Entscheidungsvorlage - FB 32/0024/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Für die Veranstaltung „111-Jahre Jubiläum der Aachener Prinzengarde“ am 21.08.2021 wird der Katschhof unter Berücksichtigung der folgenden Voraussetzungen zur Verfügung gestellt:

a. mit der Maßgabe der inhaltlichen Konzeptanpassung hinsichtlich Art und Umfang der Veranstaltung

b. vorbehaltlich des durchzuführenden Genehmigungsverfahrens des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung unter Beachtung der genannten gesetzlichen Grundlagen, insbesondere unter Anpassung der max. zulässigen Besucherzahl und Reduzierung des zeitlichen Rahmens auf max. 22.00 Uhr im Sinne des Landesimmissionsschutzgesetzes NRW

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, zukünftig bisher nicht regelmäßig stattfindende Veranstaltungen auf dem Katschhof und auf dem Markt im Einzelfall zur Entscheidung im Hauptausschuss vorzulegen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Nach der Beschlussfassung im Hauptausschuss zum TOP „Ö11“ am 01.04.2020 legt die Verwaltung hiermit die Informationen zu der Veranstaltung „111-jähriges Jubiläum der Aachener Prinzengarde“ vor. In der derzeitigen Lage konnte hinsichtlich weiterführender Details keine Abstimmung mit dem Antragssteller erfolgen. Aus den vorliegenden Unterlagen kann folgender Rahmen der Veranstaltung entnommen werden.

Der Antrag des Veranstalters, der Prinzengarde der Stadt Aachen in Kooperation mit der regioMEDIEN AG (100,5 DAS HITRADIO), vom 26.08.2019, bezieht sich auf die Durchführung einer Veranstaltung am Samstag, dem 21.08.2021 im Zeitraum von 17.00  -24.00 Uhr auf dem Katschhof. Die notwendigen Aufbauten sind für den Zeitraum 18.08. – 20.08.2021 im Zeitraum 08.00 – 20.00 Uhr geplant. Hinsichtlich des Abbaus enthält der Antrag keine Angaben. Wenn für den Abbau ebenfalls der gleiche Zeitrahmen erforderlich wird, ist der Katschhof zur Durchführung der Veranstaltung eine Woche belegt. Mit Blick auf den regulären Veranstaltungskalender der Stadt Aachen, welcher die regelmäßigen stattfindenden Veranstaltungen abbildet, schließt diese Belegung des Katschhofs - vorbehaltlich der regulären Durchführung - unmittelbar an mehrere Wochen des „Archimedischen Sandkastens“ und fünf Tagen des „WeinSommers Aachen“ an, bevor anschließend das traditionelle „NetAachen Domspringen“ stattfindet. In diesem Zeitraum ist die stark frequentierte öffentliche Verkehrsfläche der sonstigen offenen Nutzung entzogen.

Inhaltlich handelt es sich laut Angaben des Veranstalters um ein Jubiläumsfest aufgrund des 111-jährigen Bestehens der Prinzengarde. Der Ablauf wird laut dem beigefügten „Kurzkonzept“ nach einem karnevalistischen Umzug mit einem karnevalistischen Programm durch verschiedene Bands, Tanzgruppen und einem DJ beschrieben. Im Lageplan wird für die Veranstaltung neben einer Bühne, die vor dem Dom positioniert werden soll, ein separater Bereich für die Mitglieder der Prinzengarde, mehrere Imbiss- und Getränkestände sowie Sanitäranlagen vorgesehen. Aufgrund des geplanten Arrangements, des karnevalistischen Programms und des gastronomischen Angebots handelt es sich vorliegend um eine Karnevalsveranstaltung im Sommer zwischen Dom und Rathaus. Die Art und das Ausmaß der vorgestellten Veranstaltung übersteigt aus Sicht der Verwaltung den typischen Rahmen von karnevalistischen Brauchtumsveranstaltungen.

Ergänzend sei aus Sicht der Verwaltung angemerkt, dass sich für die o.g. Veranstaltung in Art und Umfang andere Veranstaltungsorte deutlich besser zu eignen scheinen. Passend und gleichermaßen attraktiv erscheint vor dem Hintergrund des im Traditionsverein beheimateten Reitercorps das Gelände des ALRV, welches für vergleichbare Veranstaltungen in der Vergangenheit bereits zugänglich gemacht wurde.

Grundsätzlich bedarf die Durchführung der Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen verschiedener Genehmigungen, die unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben (Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, Straßenverkehrsordnung, Landes-Immissionsschutzgesetz, Gaststättengesetz, Sondernutzungssatzung der Stadt Aachen u. a.) und sicherheitsrelevanten Anforderungen (insb. Flucht- und Rettungswege, Mindeststärke für Sanitätsdienst und Sicherheitsdienst) erfolgen.

Damit verbunden sind die Interessenslagen aller Beteiligten zu berücksichtigen. Das Interesse der Prinzengarde an einer Durchführung der Veranstaltung auf dem zentralen öffentlichen Platz, Katschhof, muss zwingend mit dem Interesse der Genehmigungsbehörde an der sicheren Durchführung der Veranstaltung und den Interessen von Anwohnern, Anliegern und Gewerbetreibenden an einer möglichst geringen Beeinträchtigung durch die Veranstaltung (insb. Immissionen) in Einklang gebracht werden.

Im Einzelnen sind hinsichtlich der Realisierung des Vorhabens folgende Punkte zu beachten, die nach dem derzeitigen Stand keine abschließende Aufzählung darstellen. Konkrete Auflagen ergeben sich erst aus einem ausführlichen Antrag und ggf. erforderlichen Sicherheitskonzept nach Beteiligung aller relevanten Dienststellen (insb. Feuerwehr, Polizei, Straßenverkehrsbehörde, Umweltamt, Bauaufsicht, Stadtbetrieb usw.).

Hinsichtlich der Vorgaben des Landesimmissionsschutzgesetzes (LImschG) ist beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung eine Ausnahmegenehmigung für die Beschallung gem. § 10 Abs. 4 zu beantragen. Die Entscheidung darüber erfolgt unter Berücksichtigung jeweils einzuhaltenden Immissionsrichtwerte und der damit verbundenen Anzahl von Tagen, an denen Überschreitungen in den jeweils ausgewiesenen Gebieten zulässig sind. 

Den Planunterlagen ist zu entnehmen, dass die Karnevalsveranstaltung bis 24.00 Uhr geplant ist. Die Auflösung der Besucher und komplette Beendigung der Veranstaltung kann sich dabei bis in die Nacht verlängern. Die Durchführung der Karnevalsveranstaltung über 22:00 Uhr hinaus kommt aufgrund des hohen Schutzguts der Nachtruhe der Anwohner im besonders hoch frequentierten Bereich des Katschhofs nicht in Betracht.

Laut dem hier vorliegenden „Kurzkonzept“ werden ca. 3.000 Besucher erwartet. Die durch den Antragssteller durchgeführte Berechnung ist bereits zum heutigen Zeitpunkt, ohne eine detaillierte Prüfung, nicht zu halten. Die Gesamtfläche ist zwingend um sämtliche Aufbauten im Zusammenhang mit der Veranstaltung (Bühne, Tribüne, Imbiss- und Getränkestände, Sanitäranlagen, Technik- und Logistikaufbauten), Feuerwehrbewegungsflächen, Stadtmobiliar, Baumscheiben und ähnliche Vorrichtungen zu reduzieren. Daraus ergibt sich die tatsächlich für Besucher zur Verfügung stehende Fläche, die für die Berechnung der zulässigen Besucherzahl zu Grunde gelegt wird. Beispielhaft darf die im Lageplan eingezeichnete Fläche hinter der Bühne (Feuerwehrbewegungsfläche vor dem Dom) nicht in die Berechnung der Besucherzahl einfließen, da sich die Besucher der Karnevalsveranstaltung mit Bühnenprogramm faktisch nicht dort aufhalten werden. Eine zulässige Besucherzahl von 3.000 Personen ist im Hinblick auf die aktuell vorliegenden Planungen nicht zu realisieren.

Da die Veranstaltungsfläche Katschhof durch die städtebauliche Lage und Umgebung entsprechend begrenzt ist, sind Flucht- und Rettungswege nur über die Zu- und Abwege der fünf Straßen (zwei Wege zur Krämerstraße, Münsterplatz, Ritter-Chorus-Straße, Markt/Marienturm) sichergestellt. Bei einer anvisierten Personenzahl, die zum Zweck einer Karnevalsveranstaltung gleichzeitig auf dem Katschhof anwesend ist, sind im Rahmen einer Räumungsanlayse aufgrund der Fluchtwegbreiten die realistischen Räumungszeiten zu ermitteln.

Die Berechnung muss daher anhand der tatsächlich zur Verfügung stehenden Gesamtfläche anhand geeigneter Berechnungsmodelle zur Personendichte aktualisiert werden.  Die finale Anzahl der maximal zulässigen Besucher muss zwingend abschließend sein, so dass Vereinsmitglieder oder eventuell eingeladene VIP-Gäste in diese Summe einbezogen werden müssen.

Zur Regulierung der Besucherzahl auf der Veranstaltungsfläche wird der Verkauf von Eintritts- bzw. Zutrittskarten mit entsprechender Begrenzung der Veranstaltungsfläche benannt. Zum Zwecke der Einlasskontrollen und der Gewährleistung der Veranstaltungssicherheit wird ein Sicherheitsdienst in der erforderlichen Stärke einzusetzen sein. Die notwendige Anzahl der Sicherheitskräfte richtet sich verschiedenen Faktoren, u.a. Ordnerpositionen an Ein- und Auslasspunkten, zur Entfluchtung, Freihaltung der Flucht- und Rettungswegen sowie mobile Ordnereinheiten für die Sicherheit auf der Veranstaltungsfläche. Darüber hinaus ist die Mindestanforderung für den Sanitätsdienst hinsichtlich Stärke und Qualifizierung einzuhalten, welche durch den Fachbereich Feuerwehr, Abteilung Rettungsdienst, im Rahmen des Verfahrens vorgegeben wird.

Je nach Größe und Art der Aufbauten (Bühne, Zelte) sowie der Gestaltung der Veranstaltung (Einfriedung des Geländes) ist eine zusätzliche Genehmigung bzw. Abnahme durch den städt. Fachbereich Bauaufsicht erforderlich.

Ferner ist nach derzeitigem Stand nicht absehbar, ob für die Veranstaltung ein Sicherheitskonzept nach dem Orientierungsrahmen für Großveranstaltungen  gefordert wird. Hinsichtlich der Notwendigkeit und der Beurteilung des Gefährdungspotentials wird im Arbeitskreis Veranstaltungen unter Beteiligung aller relevanten Dienststellen entschieden.

Bei Veranstaltungen der vorliegenden Art und Größenordnung ist es unabhängig von der Forderung nach einem Sicherheitskonzept üblich, dass zur sicheren Durchführung ein Koordinationsteam (Veranstaltungsleiter, Polizei, Feuerwehr, Einsatzleitungen des Sanitätsdienstes und des Sicherheitsdienstes, Fachbereichs Sicherheit und Ordnung) vor Ort durchgehend anwesend ist. Die Verantwortung für die Sicherheit der Veranstaltung, insbesondere für die ordnungsgemäße Durchführung und Einhaltung der Vorgaben, liegt bei dem Veranstalter.

Die  konkreten Auflagen, Bedingungen und Voraussetzungen zur Realisierung des Vorhabens ergeben sich, wie in Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen üblich, im Rahmen der Bearbeitung und Abstimmung mit den Beteiligten. Die finale Erteilung der Erlaubnis erfolgt im Fall des Vorliegens aller o.g. Voraussetzungen durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens.

Vor dem Hintergrund des grundsätzlichen Interessenskonflikts bei Veranstaltungen rund um Dom und Rathaus wird seitens der Verwaltung angeregt, die bisherige Verfahrensweise für die Zukunft zu bestätigen. Die öffentlichen Verkehrsflächen Katschhof und Markt sollten aufgrund der hohen Frequentierung, aufgrund des historisch besonders geschützten Bereichs und zur Minimierung der Beeinträchtigung von Anwohnern demnach grundsätzlich nur für Veranstaltungen zur Verfügung stehen, die für Aachen von besonderer Bedeutung sind bzw. eine gewisse Tradition erlangt haben. Dabei handelt es sich z.B. um den Archimedischen Sandkasten, Altstadtflohmärkte, den WeinSommer, das NetAachen Domspringen, den Kunsthandwerkermarkt, das September Special oder den Weihnachtsmarkt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2020 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

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Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2020 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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