Kenntnisnahme - FB 45/0733/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:
 

  1. Ausgangslage

 

Am 05.11.2019 nahm der Kinder- und Jugendausschuss die Ausführungen der Verwaltung im Sechsten Sachstandbericht zur Schulsozialarbeit zustimmend zur Kenntnis und forderte, zusätzliche Stellen für das Haushaltsjahr 2020 einzurichten.

 

Auf Vorschlag des Kinder- und Jugendausschusses und nach Rücksprache mit der Fachverwaltung empfahl der Personal- und Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 05.12.2019 dem Rat der Stadt, zwei weitere Vollzeitäquivalente für Schulsozialarbeit in der Stadt Aachen einzurichten.

 

Der Rat der Stadt verabschiedete in seiner Sitzung am 22.01.2020 den Stellenplan, inklusive der beiden zusätzlichen Stellen für Schulsozialarbeit.

 

Der Einsatz der Stellen basiert auf den von der Verwaltung aufgestellten Kriterien zum Einsatz von kommunaler Schulsozialarbeit in der Stadt Aachen, die in der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses am 20.03.2018 zustimmend zur Kenntnis genommen und vom Kinder- und Jugendausschuss beschlossen wurden.

 

 

  1. Kriterien zum Einsatz von kommunaler Schulsozialarbeit

 

Es wurden fünf Kriterien festgelegt:

 

  1. Bereitschaft und Haltung der Schule
  2. Kindeswohlgefährdende Aspekte
  3. Armutsrisiken
  4.    Belastende Faktoren für das Schulleben

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  1. Bereits vorhandene Hilfesysteme an Schule

 

Das Kriterium Bereitschaft und Haltung der Schule bildet die Grundvoraussetzung zum Einsatz einer kommunalen Fachkraft der Jugendhilfe im System Schule.
 

Die Kriterien kindeswohlgefährdende Aspekte, Armutsrisiken und belastende Faktoren für das Schulleben beziehen sich auf mögliche Unterstützungsbedarfe an sozialer Arbeit, die sich aus der Schüler- und Elternschaft und dem Schulalltag heraus ergeben.
 

Das Kriterium bereits vorhandene Hilfesysteme an Schule erfasst die Struktur der Schule, die bei der Entscheidungsfindung ebenfalls berücksichtigt wird. Die Qualität und Intensität der Hilfesysteme führt ggfls. zum Ausgleich der Bedarfskriterien (2-4).

 

Als Hilfsmittel wurde eine Matrix erstellt, in der den fünf Kriterien die zuvor erarbeiteten Merkmale zugeordnet sind.

 

 

  1. Verfahrensweise beim Einsatz von Schulsozialarbeit an neuen Einsatzorten
     

Um die Zuteilung von Schulsozialarbeit im Zuge der neu eingerichteten Stellen bedarfsorientiert, nachvollziehbar und transparent vornehmen zu können, wurde zu allen Schulen Kontakt aufgenommen, die ihren Bedarf dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule schriftlich und begründet mitgeteilt hatten.


Dies betraf die sechs Schulen:

 

  • GGS Richterich
  • GGS Walheim
  • KGS Am Römerhof
  • KGS Höfchensweg
  • KGS Marktschule Brand
  • Montessori-Grundschule Reumontstraße

 

Zur Bedarfsermittlung und dem daraus resultierenden Einsatz von Schulsozialarbeit wurden nachfolgende Schritte vollzogen.

 

3.1  Analyse der schulspezifischen Situation
 

Im Februar wurde in persönlichen Gesprächen seitens des Sachgebietsleiters Jugendförderung und besondere Dienste und der Teamleiterin Schulsozialarbeit mit den Schulleitungen und weiteren Akteuren der Schulsysteme die jeweilige schulspezifische Situation anhand der fünf Kriterien ermittelt. Als Hilfsmittel diente hierbei die o.g. Matrix, die den Schulleitungen vor den Gesprächsterminen übersandt wurde.

 

Im Anschluss an die Gesprächstermine erfolgte eine Analyse der Ergebnisse orientiert an der Systematik der fünf Kriterien und den zugeordneten Merkmalen. Ein Kriterium galt jeweils als erfüllt, wenn zumindest ein Teil der aufgelisteten Merkmale im aktuellen Schuljahr zutraf und keine gravierenden gegenteiligen Entwicklungen absehbar waren. Darüber hinaus wurden Spezifika einzelner Schulen berücksichtigt, die nicht durch die Matrix erfasst wurden (z.B. zum Stichwort „Wohlstandsverwahrlosung“)

 

Die Auswertung der erhobenen umfangreichen Daten und detaillierten Hintergrundinformationen hat zu der fachlichen Einschätzung geführt, dass an allen sechs im Verfahren beteiligen Schulen ein Bedarf an sozialer Arbeit vorhanden ist.

 

3.2  Entscheidungsfindung
 

Nachdem der Prozess der Analyse und Einschätzung abgeschlossen war, musste der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule mit Blick auf das begrenzt verfügbare Stellenkontingent abwägen, welchen Schulen kommunale Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Da der Bedarf die Ressource übersteigt, wurde als Entscheidungshilfe eine Rangliste der Schulen nach dem Grad der Dringlichkeit erstellt. Zudem wurde das fünfte Kriterium Vorhandene Hilfesysteme an Schule zum Ausgleich gegenüber den bedarfsbezogenen Kriterien zwei bis vier herangezogen.

 

3.3  Ergebnis:

 

Zum Schuljahr 2020/2021 werden kommunale Fachkräfte für Schulsozialarbeit als Teilzeitkräfte mit 19,5 Wochenstunden an folgenden Schulen eingesetzt:

 

  • GGS Richterich
  • GGS Walheim
  • KGS Am Römerhof
  • KGS Marktschule Brand

 

Die für die Aachener Grundschulen zuständige Schulaufsichtsbeamtin Frau von Jakubowski wurde in den Prozess einbezogen und über die Ergebnisse informiert. Die Bedarfe werden aus ihrer Sicht bestätigt und die Ausweitung des Angebots Schulsozialarbeit ausdrücklich begrüßt.

 

 

  1. Ausblick und weitere Vorgehensweise

 

4.1.  Einsatz kommunaler Schulsozialarbeit an den neuen Standorten ab 2020

 

Mit den vier Schulen, an denen künftig der Einsatz vorgesehen ist, werden Gespräche zur konkreten Umsetzung geführt. Geeignete Räumlichkeiten müssen gefunden und entsprechend der Konzeption der Schulsozialarbeit der Stadt Aachen ausgestattet werden.

 

Die Besetzung der Stellen soll möglichst zum 01.08.2020, spätestens bis zu den Herbstferien im Oktober erfolgen.

 

Während der Implementierungsphase wird sowohl die Schule als auch die eingesetzte Fachkraft durch die Teamleitung für Schulsozialarbeit begleitet und unterstützt. Das erste Jahr wird als Erprobungsphase verstanden.

 

4.2  Geplante Ausweitung kommunaler Schulsozialarbeit ab 2021

 

Im Rahmen des Stelleneinrichtungsverfahrens der Stadt Aachen wurden zwei weitere Stellen für Schulsozialarbeit für das Haushaltsjahr 2021 beantragt, um dem trotz erfolgter Erweiterung in 2020  ungedeckten Bedarf begegnen zu können.

 

Vorbehaltlich der Einrichtung dieser zusätzlichen Vollzeitäquivalente ist beabsichtigt, ab dem Schuljahr 2021/2022 jeweils eine Fachkraft in Teilzeit mit je 19,5 Stunden an der KGS Höfchensweg und der Montessori-Grundschule Reumontstraße einzusetzen.

 

Die Entscheidung über den Einsatz der dann noch verbleibenden, in 2021 neu einzurichtenden Stelle würde wiederum auf den o.g. Kriterien basieren und die Entscheidungsfindung nach der beschriebenen Verfahrensweise erfolgen. Zu beteiligen wären dabei Schulen, die erstmals einen Antrag stellen sowie Schulen, die bereits über Schulsozialarbeit verfügen, aber einen Mehrbedarf anzeigen.

 

Im jährlichen Sachstandsbericht über kommunale Schulsozialarbeit wird über den Stand der Dinge an den o.g. vier Einsatzorten und über neu vorliegende Anträge berichtet.

 

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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