Kenntnisnahme - FB 61/1376/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Nirmer Straße, Antrag auf Fußgängerampel am Fußgängerüberweg Birkstraßehier: Bürgerantrag vom 15.04.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerforum
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Kenntnisnahme
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19.05.2020
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23.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach aufgrund der geringen Zahl querender Fußgänger über den bereits vorhandenen Fußgängerüberweg Nirmer Straße / Birkstraße die Nachrüstung einer Fußgängerampel nicht gerechtfertigt ist. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Nach Erhalt des Antrages hat die Verwaltung am 12.12.2019 über einen Zeitraum von 12 Stunden (7 – 19 Uhr) die Fußgängerströme und die KFZ-Mengen auf der Nirmer Straße im Knoten Birkstraße / Schulstraße erfasst. In der Spitzenstunde für Fußgänger und KFZ-Verkehr zwischen 7.15h und 8.15h querten im gesamten Kreuzungsbereich insgesamt 100 Fußgänger die 4 Straßeneinmündungen, wobei 4 die Nirmer Straße auf der Seite zur von-Coels-Straße, 10 die Schulstraße, 39 die Nirmer Straße in Höhe des Fußgängerüberweges und 47 die obere Birkstraße kreuzten. In der gleichen Stunde befuhren 492 Kraftfahrzeuge (276 in Richtung Nirm und 216 in Richtung von-Coels-Straße) die Nirmer Straße in Höhe des Fußgängerüberweges.
Nach den „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)“ werden bei 50 – 150 querenden Fußgängern in beiden Richtungen zusammen pro Spitzenstunde und 200 bis 600 KFZ in beiden Richtungen an der gleichen Stelle Fußgängerüberwege empfohlen. Bei geringeren Verkehrsmengen sind nach den Richtlinien Querungssicherungen verzichtbar und über den genannten Mengen reichen Fußgängerüberwege nicht mehr zur Absicherung aus. Hier wären dann Fußgängersignalanlagen denkbar.
Die bei der Erhebung in der Spitzenstunde ermittelten 39 querenden Fußgänger im Bereich des Fußgängerüberweges nördliche Nirmer Straße liegen also bezüglich der Fußgängermengen aktuell sogar unter den Kriterien für Fußgängerüberwege, zumindest aber in beiden Werten deutlich unter den Kriterien für Fußgängersignalanlagen. Da auch die Unfalllage an diesem Knoten unauffällig ist, bilden die dargelegten Verkehrsmengen keine Rechtfertigung, den bereits vorhandenen Fußgängerüberweg durch eine Drucktastenampel aufzustocken.
Auch die Überlegung, durch Abbau der Vorfahrten und Einführung von rechts-vor-links auf der Nirmer Straße die Fahrgeschwindigkeit zu drosseln und damit den Kindern das Queren der Nirmer Straße auf dem Fußgängerüberweg zu erleichtern, wird die Verwaltung nicht umsetzen. Bei der Einrichtung von Tempo 30 auf der Nirmer Straße und der Josefstraße im Jahre 1998 zur Aufhebung der wohngebiets-trennenden Wirkung beider Straßen hat der Verkehrsausschuss im Interesse der darauf liegenden Buslinien der ASEAG die Vorfahrten beider Straßen bewusst beibehalten, damit die Zeitverluste der Buslinien durch die reduzierten Fahrgeschwindigkeiten in verträglichem Rahmen bleiben konnten. Dieser Beschluss hat weiterhin Gültigkeit.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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123,2 kB
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