Entscheidungsvorlage - FB 11/0392/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt er dem Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplanes 2020 durch Einrichtung von fünf halben Stellen für Erzieher*innen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE).

 

2. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplanes 2020 durch Einrichtung von fünf halben Stellen für Erzieher*innen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE).

 

Marcel Philipp

Oberbürgermeister


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Die Verwaltung wird dem Kinder- und Jugendausschuss in seiner Sitzung am 28. April 2020 und dem Schulausschuss in seiner Sitzung am 30. April 2020 empfehlen, den Ausbau der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich im Stadtgebiet Aachen zu beschließen.

Unter Berücksichtigung des in der Vorlage dargestellten Ausbaus sind insgesamt vier Grundschulen/ Offene Ganztagsschulen in städtischer Trägerschaft betroffen.

 

Mit der Ausweitung der Gruppen geht ein Mehrbedarf an Personal einher, der sich wie folgt zusammensetzt:

 

Gruppenstruktur/ Ausweitung

 

Schule

 

Regel­gruppe (30,50 Std./ Grupp­e)

Gruppe mit

sonderpäd­.

Förderbedarf (39,00 Std./

Grup­pe)

Gruppe in Brennpunkt-

einrichtung

(39,00 Std./

Grup­pe)

Personal-mehr­-

bedarf in Stunden

Erhö­hung Plan-stellen-bedarf

Am Lousberg

+ 1,0 Gruppe

 

 

+ 30,50 Std.

1,00

Am Römerhof

+ 0,5 Gruppe

 

 

+ 15,25 Std.

0,50

Gut Kullen

 

 

+ 0,50 Gruppe

+ 19,50 Std.

0,50

Passstraße

 

 

+ 0,50 Gruppe

+ 19,50 Std.

0,50

Gesamt

+ 1,50 Gruppen

 

+1,00

Gruppe

+ 84,75 Std.

2,5

 

Da die Eltern bis Oktober (Stichtag nach den Herbstferien) noch die Möglichkeit haben, ihre Kinder in der OGS an- bzw. abzumelden, kann es grundsätzlich zu Abweichungen im geplanten Gesamtbedarf (Mehr- bzw. Minderbedarf) oder zu Verschiebungen hinsichtlich der Bedarfe zwischen verschiedenen Schulen kommen. Aufgrund dessen kann der tatsächliche bzw. endgültige Bedarf erst nach den Herbstferien festgestellt werden.

Die Kinder können jedoch bereits ab dem 01. August 2020 in die OGS aufgenommen werden, sodass das hierfür notwendige Personal bereits zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen muss.

Aufgrund dessen ist die Ausweitung des zu bewirtschaftenden Stundenkontingents für den Bereich der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in städtischer Trägerschaft ab dem 01. August 2020 um insgesamt 84,75 Wochenstunden erforderlich. Unter Berücksichtigung der Verteilung der Wochenstundenkontingente auf die einzelnen Offenen Ganztagsschulen ist mit der Bewirtschaftung der v.g. Stundenkontingente die Einrichtung von insgesamt fünf halben Planstellen verbunden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

44.100 €

0

317.700 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-44.100 €*

-317.700 €*

 

 

*Deckung vorhanden

*Deckung vorhanden

 

Eine Deckung der anfallenden Personalkosten kann durch vorhandene Mittel im Etat des FB 45 sichergestellt werden, da im dortigen PSP- Element 4-030101-807-8 53180000 auch eine Pauschale für Personal i.H.v. 48.795 €/ Vollzeitkraft/ Jahr enthalten ist.

Bei der Berechnung der Personalkosten für den Personalkostenverbund werden dagegen aktuell 59.100 € pro Erzieherstelle berücksichtigt (KGSt-Wert). Legt man diesen Wert zu Grunde, entstehen für die zu besetzenden 2,17 Vollzeitäquivalente (84,75 Wochenstunden) für das verbleibende Jahr 2020 (Besetzung ab August angenommen) insgesamt Personalkosten i.H.v. 53.400 € und für das gesamte Kalenderjahr 2021 i.H.v. 128.200 €:

 

Haus-haltsjahr

Pauschale für Personal, die durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule in den Haushalt eingestellt wurde (48.795 €/ Vollzeitkraft) PSP-Element 4-030101-807-8 53180000 für die o.g. 2,17 VZÄ

Kalkulierte Personalkosten für den Personalkostenverbund auf Grundlage des KGSt- Wertes (59.100 €/ Stelle) für die o.g. 2,17 VZÄ

2020

(gerundet)

44.100 €  

(anteiliger Betrag unter Berücksichtigung einer Besetzung ab August 2020)

53.400 €

(anteiliger Betrag unter Berücksichtigung einer Besetzung ab August 2020)

2021ff

(gerundet)

317.700

(105.900/Jahr)

384.600

(128.200/Jahr)

 

 

 

Bei den v.g. Personalkosten handelt es sich um Durchschnittswerte der KGSt. Sofern die tatsächlichen Personalkosten für die Besetzung der erforderlichen Stundenkontingente den im Etat des FB 45 vorhandenen Ansatz überschreiten sollten, muss der Differenzbetrag aus dem allgemeinen Personalkostenverbund getragen werden. Die Einplanung der zusätzlichen, über den Etat von FB 45 hinausgehenden Personalkosten erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 im Personalkostenverbund  haushaltsneutral.

 

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