Kenntnisnahme - FB 61/1444/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Verkehrsfluss optimieren: Installation einer Rotlichtüberwachung an der Monheimsallee/ Höhe PeterstraßeRatsantrag der Allianz für Aachen vom 14.01.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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28.05.2020
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Fraktion Allianz für Aachen beantragt die Installation einer Rotlichtüberwachung an der Monheimsallee / Höhe Peterstraße.
Die Verwaltung hat diesen Antrag zum Anlass genommen, die Fahrbeziehungen der Monheimsallee im Einmündungsbereich Hansemannplatz mit den Fahrtrichtungen Heinrichsallee, Jülicher Straße und Peterstraße zu prüfen.
Die Monheimsallee mündet mit einer Radverkehrsanlage, einer überbreiten Geradeaus- und Rechtsabbieger, einer Geradeausfahrspur und einer Linksabbiegerspur auf die Kreuzung Hansemannplatz. Die Geradeaus- und Rechtsabbiegerspuren einschließlich der Radverkehrsanlage werden über eine eigene Signalphase gesteuert. Auch die Linksabbiegerspur verfügt über eine eigene Signalphase.
Im Jahr 2006 wurden zur besseren Erkennbarkeit der separaten Signalphasen größere Streuscheiben in die Signalgeber eingebaut und für die Geradausfahrspur noch ein weiterer Signalgeber über der Fahrbahn montiert. Die Zuordnung der Signalgeber für die jeweilige Fahrbeziehung wurde hierdurch erheblich verbessert.
In der Verkehrsbesprechung wurde die Eingabe eines Bürgers behandelt, dass wegen der leichten Rechtskurve in der Monheimsallee bei einer Anfahrt auf die Kreuzung Hansemannplatz die Signalgeber für den Geradeausverkehr erst sehr spät zu erkennen waren. Auch die Unfallkommission hat den Kreuzungsbereich Hansemannplatz behandelt. Hier wurde festgestellt, dass bei den damals besprochenen Verkehrsunfällen nur ein Kraftfahrzeugrotlichtverstoß aus der angesprochenen Fahrbeziehung zu Grunde lag. Verhältnismäßig hoch war die Anzahl von Rotlichtverstößen durch Fußgänger.
Vermutet wurde, dass möglicherweise der für den Linksabbiegerverkehr vorgesehene Signalgeber über der Fahrbahn einige Verkehrsteilnehmer der Geradeaus-/Rechtsabbiegerfahrspur dazu verleiten könnte, „Grün“ für ihre Fahrtrichtung anzunehmen.
Die Verkehrsbesprechung als auch die Unfallkommission beauftragten die Verwaltung zu prüfen, ob ein weiterer Signalgeber für die Geradeausrichtung neben dem Linksabbiegersignalgeber angebracht werden kann, damit der ankommende Geradausverkehr den für ihn relevanten Signalgeber früher wahrnehmen kann. Die Verwaltung wird die Signalgeber über den Fahrspuren der Monheimsallee neu aufteilen. Eine Ausschreibung ist bereits veranlasst.
Auf Grund des Antrages der Fraktion Allianz für Aachen hat die Verwaltung die Polizei um Auswertung der Unfälle in den letzten drei Jahren (2017 bis 2019) gebeten. Diese Auswertung ergab, dass sich in den Jahren 2017, 2018 und 2019 jeweils nur ein Unfall ereignete, der auf einen Rotlichtverstoß zurück zu führen war. Darüber hinaus teilte die Polizei auf Anfrage mit, dass dort keine Beschwerden oder Erkenntnisse über vermehrte Rotlichtverstöße vorliegen.
Auch der Verwaltung liegen keine Beschwerden über auffällig hohe Rotlichtverstöße vor. Es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass Signalgeber verwechselt werden und/oder Rotlichtverstöße auftreten könnten, daher wurde auch die Neuaufteilung der Signalgeber beauftragt.
Im Rahmen der Überarbeitung des Luftreinhalteplanes für das Stadtgebiet Aachen hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 18.09.2019 beschlossen, die Grünphase der Linksabbiegerspur aus der Monheimsallee mit Fahrtrichtung Jülicher Straße zu verlängern, um den Rückstau in der Monheimsallee zu reduzieren. Darüber hinaus wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Fahrspuren der Monheimsallee in Richtung Hansemannplatz auf 30 km/h reduziert. Hierdurch hat der Verkehrsteilnehmer mehr Zeit, die Signalgeber dieser Einmündung zu erkennen. Der Verwaltung liegen nach der Umsetzung der vorgenannten Maßnahme keine aktuellen Daten vor. Die Entwicklung wird selbstverständlich weiter beobachtet.
Bei einer DTV (Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärken) von 62.284 Fahrzeugen bedarf es entsprechend dem Erlass über die Aufgaben der Unfallkommission in Nordrhein-Westfalen vom 25.07.2017 insgesamt 7 gleichgelagerte Unfälle um die Bewertung einer Unfallhäufungsstelle zu erhalten. Die hier festgestellte Anzahl von Unfällen (einer im Jahr) führt für diese Fahrbeziehung zu keiner Bewertung als Unfallhäufungsstelle hinsichtlich der Rotlichtverstößen.
Rotlichtüberwachungsanlagen dürfen nach § 48 Ordnungsbehördengesetz (OBG) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Ordnungsbehördengesetzes (VV OBG) aber nur an Gefahrenstellen aufgestellt werden. Gefahrenstellen im Sinne des OBG sind Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss.
Wie bereits beschrieben, ist die Unfalllage unauffällig und es liegt keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit vor. Aus Sicht der Verwaltung ist die Einrichtung einer Rotlichtüberwachungsanlage an dieser Stelle, in Verbindung mit den bereits getroffenen und noch im Auftrag befindlichen Maßnahmen, nicht erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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421,7 kB
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