Entscheidungsvorlage - FB 45/0741/WP17-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt den Erlass des Elternbeitrages für die Betreuung von Kindern in den Kindertagesstätten, der Kindertagespflege sowie in der gebundenen und offenen Ganztagsschule sowie außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der Primarstufe und der Sekundarstufe I für die Monate April und Mai 2020 unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird. Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Aachen die Erstattung der ausfallenden Elternbeiträge für außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I an die Maßnahmenträger.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die 1. Veränderung im Vergleich zur Ursprungsvorlage ergab sich daraus, dass durch das Begleitschreiben des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein Westphalen vom 07.04.2020 (siehe Anlage) die Beitragsbefreiung für den Monat April konkretisiert wurde. Hiernach fallen auch die Beiträge unter die Befreiungs- und Erstattungsregelung, welche für außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primar- und Sekundarbereich direkt vor Ort von den Schulen/Eltern, Vereinen und Trägern erhoben werden. Hierbei handelt es sich um mögliche Beiträge im Rahmen der Förderprogramme „Schule von 8 bis 1“, „13+“ und „Silentien“ (Primarbereich) sowie im Sekundar I Bereich das Förderprogramm „Geld oder Stelle“.

 

Die 2. Ergänzung zur Ursprungsvorlage ergibt sich daraus, dass die Regelungen auf Grundlage des beigefügten Aktualisierungserlasses vom 28.04.2020 auf den Monat Mai 2020 übertragen wird. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung haben der Finanzausschuss, der Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss bereits auf Basis der 1. Ergänzungsvorlage die Beitragsbefreiung für den Monat April und deren Übertragung auf den Monat Mai 2020 dem Rat der Stadt Aachen empfohlen.

 

Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 13. März 2020 eine aufsichtliche Weisung über ein Betretungsverbot in sämtlichen Kindertageseinrichtungen (i.S.v. § 33 Nr. 1 und 2 IfSG) erlassen. Es hat ferner mit gleichem Datum eine aufsichtliche Weisung zur Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen (i.S.v. § 33 Nr. 3 IfSG) im Land Nordrhein-Westfalen erlassen.

Daher soll auf die Erhebung der entsprechenden Elternbeiträge von allen Beitragspflichtigen für die Monate und Mai 2020 verzichtet werden. Das soll auch für Eltern gelten, die ihre Kinder in einer Notgruppe betreuen lassen.

Die Elternbeitragssatzung eröffnet keine Möglichkeit, für die Dauer des Betretungsverbotes die Elternbeiträge zu erlassen. Ein vollständiger oder teilweiser Erlass des Beitrages auf Antrag gemäß § 90 Absatz 3 und 4 SGB VIII i.V.m. §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92 SGB XII setzt eine fehlende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers voraus. Somit sind bis dato keine gesetzlichen Regelungen vorhanden, die den Erlass eines Monatsbeitrags voraussetzungslos erlauben.

In der aktuellen Situation benötigen betroffene Eltern indes kurzfristig ein positives Signal und eine finanzielle Entlastung. Um Rechtssicherheit für die betroffenen Eltern zu schaffen, ist eine Satzungsänderung zu aufwendig. Daher ist durch einen Beschluss des Rates die Rechtsgrundlage für die Aussetzung der Elternbeitragspflicht für die Monate April und Mai 2020 zu schaffen.

 

Die Stadt Aachen verzichtet sowohl bei der vorläufigen Festsetzung wie auch später im Rahmen der Überprüfung auf den vollen Monatsbeitrag für die Monate April und Mai 2020. Bereits geleistete Beiträge werden in voller Höhe zurückerstattet.

Für den Bereich der außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und der Sekundarstufe I werden die ausfallenden Elternbeiträge  zusammengefasst seitens des Schulträgers beim Land zur (50 prozentigen) Erstattung angemeldet. Hierfür wurden die Beträge kurzfristig bei den Schulen abgefragt. Die vom Land erstatteten Beiträge werden von der Kommune an die betroffenen Träger weitergereicht. Darüber hinaus übernimmt der Schulträger Stadt Aachen die restlichen 50 Prozent der ausgefallenen Beiträge, sodass der Träger letztlich eine 100 prozentige Erstattung der Beiträge für die Monate April und Mai 2020 erhält.

 

Die Landesregierung hat vorbehaltlich der Beratung und Beschlussfassung durch den Landesgesetzgeber angekündigt, den mit der Aussetzung der Beitragserhebung für April und Mai  2020 einhergehenden tatsächlichen Ertrags- und Einzahlungsausfall auf kommunaler Ebene zu 50 % zu übernehmen.

 

Je nach Fortdauer der entsprechenden Vorgaben und schulaufsichtlichen Weisungen wird über eine Wiederholung dieses Prozederes zu diskutieren sein.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Durch den Erlass der Elternbeiträge für die Monate April und Mai 2020 ergeben sich voraussichtlich folgende Mindereinnahmen:

Elternbeitrag Kita            -1.786.000 €

Elternbeitrag Tagespflege   -266.400 €

Elternbeitrag OGS    -546.600 €

Elternbeitrag Förderschulen       -1.800 €

Zwischensumme Mindereinnahmen             -2.600.800 €

Mehraufwand

Erstattung Elternbeitrag Primarbereich   - 84.000 €

Erstattung Elternbeitrag Sek.I Bereich1      -6.000 €

Zwischensumme Mehraufwand     -90.000 € 

   

Hälftige Erstattung durch das Land NRW :      +1.345.400 €

Gesamtbelastung städtischer Haushalt       +1.345.400 €

 

Es werden sich unter Berücksichtigung der Erstattung vom Land voraussichtlich Mindereinnahmen in Höhe von rd. 1.300.400 € ergeben. Der Netto-Mehraufwand in Höhe von rd. 45.000 kann aus der vorhandenen OGS-Position (4-030101-807-8 SK 53180000) gedeckt werden.

 

 

1Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung hatten 5 Schulen noch nicht gemeldet, es wird davon ausgegangen, dass hier keine oder wenn nur geringen Beiträge anfallen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

1PSP-Element 4-060101-901-9 SK 43210000

2PSP-Element 4-060101-918-9 SK 43210000

3PSP-Element 4-030101-807-8 SK 43210000

4PSP-Element 4-030106-907-2 SK 43210000

5PSP-Element N.N. wird noch vergeben: hälftige Erstattung durch das Land NRW

6PSP-Element 4-030101-807-8 SK 53180000

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

1)-9.645.900

2)-1.450.000

3)-3.100.000

4)-10.500

5)0

-7.859.900

-1.183.600

-2.553.400

-8.700

-1.345.400

 

-24.510.000

-4.350.000

-9.300.000

-31.500

0

-24.510.000

-4.350.000

-9.300.000

-31.500

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

6)11.504.100

11.594.100

37.740.500

37.740.500

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-2.702.300

-1.356.900

-451.000

-451.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-1.786.000

-266.400

-546.600

-1.800

+1.345.400

-90.000

Gesamt: -1.345.400

0

 

 

Anteilige Deckung des Mehraufwandes i. H. v. 45.000€ erfolgt aus 4-030101-807-8, SK 53180000

 

 

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Anlagen

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