Kenntnisnahme - FB 61/1460/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen

 

nimmt den Sachstand zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf den ÖPNV zur Kenntnis und unterstützt die Bemühungen der AVV GmbH, den mit der Corona-Pandemie verbundenen Auswirkungen auf den Nahverkehr im Gebiet des AVV durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken.
 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:


Die bereits Mitte März zur Eindämmung neuer Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus im ÖPNV getroffenen Maßnahmen und das damit einhergehende zeitweilige Zurückfahren des gesellschaftlichen Lebens haben in verschiedener Weise massive Auswirkungen sowohl für die Fahrgäste als auch für die Verkehrsunternehmen als Betreiber des ÖPNV.

 

Der temporäre Wegfall des Schülerverkehrs, die weitgehende Vermeidung von Arbeitswegen etwa durch das Einrichten von Home-Office-Arbeitsplätzen und der nicht zuletzt aufgrund hygienischer Erwägungen zu verzeichnende Rückgang des Gelegenheitsverkehrs haben zu deutlichen Einschränkungen im Leistungsangebot und mithin zu einem dramatischen Einbruch der Fahrgeldeinnahmen der Verkehrsunternehmen sowohl im ÖSPV als auch im SPNV geführt.

 

Vor diesem Hintergrund besteht dringender Handlungsbedarf, die wirtschaftliche Situation der in den AVV eingebundenen Verkehrsunternehmen einerseits sowie der von diesen beauftragten Auftragsunternehmen andererseits zu stabilisieren und somit das Fortbestehen der Unternehmensstrukturen zu gewährleisten, die für die Erbringung des ursprünglichen Leistungsumfangs nach Überwindung der Pandemie weiterhin erforderlich sein werden.

 

In vorgenanntem Kontext steht die Verbundgesellschaft in engem Austausch mit den Branchenverbänden, den übrigen Kooperationsräumen in NRW sowie mit dem NRW-Verkehrsministerium. Dabei verfolgt sie insbesondere das Ziel, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Finanzierung des ÖPNV abzufedern.

 

In einem ersten Schritt konnten den in den AVV eingebundenen Verkehrsunternehmen zur Verbesserung ihrer Liquidität – auf der Grundlage eines Erlasses des NRW-Verkehrsministeriums und eines diesbezüglich bewirkten Dringlichkeitsbeschlusses der Verbandsversammlung des Zweckverband AVV– abweichend von den üblichen Zahlungsterminen zwischenzeitlich bereits vorzeitig gesetzliche Fördermittel in Höhe von rd. 10,4 Mio. Euro aus der Ausbildungsverkehr-Pauschale nach § 11a ÖPNVG NRW zur Verfügung gestellt werden.

 

Über die vorgenannten wirtschaftlichen Aspekte hinaus nimmt die Verbundgesellschaft im Zusammenhang mit der aktuellen Sondersituation des Weiteren koordinatorische und kommunikative Funktionen wahr. Hierzu zählen etwa die landesweite Abstimmung von Kulanzregelungen gegenüber Inhabern von Zeitfahrausweisen oder die gebündelt aufbereitete Kommunikation verbundweit relevanter Informationen zum ÖPNV im Gebiet des AVV gegenüber den Fahrgästen. Um die Wirkung entsprechender Aktivitäten zu optimieren und als Grundlage für die diesbezügliche Kommunikation gegenüber den vorgenannten Ansprechpartnern steht die Verbundgesellschaft in regelmäßigem Austausch mit den im AVV tätigen Verkehrsunternehmen.

 

Von besonderer Bedeutung sind hierbei auch die von den Verkehrsunternehmen erfolgten bzw. geplanten Maßnahmen anlässlich der sukzessiven Wiederaufnahme des Schul- und Studienbetriebs sowie der schrittweise zu erwartenden Rückkehr zur Normalität in weiteren Teilbereichen des gesellschaftlichen Lebens.

 

Nach Auffassung der AVV GmbH gilt es im Übrigen, rechtzeitig wirksame (Marketing-) Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, das mutmaßlich in Teilen verlorengegangene Vertrauen der Fahrgäste in den Nahverkehr schnellstmöglich wieder zurückzugewinnen.

Loading...