Entscheidungsvorlage - FB 45/0745/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Bezirksvertretungen nehmen die Ausführungen der Vorlage zur Kenntnis und empfehlen dem Kinder- und Jugendausschuss, die nachfolgende Einrichtung für das Landesprogramm Familienzentren 2020/2021 zu melden:

 

 Städt. Tageseinrichtung für Kinder Stettiner Straße 16

 

2. Die Bezirksvertretungen empfehlen  dem Kinder- und Jugendausschuss, ab Haushaltsjahr 2021 folgende Kindertagesstätten in die kommunale Förderung von Elterncafés zu überführen:

 

 Reutershagweg (Städtische Tageseinrichtung)

 Schurzelter Straße (Städtische Tageseinrichtung)

 

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt,

 

1. die nachfolgende Einrichtung für das Landesprogramm Familienzentren 2020/21 zu melden:

 

 Städt. Tageseinrichtung für Kinder Stettiner Straße 16

 

 

2. ab Haushaltsjahr 2021 folgende Kindertagesstätten in die kommunale Förderung von Elterncafés zu überführen:

 

 Reutershagweg (Städtische Tageseinrichtung)

 Schurzelter Straße (Städtische Tageseinrichtung)
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage Landesförderung

Durch das Land NRW wird für das Kindergartenjahr 2020/2021 ein neues Kontingent zur Zertifizierung zum Familienzentrum bewilligt.

Im letzten Jahr war u.a. die Städt. Tageseinrichtung für Kinder Weißwasserstraße für die Zertifizierung zum Familienzentrum benannt worden. Die innerbetriebliche strukturelle und personelle Situation machte es jedoch unmöglich, die Zertifizierung anzutreten. Auch für das kommende Kita-Jahr sehen wir die Einrichtung noch nicht ausreichend aufgestellt, eine neue Herausforderung anzugehen. Da die Einrichtung aufgrund ihrer Lage und pädagogischen Ausrichtung aber für die Zertifizierung sehr geeignet ist und der Meldung mit Freude und Engagement gegenübertritt, werden wir diese für das Folgejahr 2021/22 erneut anmelden.

Die Anträge sind bis zum 15.06.2020 für das kommende Kindergartenjahr zu stellen. Grundlage für die Antragsstellung ist der Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses. Die Mitteilung über die Zuteilung der Familienzentren erfolgte durch den LVR am 04.03.2020. Durch die kurz darauf eintretende Krisensituation „Corona“ war es leider nicht möglich, alle  Bezirksvertretungen vor dem KJA zu beteiligen.

 

Bisher sind am Landesprojekt Familienzentren NRW folgende Tageseinrichtungen für Kinder beteiligt:

 

 Albert-Maas-Straße 32 (Städtische Tageseinrichtung)

 Alfons-Gerson-Straße 26a (Städtische Tageseinrichtung)

 Alfonsstraße 22-24 (Städtische Tageseinrichtung)

 Am Pappelweiher 1 (Städt. Tageseinrichtung) im Verbund mit der Einrichtung Am Kupferofen 17 (Evangelische Kirchengemeinde)

 An der Birk 8 (AWO)

 An der Rahemühle  6 im Verbund mit dem Montessori Kinderhaus Schurzelter Str. 21 (beides städtische Tageseinrichtungen)

 Barbarastraße 6-8 (pro futura)

 Brunssumstraße 36 (Städt. Tageseinrichtung)

 Eibenweg 16 (Städt. Tageseinrichtung)

 Eintrachtstraße 7 (Deutsches Rotes Kreuz)

 Elsassstraße 64-72 (Städt. Tageseinrichtung)

 Feldstraße 49 im Verbund mit Germanusstraße 24 (beide pro futura)

 Freunder Landstraße 60 (ev. Kinderheim Brand)

 Goerdeler Straße 10 (AWO)

 Großheidstraße  61 (AWO)

 Im Klostergarten 2 (Caritas Lebenswelten GmbH)

 Johanniter Straße 4a  (Städtische Tageseinrichtung)

 Jülicher Straße 68 (pro futura) im Verbund mit der Passstraße 25 (Städtische Tageseinrichtung)

 Königsbergerstraße 100 (Städtische Tageseinrichtung)

 Lindenstraße 27 (Städtische Tageseinrichtung)

 Lintertstraße 148 (Lebenshilfe)

 Philipp-Neri-Weg 11 im Verbund mit Philipp-Neri-Weg 6 (beides städtische Tageseinrichtungen)

 Raerener Str. 97 (Caritas-Lebenswelten GmbH)

 Richtericher Straße 120 im Verbund mit der Grünenthaler Straße 90 (beides städtische Tageseinrichtungen)

 Robert-Koch-Straße 1a (SkF)

 Scheibenstraße 11 (Caritas Lebenswelten GmbH)

 Schillerstraße 10 (Studierendenwerk Aachen)

 Sigmundstraße 8 (AWO)

 Süsterfeldstraße 99 (SKF)

 Wiesental 8 (Städtische Tageseinrichtung)

 

Die Städt. Tageseinrichtungen Kirchberg 14a und Reimser Straße 69 befinden sich derzeit in der Zertifizierung. Damit sind 30 bzw. dann 32 Tageseinrichtungen bzw. Verbünde am Landesprojekt Familienzentren NRW beteiligt.

Die folgenden Tageseinrichtungen sind in der kommunalen Förderung  

 

 Am Höfling 10 (Städtische Tageseinrichtung) im Verbund mit Branderhofer Weg 14 (Ev. Frauenverein Aachen)

 Holsteinstraße 5 (Caritas Lebenswelten)

 Lochnerstraße 60 (Städtische Tageseinrichtung)

 Rollefstraße 2 im Verbund mit Hermann-Löns-Str. 6 (beide pro futura)

 Schleswigstraße 3 (pro futura)

 

2. Aktuelle Bewerbersituation

 

Für das Kindergartenjahr 2020/ 2021 liegen keine Bewerbungen von freien Trägern für eine Zertifizierung zum Familienzentrum für die Landesförderung vor. Deshalb wird folgende städt. Tageseinrichtungen für Kinder vorgeschlagen:

 

 Städt. Tageseinrichtung für Kinder Stettiner Straße 16

 

Diese Kindertagesstätte befindet sich nicht in der kommunalen Förderung.

 

3. Planung für das Kindergartenjahr 2020/2021

 

Laut Schreiben vom 06.03.2019 des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen wurden für jeden Jugendamtsbezirk Ausbauziele entwickelt. Formuliert wurde eine Neuausrichtung des Ausbaus mit dem Ziel vor allem dort Familienzentren auszubauen, wo benachteiligte Familien wohnen. Der Blick soll auf Standorte ausgerichtet werden, die ein höheres Bildungs- und Armutsrisiko tragen.

 

Für die Stadt Aachen bedeutet das, dass für das kommende Kindergartenjahr 2020/21 ein weiteres Familienzentrun zur Zertifizierung gemeldet werden kann, das an einem Ort mit besonderem Unterstützungsbedarf liegt. Die Bewerbungsfrist endet zum 15.06.2020.

 

4. Auswahl von Familienzentren für das Landesprogramm

 

4.1 Auswahlkriterien

 

Folgende Kriterien wurden für die Auswahl herangezogen:

 Fußläufige Erreichbarkeit der Kindertagesstätte für Familien

 zentrale Lage in Sozialräumen

 Angebote für Kinder unter 3 Jahren bzw. ein geplanter Ausbau für Kinder unter 3 Jahren

 Besonderheiten z.B. hoher Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund

 hoher Arbeitslosigkeitsanteil

 Trägerpluralität (Gleichgewichtigkeit zwischen  Einrichtungen von freien Trägern und städt. Einrichtungen)

 

Bei Zugrundelegung der Trägerpluralität besteht derzeit weitestgehend eine Ausgewogenheit zwischen Familienzentren in freier oder städtischer Trägerschaft in der Gesamtbetrachtung. Im letzten Jahr wurden zwei Tageseinrichtungen für Kinder in freier Trägerschaft - Inklusive Kindertageseinrichtung Eintrachtstraße, Trägerschaft Deutsches Rotes Kreuz, und Kindertagesstätte An der Birk, Trägerschaft Arbeiterwohlfahrt – angemeldet, in diesem Jahr – auch aufgrund fehlender Bewerbungen von freien Trägern – eine Tageseinrichtung in städtischer Trägerschaft.

 

4.2  Bewertung der eingegangenen Bewerbungen:

 

Städt. Tageseinrichtung für Kinder Stettiner Str.  52076 Aachen, Stadt Aachen

 

Die Städtische Tageseinrichtung für Kinder Stettiner Str.16 liegt im Stadtteil Driescher Hof in Aachen. Die Familien leben mit ihren Kinder in Mehrfamilien-  sowie in Hochhäusern. Der Stadtteil hat mehrere Grünanlagen, die teilweise mit Spielplätzen versehen sind. Zum größten Teil handelt es sich um Kleinfamilien mit ein bis drei Kindern. Die Lebenssituation der Kinder ist in hohem Maße durch den Migrationshintergrund der Eltern gekennzeichnet (Migrationsanteil 98%)  Die  Familien kommen aus verschiedenen Ländern, deren Lebenssituationen durch unterschiedliche Kultur, Lebensweise oder persönlichen Erfahrungshintergrund (Krieg, Vertreibung, Flucht etc.) geprägt sind. Dies bedeutet für die Kita  eine vielschichtige und einfühlsame Zusammenarbeit mit den Familien.

 

 

Um die Familien in dem oben beschriebenen Umfeld von Anfang an zu unterstützen, werden  ab dem 01.08.2020 Kinder unter 2 Jahren aufgenommen. Der Einrichtung  ist es wichtig, auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Familien einzugehen, z.B. auch Kindern aus Kleinfamilien Gemeinschaft unter Gleichaltrigen zu bieten und Eltern Berufstätigkeit sowie den Besuch von Sprachkursen zu ermöglichen. Die gesellschaftliche Ausgangssituation und die sozialen Rahmenbedingungen der Familien finden in der Ausrichtung der  Angebote und in der täglichen pädagogischen Arbeit Berücksichtigung. Elternarbeit und die Begleitung von Familien in der Erziehung, sowie sie im täglichen Leben, ist ein wichtiger Bestandteil der  pädagogischen Arbeit. Die Städtische Tageseinrichtung für Kinder Stettiner Str.16 bewirbt sich um die Aufnahme in das Landesprogramm. Dies würde es ihr  ermöglichen, die vielfältigen Angebote für Kinder und deren Familien zu erweitern, um sie so noch besser und intensiver zu begleiten und den Familien im Stadtteil Driescher Hof eine höhere Möglichkeit am Bildungssystem und dem wertvollen Miteinander anbieten zu können. Zudem kann durch die räumliche Nähe zur Grundschule, die am Programm gesunde Familiengrundschule teilnimmt, eine gemeinsame Unterstützung der Familien in den Blick genommen werden.

 

4.3 Vorschlag der Verwaltung für das Landesprogramm

 

Ausgehend von der vorgenannten Bewertung schlägt die Verwaltung vor, die

 

 Städt. Tageseinrichtung für Kinder Stettiner Straße 16 52078 Aachen

 

für das Landesprogramm Familienzentren 2020/2021 mit der erhöhten Förderung zu melden, da die Einrichtung in sozial benachteiligten Stadtteilen liegt.

 

5. Ausgangslage und Vorschlag der Verwaltung für die kommunale Förderung

 

Im Haushaltsjahr 2020 befinden sich weiterhin 5 Tageseinrichtungen für Kinder in der kommunalen Förderung:

 

 Am Höfling 10 (Städtische Tageseinrichtung)  im Verbund mit Branderhofer Weg (Evangelischer Frauenverein) (Teilen sich den Förderetat von 6.500 € nicht, da es sich hier um einen trägerübergreifenden Verbund handelt)

 Holsteinstraße (Caritas Lebenswelten)

 Lochnerstraße 60 (Städtische Tageseinrichtung)

 Rollefstraße 2 im Verbund mit Hermann-Löns-Straße 6 (pro futura)

 Schleswigstraße 3 (pro futura)

 

Zur Aufnahme in das Programm kommunale Familienzentren liegen keine Bewerbungen vor. Das Programm wurde in der Vergangenheit gerne genutzt, um sich auf die Landeszertifizierung zum Familienzentrum vorzubereiten. Schon in den vergangenen Jahren wurden alternativ zwei Elterncafés für einen freiwerdenden Platz eingerichtet. Hierfür liegen entsprechende Bewerbungen vor, die anhand der Prioritätenliste aus der Vorlage „Förderung von Elterncafés in Kitas“ (FB 45/0167/WP17) Durch eine Überprüfung ist aufgefallen, dass hier noch Mittel zur Verfügung stehen, da die Kita Brunssumstraße inzwischen in der Landesförderung ist, ohne dass eine Kita nachgemeldet wurde.

 

Geförderte Elterncafés bestehen bereits in folgenden Kindertagesstätten:

 

 Matarestraße (Städtische Tageseinrichtung)

 Stolberger Straße (Städtische Tageseinrichtung)

 Johannstraße 15 (Städtische Tageseinrichtung)

 Gut-Knapp-Straße 1 (Städtische Tageseinrichtung)

 Passstraße 25 (Städtische Tageseinrichtung)

 Auf Überhaaren (Städtische Tageseinrichtung)

 Schagenstraße 61 (Städtische Tageseinrichtung)

 Kronenberg 132 (Städtische Tageseinrichtung)

 Passstraße 123 (Städtische Tageseinrichtung)

 St. Elisabeth, Jülicher Straße 68, 52070 Aachen (pro futura)

 St Germanus, Germanusstraße 24 52080 Aachen (pro futura)

 Tivolino, Krefelder Straße 199, 52070 Aachen (Lebenshilfe Aachen e.V.)

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, folgende zwei Kindertageseinrichtungen laut der Prioritätenliste der oben erwähnten Vorlage zusätzlich für Elterncafés vorzusehen und ab Haushaltsjahr 2021 finanziell zu fördern

 

 Reutershagweg (Städtische Tageseinrichtung)

 Schurzelter Straße (Städtische Tageseinrichtung)
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

PSP-Element: 5-060101-800-00600-900-1, 68120000 und 78350000

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

30.000

30.000

90.000

90.000

0

0

Auszahlungen

30.000

30.000

90.000

90.000

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

PSP-Element: 4-060101-804-4, 41420000, 52790000, 52910000 und 53180000

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

521.300

521.300

2.100.900

2.100.900

0

0

Personal-/

Sachaufwand

599.300

599.300

2.334.900

2.334.900

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-78.000

-78.000

-234.000

-234.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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