Kenntnisnahme - FB 45/0718/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt der Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
     
  2. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

 

Mit  der Drucksache 17/5066 aus Februar 2019  (Anlage 1) „Jeder Fall ist ein Fall zu viel – alle Kräfte mobilisieren für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch“ beantragten die Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW sich intensiv mit den schweren und erschütternden Missbrauchsfällen in Lügde – und später auch Bergisch Gladbach - auseinander zu setzen.
 

In diesem Zusammenhang wird die Landesregierung beauftragt, …
 

  • die bestehenden Maßnahmen im Kampf gegen Kindesmissbrauch in Prävention, der Verfolgung, der Nachsorge und der Bestrafung gemeinsam mit Expertinnen und Experten u.a. aus Kinderschutz, Wissenschaft und Kommunen kritisch auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Sollte es notwendig sein, sind diese umgehend zu verbessern und ggfls. auch zu bündeln.
  • sicherzustellen, dass betroffene Kinder und Jugendliche sowie Dritte entsprechende Informations- und Hilfsangebote niederschwellig wahrnehmen können.
  • eine effektive Verfolgung und Bestrafung von Tätern und Unterstützern von Missbrauch zu gewährleisten.
     

Eine schriftliche Berichterstattung seitens des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) des Landes NRW gegenüber dem zuständigen Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend erfolgte bereits zur Sitzung am 14.02.2019.

 

Tenor des Berichtes war, Konsequenzen nach den schweren Missbrauchsfällen zu ziehen, um prioritär den Opfern und ihren Familien die notwendigen Hilfen bereitstellen zu können.
Neben diesem Aspekt sollten aber auch die Polizei und die Staatsanwaltschaft die Straftaten grundständig aufklären und auch mögliche Verfehlungen von Jugendämtern, Polizei und ggfls weiteren Akteuren in den Blick nehmen.
 

Im Folgenden wurde am 24.06.2019 eine ganztägige öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum oben genannten Antrag unter Federführung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend sowie weiterer Fachausschüsse – dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, dem Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen, dem Innenausschuss, dem Rechtsausschuss und dem Ausschuss für Gleichstellung und Frauen – durchgeführt. Dem waren sowohl unterschiedliche Gespräche und Arbeitsgruppen auf Landesebene als auch unter Einbindung der kommunalen Seite,  vor- und nachgeschaltet.
 

  1. Impulspapier des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
     

Im ersten Ergebnis wurde das Impulspapier – Drucksache 17/2297, Anlage 2 – des zuständigen MKFFI am 18.07.2019 vorgelegt. Dem Ministerium ist hierbei bewusst, dass es keine bzw. keine

direkte Zuständigkeit und damit verbundene Einflussnahme auf die Umsetzung der erarbeiteten Vorschläge hat. Im Rahmen einer grundständigen Diskussion mit anderen Ministerien, den kommunalen Spitzenverbänden und anderen Partnern soll das Impulspapier über Maßnahmen zur Prävention, zum Schutz vor und Hilfe bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche eine entscheidende Grundlage bieten. Das Impulspapier gliedert sich in vier Bereiche:
 

  • Kinder und Jugendliche und ihr familiäres Umfeld
  • Personal, Einrichtungen Institutionen
  • Jugendämter
  • Überprüfung rechtlicher Regelungen

 

In weiteren Unterkapiteln zu den oben beschriebenen Hauptbereichen werden Vorschläge nach der Beschreibung der jeweiligen Ausgangslage, die entsprechenden Ziele und mögliche Maßnahmen zur Zielerreichung unterbreitet.

Im Rahmen dessen werden bei möglichen Umsetzungen die Landesministerien, die Landschaftsverbände, andere Institutionen und die Jugendämter vor Ort im Sinne des Kindeswohls in die Pflicht genommen.

Bei allen am Prozess Beteiligten herrschte Einvernehmen darüber, dass bei der Prävention von und Intervention bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche die Hilfsstrukturen vor Ort eine wesentliche Rolle spielen. In diesem Zusammenhang sind vorhandene Strukturen und Rahmenbedingungen zu hinterfragen, vorhandenes zu qualifizieren bzw. weiter gezielt auszubauen.

Hierbei sollen einheitliche und verbindliche Qualitätsstandards für alle geschaffen und entsprechend umgesetzt werden. Es ist daran gedacht hierzu bereits in 2020 eine landeszentrale Stelle einzurichten.
 

  1. Konsequenzen auf kommunaler Ebene

 

Die Fachverwaltung begrüßt grundsätzlich die durch das MKFFI auf den Weg gebrachten Bestrebungen, Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Im Rahmen der weitergehenden Diskussion auf Landesebene – auch unter weiterer Beteiligung der Kommunen – wird die Fachverwaltung sich aktiv einbinden.

Es ist davon auszugehen, dass im weiteren Verlauf der landesweiten Fachdiskussion auch in der Stadt Aachen vorhandene Standards und Arbeitsabläufe weiter reflektiert und entsprechend qualifiziert werden. Dies betrifft sowohl die Angebote der Prävention als auch die Intervention in Fällen von – sexualisierter - Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.

Die Fachverwaltung wird unaufgefordert über die weitere Entwicklung bzw. Konkretisierung der Maßnahmen berichten.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

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Auszahlungen

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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