Kenntnisnahme - FB 61/1454/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Tarifliche Angelegenheiten (AVV)Freifahrtbescheinigung für nicht-schulpflichtige Kinder (NRW-Tarif)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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28.05.2020
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Landesarbeitskreis Nahverkehr NRW (LAK) hat in der Sitzung am 03.12.2019 eine weitere Anpassung der Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW (BB NRW) zum 01.07.2020 gegenüber dem Stand 01.01.2020 empfohlen.
Hintergrund ist, dass aktuell Kinder im Alter bis einschließlich 5 Jahren in NRW unentgeltlich im ÖPNV fahren. Auf Anregung des VRR und auf Empfehlung der LAG Tarif/Vertrieb hat der LAK eine Empfehlung zur Erweiterung der Freifahrtregelung für „nicht-schulpflichtige Kinder“ als Ergänzung der BB NRW ausgesprochen. Somit sollen auch sechsjährige Kinder, die noch zum Kindergarten gehen, unentgeltlich fahren dürfen.
Im AVV-Binnentarif kommt eine gleichlautende Regelung bereits zum Einsatz.