumbedarfe
Viele Schulen gehen davon aus, dass die Nachfrage nach OGS Plätzen in den nächsten Jahren weiter steigen wird und sich abhängig davon zusätzliche Raumbedarfe ergeben werden. Einige Schule melden in diesem Zusammenhang Bedarf an multifunktionaler Ausstattung an.
Bezüglich der im SEP-Entwurf festgelegten Raumstandards wird angemerkt, dass sich die Anforderungen an eine moderne Grundschule verändert haben. So werden aus Sicht der Schulkonferenzen zusätzliche Räume u.a. für Beratungsgespräche, Förderunterricht, Sprachförderung, Elterngespräche, multiprofessionelle Teams, Sozialarbeit, OGS-Personal und Lehrerarbeitsplätze benötigt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei intensiver multifunktionaler Nutzung des Raumbestands in manchen Schulgebäuden nicht ausreichend auf diese Anforderungen reagiert werden kann.
Weitere Raumbedarfe (Förderräume) werden im Zusammenhang mit der Beschulung von Kindern mit Förderbedarfen gesehen.
Auch hier ist auf Punkt 3.1.2 dieser Vorlage zu verweisen.
3.2.3 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen
Weiterhin weisen die Schulkonferenzen darauf hin, dass die Zahl der Kinder mit besonderem Förderungsbedarf weit höher ist als die Zahl der statistisch erfassten Kinder mit förmlich festgestelltem Förderbedarf (AOSF-Verfahren). An nahezu allen Schulen besteht die stetig steigende Herausforderung, auch die Kinder mit den Förderbedarfen Lernen, Emotionale- und Soziale Entwicklung und Sprache im eigenen Schulsystem zu unterrichten und dabei individuell zu fördern.
3.2.4 Umgang mit den Detailrückmeldungen aller Schulen
Die in den Rückmeldungen der Schulkonferenzen enthalten Hinweise zur Gebäudestruktur und zu den Raumkapazitäten wurden erfasst. Diese werden in der Folge von der Abteilung Schulbetrieb geprüft und entsprechend bearbeitet.
4. Maßnahmenvorschläge
Die Verwaltung schlägt folgende Maßnahmen vor:
a) Erhöhung von Zügigkeiten
- GGS Am Lousberg: Der Schulträger empfiehlt die Festlegung der 2,5-Zügigkeit zum Schuljahr 2021/2022.
- KGS Auf der Hörn: Der Schulträger empfiehlt die Festlegung der 2-Zügigkeit zum Schuljahr 2021/2022.
- GGS Brander Feld: Der Schulträger empfiehlt die Festlegung der 2,5 Zügigkeit nach Abschluss der Baumaßnahme.
b) Reduzierung der Schülerzahl in den Eingangsklassen
Eine Zusammenfassung aller Maßnahmevorschläge ist schulbezogen in der Anlage beigefügt.
c) Prüfaufträge
- Mögliche Weiterentwicklung der KGS Beeckstraße in die Zweizügigkeit, sofern die Liegenschaft des Berufskollegs in der Lothringer Straße verfügbar wird
- Möglicher Umzug der städtischen Kindertagesstätte aus der Reumontstraße und Erhöhung der Zügigkeit der Montessori Grundschule Reumontstraße.
Darüber hinaus wird bei Brennpunktschulen und Schulen mit GL-Klassen (gemeinsames Lernen) die Absenkung der Klassenfrequenz empfohlen.
Eine Übersicht aller Maßnahmen findet sich in Anlage 4 zu dieser Vorlage.
- Ausblick
Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass der vorliegende Schulentwicklungsplan die Situation der Grundschulen zu Beginn des Jahres 2019 und die sich daraus ergebenden Entwicklungen aufzeigt. Es handelt sich nicht um ein statisches Gebilde, sondern um einen sehr dynamischen elternwillenabhängigen Prozess und lebt vom stetigen
Austausch zwischen Schulträger und Schulen. Aktuelle Entwicklungen,
werden sukzessive eingearbeitet und zukünftig in den Prognosen berücksichtigt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich ggf. aus den Einzelmaßnahmen und können derzeit noch nicht beziffert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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36,2 MB
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2
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öffentlich
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79,3 kB
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3
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öffentlich
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14,4 MB
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4
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öffentlich
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27,4 kB
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