Kenntnisnahme - FB 61/1453/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Tarifliche Angelegenheiten (AVV)Geänderte Mitnahmeregelung des VRS zum Jobticket und damit verbundene Auswirkungen auf die AVV-Ergänzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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28.05.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen
nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die zeitnahe Anpassung der Mitnahmeregelung des „Ergänzungsticket AVV für VRS-JobTicket-Inhaber fakultativ“ sowie die entsprechende Anpassung des Produkt- und Kontrollmoduls im vorgestellten Umfang.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im VRS wurde eine zeitliche Ausweitung der Mitnahme von Kindern bei Zeitkarten für Erwachsene im Abonnement in der Sitzung des Beirats am 19.09.2019 beschlossen. Somit ist seit dem 01.01.2020 bei den Zeitkarten für Erwachsene im Abonnement sowie infolge des ergänzenden Beschlusses des Beirats vom 21.11.2019 auch beim VRS-StarterTicket und VRS-AzubiTicket unter der Woche (montags bis freitags) die Mitnahme von drei Kindern bereits ab 15 Uhr (statt wie vorher 19 Uhr) zugelassen.
Die geänderte Mitnahmeregelung trifft auch auf das VRS-JobTicket zu. Gemäß der Vereinbarung mit dem VRS gelten die Mitnahmeregelungen für die jeweiligen JobTickets gegenseitig auch für die entsprechenden Ergänzungs-Angebote der Verbünde. Durch diese Vereinbarung gilt für die JobTicket-Inhaber, die sowohl das Basis-Job-Ticket als auch die Ergänzung des Nachbarverbundes beziehen, einheitlich immer die gleiche Mitnahmeregelung für die gesamte Fahrt.
Bedingt durch die zeitliche Ausweitung der Mitnahmeregelung beim VRS-JobTicket ist daher die Mitnahmeregelung des „Ergänzungsticket AVV für VRS-JobTicket-Inhaber fakultativ“ entsprechend anzupassen. Somit ist montags bis freitags die Mitnahme eines Erwachsenen ab 19 Uhr und die Mitnahme von drei Kindern ab 15 Uhr möglich. Weiterhin gilt an Wochenenden und Feiertagen eine ganztägige Mitnahme eines Erwachsenen und von drei Kindern.