Entscheidungsvorlage - FB 61/1392/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Premiumfußweg 3 (Innenstadt - Frankenberger Viertel) und Rad-Vorrang-Routen Brand und Eilendorf: Vorüberlegung zur Querschnittsaufteilung der Schildstraße(Maßnahme i.R.d. Innenstadtkonzepts 2022)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/500
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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04.03.2020
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29.04.2020
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27.05.2020
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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05.03.2020
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14.05.2020
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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28.05.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss und dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, auf Grundlage der vorgestellten Querschnitte, die Entwurfsplanung zu erstellen und den Planungsbeschluss für die Schildstraße vorzubereiten. Zusätzlich empfiehlt sie dem Planungsausschuss die Verwaltung mit der Anmeldung des Projektes zur Städtebauförderung zu beauftragen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, auf Grundlage der vorgestellten Querschnitte, die Entwurfsplanung zu erstellen und den Planungsbeschluss für die Schildstraße vorzubereiten. Zusätzlich beauftragt der Planungsausschuss die Verwaltung das Projekt zur Städtebauförderung anzumelden.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der vorgestellten Querschnitte die Entwurfsplanung zu erstellen und den Planungsbeschluss für die Schildstraße vorzubereiten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Die Rad-Vorrang-Routen Brand und Eilendorf sowie der Premiumfußweg 3 verlaufen gemeinsam im Suermondtviertel über die Lothringerstraße, Harscampstraße, „Schildplatz“, Schildstraße, Platz am Henger Herrjotts Fott sowie die Wirichsbongardstraße bis zum Grabenring. Ab dort führt der Premiumfußweg weiter bis in den Pfalzbezirk. Für den Abschnitt Lothringerstraße zwischen Wilhelmstraße und Harscampstraße liegt der politische Beschluss zum Umbau einer Fahrradstraße (mit Kfz-Freigabe) vor. Diese Maßnahme wird derzeit umgesetzt.
Im nächsten Schritt schlägt die Verwaltung vor, eine Entwurfsplanung für den Verflechtungsbereich Harscampstraße/Schildplatz (Umgestaltung des Premiumfußweges 3 [Innenstadt – Frankenberger Viertel] und der Rad-Vorrang-Routen Brand und Eilendorf von der Lothringerstraße über die Harscampstraße und den „Schildplatz“) in die Schildstraße sowie für die in Richtung Zentrum anschließende Schildstraße zu erarbeiten und zur Städtebauförderung i.R. des Innenstadtkonzepts 2022 anzumelden.
Ist-Zustand
In ihrer heutigen räumlichen Ausprägung ist die Schildstraße von ihrem östlichen Ende („Schildplatz“) durch eine zunehmende Verengung des Straßenraumes in Richtung Innenstadt geprägt. Insgesamt liegen zwischen beiden Enden knapp 2,3 m Breitenunterschied. Das bedeutet, dass sich der Abstand zwischen den Hausfassaden von knapp 10 m (Einmündung Schützenstraße) auf gut 7 m reduziert (Einmündung Borngasse).
Dieser vergleichsweise schmale Straßenraum legt in seiner heutigen Aufteilung einen Schwerpunkt auf den Fahrbahnbereich und somit auf den fließenden und ruhenden Pkw-Verkehr. Dadurch wird fast über die gesamte Länge das Parken entlang des südlichen Fahrbahnrandes ermöglicht. Zwar nimmt auf dieser Ost-West-Achse auch die Fahrbahnbreite ab, jedoch trifft dieser Platzverlust noch stärker auf die beidseitig verlaufenden Gehwege zu, die bis zu 70 cm verlieren. (Siehe Anlage 1) Die Gehwege entsprechen mit ihren Maßen von max. 2 m nicht der vorhandenen Fußgängerfrequenz und ebenso wenig den für die Premiumfußwege formulierten Mindeststandard von 2,50 m Breite.
Vorüberlegung zur Querschnittsaufteilung
Zukünftig soll die Schildstraße als Fortsetzung der Lothringerstraße und des Verflechtungsbereiches in ihrer baulichen Ausprägung ebenfalls den Ansprüchen einer Rad-Vorrang-Route als auch eines Premiumfußweges gerecht werden. In der Konsequenz ist eine Neuaufteilung des Straßenquerschnittes notwendig. Dabei geht es um eine Reduzierung der Fahrbahnbreite, die für den Rad-Vorrang-Routen-Verkehr ein immer noch komfortables Maß darstellt, um gleichzeitig den Gehwegbereichen und dabei vor allem der nördlichen Premiumfußweg-Seite den notwendigen Raum zuzuteilen. Dadurch wäre eine durchgängige Breite von knapp über 2 m möglich. Diese entspricht zwar nicht dem o.g. Mindeststandard für Premiumfußwege, ist in der Abwägung der verschiedenen Ansprüche an den Verkehrsraum aber vertretbar. Auf der südlichen Gehwegseite würde die Gehwegbreite ein Mindestmaß von 1,50 m erhalten und gegenüber heute aufgewertet.
(Siehe Anlage 1)
Für den heutigen PKW-Verkehr bedeutet dies, dass das Parken nur noch am östlichen Straßenende (Einmündung Schützenstraße) möglich ist. Hier wäre zukünftig der Erhalt von fünf Parkplätzen realisierbar. Gleichzeitig würden auf dieser Seite acht Parkplätze zugunsten von Rad-Vorrang-Route und Premiumweg entfallen.
In Ihrer baulichen Ausprägung soll die Schildstraße zukünftig niveaugleich ausgebaut werden, wodurch eine großzügigere Raumwirkung des engen Straßenraumes erzielt werden kann. Die Details der Gestaltung werden Inhalt von Planungs- bzw. Ausführungsbeschluss sein.
Zusätzlich ist denkbar, mit den Hauseigentümern in Gespräche zu treten, um eine Fassadenbegrünung zu ermöglichen. Damit könnte die Gestaltung des Straßenraums in Richtung eines „grünen“ Premiumfußweges trotz der beengten räumlichen Situation gelingen.
Denkbar wäre, um dennoch eine Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Gehweg herzustellen, einen Bord mit 3 cm Anschlag vorzusehen. Auch wird die Fahrbahn eine Asphaltdecke erhalten, während die Fußwege mit einem Plattenbelag ausgebaut werden sollen.
Kosten und Finanzierung
Die Baukosten für die Variante C betragen überschlägig 350.000 €. Die Entwurfsplanung wird durch die Verwaltung erstellt und soll im Herbst 2020 zur Städtebauförderung angemeldet werden. Unter dem PSP-Element 5-120102-000-10600-300-1 (Schildstr./Schildplatz) sind für 2022 auf der § 13-Liste 394.900 € Ausgaben und 311.000 € Einnahmen eingestellt. Entscheidungen zur Umsetzung der Maßnahme mit Kosten und Finanzierung bleiben dem Ausführungsbeschluss vorbehalten.
Die Einplanung der notwendigen Mittel zur Umsetzung der Maßnahme erfolgt haushaltsneutral mit der zukünftigen Haushaltsplanung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,1 MB
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