Kenntnisnahme - FB 61/1399/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Damit gilt der Antrag zur Tagesordnung Nr. 106 als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Letzte Beschlüsse und Anträge

In regelmäßigem Turnus ist als fester Tagesordnungspunkt das Thema „Umsetzung Rahmenplanung Richtericher Dell“ in den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Richterich installiert, um zeitnah über die Fortschritte im Planungsprozess berichten zu können.

Darüber hinaus ist die Verwaltung mit Schreiben der Fraktion der SPD in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 28. Oktober 2019 (Antrag Nr. 106 ) beauftragt, in Zusammenarbeit mit der STAWAG prüfen zu lassen, wie für das zukünftige Neubaugebiet Richtericher Dell ein klimaneutrales Konzept der Wärme- und Kälteversorgung realisiert werden kann. Insbesondere soll geprüft werden, ob eine Zusammenarbeit mit dem niederländischen Netzbetreiber Mijnwater bei der Nutzung des Grubenwassers in dem ehemaligen grenzüberschreitenden niederländisch–deutschen Bergbaugebiet im Aachener Norden ermöglicht werden kann.

 

  1. Aktueller Arbeitsstand

         Europaweite Ausschreibung der Straßen-, Entwässerungs- und Ingenieurbauwerksplanung

 Mit dem Beschluss aus den Dezembersitzungen 2019 der Bezirksvertretung Aachen-Richterich, des Planungsausschusses und des Mobilitätsausschusses wird nun die Ausschreibung der Fachplanung vorbereitet. Der Trassenabschnitt -A- wird innerhalb des Wohngebietes am nördlichen Rand des Baugebiets liegen. Im Fokus ist weiterhin, den Trassenabschnitt -C- zwischen Banker-Feld-Straße und Roermonder Straße als ersten Teil der Planung zu realisieren. Dazu werden nun auch die Überlegungen zur Führung des Baustellenverkehrs konkretisiert.

 Das umfangreiche Vergabeverfahren wird durch ein externes Büro betreut und nach dortiger Abschätzung im II. Quartal 2020 erfolgen.

 

         Vorüberlegungen für die Führung des Baustellenverkehrs

 Eines der Ziele der Beschlussfassungen zur zeitlichen Abfolge der Umsetzung der Rahmenplanung ist es, dass der Baustellenverkehr und der nach Umsetzung des Wohngebietes entstehende Ziel-und Quellverkehr (PKW-Fahrten der neuen Anwohner, Besucher etc.) keine zusätzliche Belastung für die Anwohner des Vetschauer Weges, der Horbacher Straße und der Banker-Feld-Straße erzeugt. (siehe u. a. Vorlage - FB 61/0228/WP17). 

 Der erste Realisierungsabschnitt der geplanten Straße soll der Abschnitt -C- sein. Dieser wird durch zwei Querungsbauwerke unterteilt und besteht aus insgesamt fünf Teilabschnitten, die heute nur aus unterschiedlichen Richtungen erreichbar sind.


Diese Teilabschnitte sind:

C1: ca. 220 m langer Abschnitt zwischen Roermonder Straße und Amstelbach

 

C2: Amstelbachüberquerung

 

C3: ca. 65 m langer Abschnitt zwischen Amstelbach und Bahndamm

 

C4: Bahnunterquerung

 

C5: ca. 90 m langer Abschnitt zwischen Bahndamm und Banker-Feld-Straße

 

 

 

Die Abschnitte C1 und C2 sind von Süden über die Roermonder Straße erreichbar. Die angrenzende landwirtschaftliche Fläche kann als Lagerfläche und Arbeitsraum genutzt werden.

Der Abschnitt C3 ist heute für landwirtschaftliche Fahrzeuge grundsätzlich erreichbar, nicht aber für den Baustellenbetrieb. Dazu muss zunächst eine der beiden Querungen hergestellt werden.

Die Abschnitte C4 und C5 sind heute nur von der Banker-Feld-Straße aus erreichbar.

Die rechtlichen Anforderungen, die die Baustellenerschließung für den gleichzeitigen Straßenbau aus beiden Richtungen erfüllen müsste, werden derzeit konkretisiert.

So erfordert z. B. der Anschluss an die BAB 4 die Mitnutzung von Verkehrsflächen auf niederländischem Gebiet, diese wurde zu Beginn des Planungsprozesses durch die niederländische Behörde Rijkswaterstaat in Aussicht gestellt. Eine aktuelle Beantragung ist derzeit noch nicht möglich, weil der konkrete Zeitraum noch nicht feststeht. Für die Ertüchtigung eines Feldweges liegt die Vorplanung vor, allerdings ergeben sich neben den baulichen Maßnahmen weitere rechtliche Anforderungen.

Die erforderlichen Genehmigungen für den Grenzübertritt von Baufahrzeugen und Bodenaushub wurden bereits im Zusammenhang mit der Nutzung von Bodenaushub aus einer Baustelle im Gebiet Avantis im Jahr 2018 geprüft. So handelt es sich z. B. beim Abtransport von Bodenaushub um eine grenzüberschreitende Abfallverbringung, die nach den Vorgaben der Abfallverbringungsverordnung vorab zu notifizieren ist. Auch bei einer "Durchfuhr" unbelasteten Bodenaushubs durch die Niederlande ist ein entsprechendes Notifizierungsverfahren durchzuführen.

Hinsichtlich der Fahrer ist darauf zu achten, ob diese über eine Arbeitserlaubnis bzw. einen Aufenthaltstitel auch für die Niederlande verfügen. So kann es beispielsweise bei geduldeten Ausländern, die eine Arbeitserlaubnis besitzen, dazu kommen, dass die Duldung erlischt, wenn diese das Bundesgebiet verlassen, so dass die Wiedereinreise eine unerlaubte Einreise darstellt. Diese Rahmenbedingungen sind bei der Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen zu berücksichtigen.

Um die Straßenbaustelle (Abschnitt C5) an der Banker-Feld-Straße erreichen zu können, bevor die Abschnitte C1-C4 fertigstellt sind, müsste eine ca. 1.100 m lange Baustellenerschließung über die heute landwirtschaftlichen Flächen beiderseits der Horbacher Straße gelegt werden.

Sinnvollerweise sollte diese Baustellenerschließung dann zum einen auf Flächen im Eigentum der Stadt Aachen geplant werden und zum anderen dort verlaufen, wo auch im späteren Wohngebiet eine Straße vorgesehen ist. Zweckmäßig ist es in diesem Zusammenhang, den für das Wohngebiet erforderlichen Schmutzwasserkanal vorab in dieser Baustraße zu verlegen. Diese müssten bei der Vergabe der anstehenden Planungsleistungen ggf. zusätzlich mit aufgenommen werden.

 

         Knotenpunkt Banker-Feld-Straße

 Für den Knotenpunkt Banker-Feld-Straße wurden durch das Ingenieurbüro Berg aus Aachen verschiedene Varianten (Kreisverkehr und versetzte Einmündungen) ausgearbeitet und bewertet. Bei diesem Knotenpunkt war zunächst ein Kreisverkehr geplant, aufgrund der Sorge vor Schleichverkehr in Richtung Bank bzw. Richterich wurde in der Vergangenheit neben der Unterbrechung der Banker-Feld-Straße auch eine versetze Einmündung diskutiert. In der Sitzung wird mündlich zum Stand der Planung berichtet.

 

         Planung Radschnellweg

 Inzwischen sind die zur technisch-umweltfachlichen Linienfindung notwendigen Unterlagen fast fertig. Sobald sie vollständig sind, wird das Verfahren durch den Landesbetrieb Straßen NRW eröffnet.

 Mit dem Landesbetrieb Straßen NRW wurde inzwischen die Frage der OD-Grenze im Bereich der Haupterschließung erneut besprochen. Der Radschnellweg bleibt damit vom Roder Weg kommend bis hinter der Unterquerung der Haupterschließung in der Baulast der Stadt Aachen, die damit die Planungshoheit in diesem Bereich behält.

 Die Verwaltung hat Vorbereitungen getroffen, um nach dem Erhalt der Förderbewilligung für die anstehenden Planungsleistungen durch die Bezirksregierung so bald wie möglich weitere Planungsleistungen vergeben zu können.

 

         Abstimmungen mit der Deutschen Bahn

 Der Entwurf der Planungsvereinbarung befindet sich im Abstimmungsprozess, der durch die DB Netz überarbeitete korrigierte Entwurf liegt der Verwaltung vor und ist in Bearbeitung. Im Rahmen der Abstimmungsgespräche hat die DB die bislang hier vorliegende Kostenannahme angepasst. Angenommen werden nun auf der Basis des von der DB angegebenen Kostenrahmens Kosten von  3.649.800 € für die Bahnquerung

 

  1. Antrag Nr. 106

Die Energieversorgung des geplanten Wohngebietes ist seit Beginn der Planung in engem Kontakt mit der STAWAG diskutiert worden. Der vorliegende Antrag ist bekannt. Da zunächst die Planungen für die Haupterschließung vorangebracht werden sollen, und die Umsetzung der Wohnbebauung anschließend erfolgen wird, können derzeit noch keine konkreten Aussagen zur Wärme- bzw. Kälteversorgung getroffen werden. Die Zusammenarbeit mit Mijnwater und die Nutzung des Grubenwassers sind dabei innerhalb der STAWAG auch im Blickfeld.

Der Antrag Nr. 106 gilt damit als behandelt.

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Anlagen

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