Entscheidungsvorlage - FB 45/0757/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
DigitalPakt Schule - geplante Förderschwerpunkte in der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 45/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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04.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die in der Vorlage dargestellte, grob kalkulierte Verteilung der Fördermittel aus dem Förderprogramm DigitalPakt. Er beauftragt die Verwaltung, auf dieser Basis gemeinsam mit den Schulen die erforderlichen technisch-pädagogischen Einsatzkonzepte auszuarbeiten, die Fördermittel zu beantragen und über den Fortgang der Umsetzung im Schulausschuss zu berichten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In 2019 haben der Bund und die Länder das Förderprogramm „DigitalPakt Schule“ auf den Weg gebracht mit dem Ziel, die Schulen in dem Bereich digitaler Technik besser auszustatten. Das Land Nordrhein-Westfalen erhält bis zu dem Ende des Förderprogramms in dem Jahr 2024 aus dem Digitalpakt 1.054.338.000 €. Seitens der Stadt Aachen können hiervon insgesamt 8,659 Mio. € Fördermittel abgerufen werden. Durch das Programm können grundsätzlich Investitionen in die digitale Infrastruktur von Schulen sowie regionale Investitionsmaßnahmen gefördert werden. Konkret wird in vier verschiedene Förderbereiche unterschieden:
- IT-Grundstruktur
- Digitale Arbeitsgeräte
- schulgebundene mobile Endgeräte
- regionale Maßnahmen
Eine wesentliche Voraussetzung für das Beantragen von Fördermitteln in Höhe von max. 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (zzgl. 10 % Eigenanteil) ist das Vorweisen eines technisch-pädagogischen Einsatzkonzeptes, welches seitens der jeweiligen Schule gemeinsam mit dem Schulträger als Zuwendungsempfänger zu erstellen ist. Nähere Informationen zu den förderfähigen Vorhaben sowie den entsprechenden Bedingungen können der beigefügten Anlage 1 entnommen werden.
Fördermittelverteilung:
Aus Sicht des FB 45 ist nach derzeitigem Stand vorgesehen, die Fördermittel wie folgt zu verteilen:
Fördermittel | Maßnahmen |
8,659 Mio. € | Gesamtsumme Fördermittel |
1,177 Mio. € | Verlagerung von Digitalisierungsmaßnahmen (WLAN-Ausbau) aus Gute Schule 2020 (für KGS Bildchen) |
3,471 Mio. € | Präsentationstechnik |
0,093 Mio. € | Lokale Serverumgebungen für Grundschulen (Serverterminals) |
0,061 Mio. € | Lokale Serverumgebungen für Gymnasien (Serverterminals) |
3,857 Mio. € | Verbleibendes Budget |
Die Kosten für ein etwaiges Beschaffen weiterer, kostenpflichtiger SchILD NRW-Module (Schulverwaltungsprogramm; SchILD Plus) konnten bis dato nicht beziffert werden und sind daher in dem verbleibenden Budget zu berücksichtigen.
Verlagerung von Maßnahmen (WLAN-Ausbau) aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“:
Die Verwaltung wurde seitens des Schulausschusses beauftragt, die notwendigen Beschlüsse zur Verlagerung der noch ausstehenden Digitalisierungsmaßnahmen (WLAN-Ausbau) zum Förderprogramm „DigitalPakt“ förderunschädlich vorzubereiten. Die dadurch frei werdenden finanziellen Mittel in „Gute Schule 2020“ werden zu der Deckung der Baumaßnahme KGS Bildchen herangezogen (vgl. Vorlage Nr. E 26/0188/WP17 der Sitzung des Schulausschusses vom 30.04.2020).
Präsentationstechnik:
Das Ziel des Schulträgers ist, über den DigitalPakt sämtliche Klassenräume in den städt. Schulen mit Präsentationstechnik auszustatten, um diese zukunftsfähig aufzustellen. Hierdurch wird zudem vermieden, dass Schulen mit einem finanziell gut aufgestellten Förderverein einen Vorteil im Hinblick auf die digitale Ausstattung gegenüber den übrigen Schulen haben.
Das Ausstatten der Schulen mit Präsentationstechnik erfolgt insbesondere bereits durch das Förderprogramm „Gute Schule 2020“. Mit dem Einführen des Programms wurde seitens der Stadt und der Politik beschlossen, für jede Schule ein Förderbudget in Höhe von 9.000 € pro Zug für entsprechende Präsentationstechnik bereitzustellen (insgesamt rd. 2 Mio. €). Die Entscheidung über die Auswahl der letztlich zu beschaffenden Präsentationstechnik wird von der jeweiligen Schule auf Basis des schlüssigen und abgenommenen Medienkonzepts getroffen.
Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen der Schulen unterscheiden sich die in den jeweiligen Schulen installierten Präsentationstechniken. Folglich variieren auch die Kosten zum Teil stark. Um das Volumen des in dem Rahmen des DigitalPakts zur Verfügung zu stellenden Budgets für Präsentationstechnik annähernd beziffern zu können, wird von folgenden durchschnittlichen Kosten für ein solides Ausstatten eines Klassenraums ausgegangen:
ProWise interaktives Display mit Verkabelung ca. 5.350,- € brutto
iPad Pro (als Steuergerät und Dokumentenkamera) ca. 1.200,- € brutto
Apple TV (Drahtlosübertragung) ca. 180,- € brutto
gesamt ca. 6.730,- € brutto
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Schulen grundsätzlich herstellerneutral beraten werden. Die vorgenannten technischen Komponenten bestimmter Hersteller wurden lediglich für eine Beispielrechnung bzw. –kalkulation herangezogen.
Aufgrund der vorbeschriebenen Kosten ist von einer rechnerisch ermittelten Ausstattungsquote von max. 1,5 Klassenräumen pro Zug je Schule über Gute Schule 2020 auszugehen. Bei insgesamt 204 Zügen sowie 879 Klassenräumen/Kursen in sämtlichen städt. Schulen wären in der Folge über Gute Schule 2020 hinaus noch 573 Klassenräume mit Präsentationstechnik zu versehen. Bei durchschnittlich kalkulierten Kosten in Höhe von 6.730 € müssten mind. Fördermittel in Höhe von 3,471 Mio. € aufgewendet werden. Zusätzliche Folgekosten für den Support bzgl. der Technik/Endgeräte entstehen derzeit nicht, da diese über die entsprechende Vereinbarung über Supportleistungen mit der regio iT abgedeckt sind (s.u.).
Lokale Serverumgebungen:
Derzeit laufen die Gespräche zu dem IT-Neuausstatten der Grundschulen in dem Rahmen von „Schulen digital“. Neben dem Beschaffen neuer Hardware (PCs, Tablets etc.) sowie der benötigten Windows 10-Lizenzen, deren Kosten im städt. Haushalt etatisiert sind bzw. werden, sollen erstmals für die Grundschulen zusätzlich dezentrale Serverumgebungen geschaffen werden. Dies bedeutet, dass in Grundschulen, die auch künftig über eine gewisse Mindestanzahl von PC‘s verfügen, je ein Serverterminal installiert wird, über das Fernwartungen, das Installieren von Windows-Updates etc. zielgerichteter und mit möglichst geringem Aufwand durchgeführt werden können. Überdies führen die Server zu einer deutlichen Qualitätssteigerung, da der Zugriff auf sämtliche pädagogische Daten dann über das lokale Netzwerk erfolgt. In der Folge werden die Leitungsanbindungen (Internetleitungen) wesentlich entlastet, was einen großen Vorteil für den deutlich steigenden Anteil der Tabletnutzungen, die ein ständiges Zugreifen auf das Internet (WLAN) erfordern, darstellt.
Bei 36 städt. Grundschulen wird mit einer notwendigen Serverzahl von 30 Stück kalkuliert. Bei einem Stückpreis von derzeit 3.420 € brutto und unter Berücksichtigung des maximal förderfähigen Anteils von 90 % (sprich 3.078 €/Stk.) sind insgesamt aufzuwendende Fördermittel in Höhe von 93.000 € anzusetzen.
In den Gymnasien, deren Regelausstattung in 2021 anlaufen soll, ist bereits ein lokaler Server je Schule aus o. g. Gründen vorhanden. Diese sollen während der turnusmäßigen IT-Neuausstattung im kommenden Jahr ebenfalls ausgetauscht werden. Die Kosten je Server belaufen sich hier auf derzeit rd. 8.500 € brutto (sprich 7.650 € förderfähige Kosten), so dass weitere rd. 61.200 € für die gymnasialen Server zu kalkulieren sind. Der nicht unerhebliche Kostenunterschied zwischen den Serverterminals für die Grundschulen und den Gymnasien ist dadurch begründet, dass die für die Gymnasien deutlich leistungsfähiger sind und virtualisiert zwei Server für die Bereiche Verwaltung und Pädagogik abbilden.
Verteilen des verbleibenden Budgets:
Das verbleibende Fördermittelbudget soll den einzelnen Schulen in einem fairen Verhältnis zu dem Ausstatten mit mobilen Endgeräten oder sonstigen förderfähigen Maßnahmen dienen und entsprechend abzurufen sein.
Für die Regelausstattung wurde seitens des Schulträgers auf Basis des kommunalen Medienentwicklungsplans seinerzeit eine Schüler-Geräte-Ausstattungsquote von 7:1 festgelegt. Um darüber hinaus den Schulen zu ermöglichen, zusätzliche Geräte zu beschaffen, bspw. nun über den DigitalPakt, wurde die Quote für die Supportleistungen der regio iT auf 5:1 erhöht. Dies ermöglicht den Schulen, ohne zusätzlich anfallende Supportkosten weitere mobile Endgeräte über Förderprogramme zu beschaffen. Nach derzeitiger Vereinbarung mit der regio iT können bis zu 3.750 Komponenten in den städt. Schulen ohne zusätzliche Servicekosten betrieben werden. Auch durch das Erhöhen der Quote für den Support wird die max. Komponentenzahl vorerst nicht überschritten werden.
Gleichwohl ist davon auszugehen, dass zusätzliche Mehraufwände (bspw. Dienstleistungen im Rahmen der Beschaffung und Einrichtung von mobilen Endgeräten und Präsentationstechnik sowie Unterstützung bei sonstigen Installationsmaßnahmen), die künftig durch den DigitalPakt bei der regio iT entstehen, mindestens teilweise der Stadt Aachen in Rechnung gestellt werden. Folglich müssen diese Mehraufwände bei dem verbleibenden Fördermittelbudget berücksichtigt werden.
Seitens des Schulträgers wird vorgeschlagen, ein Aufteilen des Budgets analog der Kriterien des allgemeinen Schulbudgets (Schülerzahl, Klassenanzahl, Fixbetrag je Schule) vorzunehmen, um ein gleichmäßiges Verteilen unter Berücksichtigung entscheidender Parameter zu gewährleisten. Das investive Schulbudget ist anhand der vorgenannten Kriterien wie folgt auf die einzelnen Schulformen prozentual verteilt:
- Grundschulen: 31,11 %
- Hauptschulen: 4,20 %
- Realschulen: 6,77 %
- Gymnasien: 25,84 %
- Förderschulen: 5,70 %
- Gesamtschulen: 26,38 %
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
In welcher Höhe die Fördermittel in Höhe von insgesamt 8,659 Mio. Euro auf die einzelnen Haushaltsjahre aufgeteilt werden, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Die Anmeldung der Haushaltsansätze erfolgt im weiteren Verlauf des Konzeptionierens des DigitalPakt Schule.
Die Deckung des 10%igen Eigenanteils erfolgt i. H. v.
- 438.298,00 Euro aus dem PSP-Element: 5-030302-900-01300-900-1-78310000 (Gute Schule 2020, Digitale Infrastruktur)
- 523.900,00 Euro aus dem PSP-Element: 5-030302-900-01400-900-1-78310000 (Digitale Infratstruktur)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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112,9 kB
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2
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öffentlich
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98,7 kB
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