Entscheidungsvorlage - FB 61/1445/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss den Ausführungsbeschluss für die Erneuerung der Lützowstraße gemäß beigefügter Ausführungsplanungsvariante „Pflaster“ zu fassen.

 

Der Mobilitätsausschuss fasst den Ausführungsbeschluss für die Erneuerung der Lützowstraße gemäß Ausführungsplanungsvariante „Pflaster“.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:


Anlass

In der Lützowstraße wurden in 2019 umfangreiche Erneuerungsarbeiten der Regionetz am Kanal vorgenommen und die Oberflächen zunächst nur provisorisch wieder verschlossen. Die Wiederherstellung des Straßenraums kann dazu genutzt werden, die bestehenden funktionalen Mängel in diesem Abschnitt zu beheben.

In seiner Sitzung vom 27.06.2019 hat der Mobilitätsausschuss die Planung der Lützowstraße als verkehrsberuhigten Bereich beschlossen. Zur Lärmreduktion sollte der Fahrbahnbereich nicht in Pflaster sondern in Asphaltbauweise geplant werden.

 

 

Planung

Zur beschlossenen Planung wurde am 04.12.2019 eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt, deren Protokoll der Vorlage beigefügt ist. Der Umbau der Lützowstraße erfolgt nach dem Prinzip der Mischfläche bei weicher Separation.

Im Folgenden werden zwei Varianten vorgestellt, die sich im Wesentlichen durch verschiedene Oberflächen im Fahrbahnbereich unterscheiden:

 

Bei der Variante „ Pflaster“ wird die komplette Lützowstraße in Pflasterbauweise ausgeführt.

Um die Geräuschentwicklung beim Überfahren zu minimieren, wird ein Betonpflasterstein mit einer Microfase verwendet.

 

Bei der Variante „Asphalt“ wird der Fahrbahnbereich mit Ausnahme der Park- und Gehwegflächen sowie der Einfahrts- und Kreuzungsbereiche in Asphaltbauweise ausgeführt.

 

Eine Lärmreduktion durch eine Ausführung in Asphalt kann nach aktuellem Wissensstand nicht bestätigt werden, da die Geräuschentwicklung in verkehrsberuhigten Bereichen mit zulässigen Geschwindigkeiten bis 7km/h bei den zu betrachtenden Materialien nahezu gleich ist. Denn erst ab Geschwindigkeiten von mehr als 20 (neue PKW) und 30 (ältere PKW) km/h dominieren die Reifen-Fahrbahngeräusche gegenüber den Antriebsgeräuschen. Erst oberhalb dieser Geschwindigkeiten wird also ein Effekt des Fahrbahnbelages hörbar.

 

Der aktuelle Ausbaustandard der Stadt Aachen für verkehrsberuhigte Bereiche bei niveaugleichem Ausbau sieht die komplette Ausführung in Pflasterbauweise vor. Diese Bauweise signalisiert allen Verkehrsteilnehmern die besondere Rücksichtnahmeverpflichtung in verkehrsberuhigten Bereichen und die Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer. Dieser Effekt wird auch von der Polizei gefordert, um ein regelkonformes Verhalten zu unterstützen.

Die Verwaltung bevorzugt daher grundsätzlich die Ausbauvariante in Pflaster.

 

Baumbilanz

Sämtliche Grundstücke der Lützowstraße befinden sich im Eigentum der Stadt Aachen (FB 23) und werden durch die gewoge AG verwaltet.

Auf einigen Grundstücken der Lützowstraße existieren im Bestand Birken, die erhalten bleiben und deren Baumbeete durch die Maßnahme erweitert werden können. Zudem sind drei Standorte, davon zwei mit neu anzulegenden Baumbeeten, für Neuanpflanzungen vorgesehen.

 

Parkraumbilanz

Zurzeit befinden sich 49 öffentliche Parkplätze in der Lützowstraße.

Unabhängig von der auszuführenden Variante werden zukünftig 54 öffentliche Parkplätze zur Verfügung stehen. Dies stellt aufgrund der alternierenden Parkraumgestalltung die maximale Anzahl an Parkflächen im öffentlichen Bereich dar.

Die Vorgärten der Gebäude wurden für weitere nicht genehmigte Abstellmöglichkeiten genutzt. Mit der vorliegenden Ausführungsplanung sollen diese Flächen wieder als Vorgärten gestaltet werden. Bei einer durchgeführten Bürgerinformationsveranstaltung wurden die Anwohner über die neue Gestaltung und die Parkraumanordnung informiert. Von den Anliegern wurde die Aufnahme in das Bewohnerparkkonzept gewünscht.

 

 

Barrierefreiheit

Die Lützowstraße wird im Fahrbahnbereich angehoben. Für Blinde und Sehbehinderte wird eine Leitlinie aus kontrastierenden Rippenplatten angelegt.

 

KAG Beiträge

Für die Anlieger besteht eine Beitragspflicht nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW.

Die Stadt Aachen, vertreten durch FB 23, ist Eigentümerin aller betroffenen Grundstücke und wurde frühzeitig in die Planung mit einbezogen. Es kann daher auf eine verbindliche Anliegerversammlung nach § 8 KAG verzichtet werden.

 

Ausbauelemente

Für die Oberflächen wird Standard-Material vorgeschlagen, das sich bereits an anderen vergleichbaren Stellen in der Stadt Aachen bewährt hat.  

 

Variante „Pflaster“

 

Fahrbahn

Parken/ Gehweg

14 cm Betonsteinpflaster 16/24 grau

3-5 cm Brechsand-Splittgemisch 2/5

15 cm Drainbetontragschicht17 cm Frostschutzschicht 0/45gesamt 50 cm

 

10 cm  Betonsteinpflaster 10/20 anthrazit3-5 cm Brechsand-Splittgemisch 2/515 cm Drainbetontragschicht16 cm Frostschutzschicht 0/45gesamt 45 cm

 

 

Variante „Asphalt“

 

Fahrbahn

Einfahrtsbereiche

Parken/ Gehweg

4 cm Asphaltdeckschicht

 

14 cm Asphalttragschicht

27 cm Frostschutzschicht 0/45 gesamt 45 cm

 

14 cm Betonsteinpflaster 16/24 grau

 

3-5 cm Brechsand-Splittgemisch 2/5

15 cm Drainbetontragschicht17 cm Frostschutzschicht 0/45gesamt 50 cm

 

10 cm  Betonsteinpflaster 10/20 anthrazit3-5 cm Brechsand-Splittgemisch 2/515 cm Drainbetontragschicht16 cm Frostschutzschicht 0/45gesamt 45 cm

 

Beleuchtung

Die im Ausbaubereich vorhandenen Beleuchtungsmasten werden ausgetauscht. Die Beleuchtung wird durch neue

Lampentypen gemäß Gestaltungshandbuch ersetzt.

 

Umsetzung

Nach der Beschlussfassung erfolgt die Vorbereitung der Vergabe der Straßenbauarbeiten.

Die Ausführung der Straßenbauarbeiten ist für das vierte Quartal 2020 geplant und wird voraussichtlich 4 Monate dauern.

 

Finanzierung

Variante „ Pflaster“

Die Gesamtkosten der Variante „Pflaster“ betragen nach aktueller Kostenschätzung rd. 1.016.000,- €.

 

Variante „Asphalt“

Die Gesamtkosten der Variante „Asphalt“ betragen nach aktueller Kostenschätzung rd. 965.000,- €

 

Für den Ausbau der Lützowstraße in 2020 und 2021 stehen Mittel bei

PSP-Element 5-120102-000-08400-300-1 / 4-120102-053-6 „Lützowstraße“ für beide Varianten in ausreichender Höhe zur Verfügung. Es ist mit einer Kostenbeteiligung der Regionetz für die Wiederherstellung der prov. geschlossenen Oberflächen von ca. 35% zu rechnen.

 

Fazit

Die vom Mobilitätsausschuss ursprünglich zum Zwecke der Lärmminderung geforderte Variante „Asphalt“ stellt sich als kostengünstigere Variante dar.

Sie entspricht jedoch nicht dem aktuellen Ausbaustandard für vergleichbare Projekte im Stadtgebiet.

Die Prüfung hat ergeben, dass eine Lärmreduktion gegenüber der Variante „Pflaster“ nicht zu erwarten ist.

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Ausbau der Lützowstraße in Pflasterbauweise zu beschließen.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

PSP-Element 5-120102-000-08400-300-1 Lützowstraße

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

-357.000

-357.000

0

0

0

0

Auszahlungen

840.000

840.000

150.000

150.000

0

0

Ergebnis

483.000

483.000

150.000

150.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-053-6 Lützowstraße

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

30.000

30.000

0

0

0

0

Abschreibungen

95.500

95.500

0

0

0

0

Ergebnis

125.500

125.500

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...