Entscheidungsvorlage - FB 45/0765/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Leistungsvereinbarung zum 01.01.2020 für den Bereich der Vormundschaften/Pflegschaften - Antrag der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Aachen-Stadt e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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09.06.2020
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Aachen-Stadt e.V. stellte mit Schreiben vom 01.08.2019 einen Antrag zur Anpassung der Leistungsvereinbarung für den Bereich der Vormundschaften / Pflegschaften. (Anlage 1) Der Leistungsvereinbarung liegt eine mit dem Träger detailliert erarbeitete Leistungsbeschreibung zu Grunde. Die Arbeiterwohlfahrt führt nach entsprechender Übertragung durch das Familiengericht Aachen für Minderjährige die Vormundschaft / Pflegschaft im Sinne des Mündels aus.
Wie aus dem Schreiben zu entnehmen ist, beträgt der städtische Zuschuss für das oben genannte Arbeitsfeld 68.436,00 Euro. Bedingt durch die tariflichen Vergütungsanpassungen im Jahr 2020 beantragt der Träger eine entsprechende Erhöhung des Zuschusses um 3 %.
Der Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt, Herr Kalkan, macht in einer aktuellen Mail darauf aufmerksam, dass der oben beschriebene Antrag nicht Gegenstand der Haushaltberatungen für 2020 ff. war.
Auf Grund dessen bittet er nunmehr den im August 2019 gestellten Antrag entsprechend zu prüfen und zu berücksichtigen.
- Vorschlag der Verwaltung
Wie aus der beiliegenden Übersicht „Beschlüsse zu den Haushaltsberatungen 2020 ff. –KJA“
(Anlage 2) der Verwaltung hervor geht, wurden die Anträge der Träger nach rechnerischer und fachlich-inhaltlicher Prüfung durch den KJA entsprechend genehmigt.
Nach Prüfung des vorliegenden Antrages der Arbeiterwohlfahrt wird diesem vollumfänglich entsprochen.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 2.053,08 Euro stehen unter dem PSK „Vormundschaften – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“ für die Haushaltsjahre 2020 ff. zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
1) 4-060301-904-4, SK 53180000
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 1)326.400 | 326.400 | 979.200 | 979.200 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -326.400 | -326.400 | -979.200 | -979.200 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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497,6 kB
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2
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öffentlich
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2,4 MB
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