Entscheidungsvorlage - FB 61/1470/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB im Stadtbezirk Aachen-Haaren für den Bereich Germanusstraße und Alt-Haarener Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
24.06.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
20.08.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
26.08.2020
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Haaren Germanusstraße und Alt-Haarener Straße eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Haaren Germanusstraße und Alt-Haarener Straße eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Haaren Germanusstraße und Alt-Haarener Straße eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ziel der Stadt Aachen ist es, den Bereich südlich der Kirche und nördlich des Baublocks der ehemaligen Brauerei an der Germanusstraße / Alt-Haarener Straße neu zu ordnen. In der Rahmenplanung Haaren aus dem Jahr 2008 wurden bereits Konzepte erarbeitet, wie der verkehrsbelastete Ortskern auch ohne Umgehungsstraße als attraktive Mitte entwickelt werden kann. Neben dem „Marktplatz“ soll um die Kirche ein neuer Platz entstehen. Der südlich angrenzende Baublock ist in Richtung Kirche nicht bebaut. Dort liegen nicht erschlossene rückwärtige und brachliegende Grundstücksteile der ehemaligen Brauerei. Durch eine neue Raumkante kann einerseits ein öffentlicher Stadtraum um die Kirche gebildet und andererseits der Baublock geschlossen und erstmalig auch erschlossen werden. Die neue Blockrandbebauung bildet damit nicht nur die Fassung des Platzes, die Nutzung der Brachfläche trägt zu einer Belebung des Ortes bei.
Der Bereich unmittelbar um die Kirche liegt im Besitz der Kirchengemeinde. Der südliche Bereich ist in privater Hand. Eine Umsetzung des Kirchplatzes ist jedoch nur möglich, wenn über die Flächen verfügt werden kann.
Darüber hinaus wurde in der Rahmenplanung Haaren die fußläufige Durchquerung des Baublocks der ehemaligen Brauerei und die Neuordnung des Innenbereiches empfohlen. Hierdurch kann zur Vermeidung der hoch frequentierten Alt-Haarener-Straße alternative und sichere Wegebeziehungen angeboten werden. In dem weitgehend geschlossenen Blockrand sind nur wenige bauliche Öffnungen gegeben, die alle in privatem Besitz sind. Für die Umsetzung der städtebaulichen Ziele der Durchwegung und der Neuordnung des Blockinnenbereiches sind Flächen erforderlich. Zur Sicherung der städtebaulichen Ziele für den Baublock der ehemaligen Brauerei wurde bereits 2016 ein Aufstellungsbeschluss A 264 gefasst.
Mit dem Aufstellungsbeschluss A 300 aus dem Jahr 2020 (Vorlage-Nr.: FB61/1465/WP17) wird der Geltungsbereich erweitert. Er beinhaltet neben dem Baublock nun auch die Flächen des Kirchplatzes und legt die o.g. städtebaulichen Ziele fest.
Im Jahre 2000 wurde für das Plangebiet des Baublocks inklusive der Fläche mit der Kirche bereits eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Umgehungsstraße Alt-Haarener Allee als städtebaulicher Schwerpunkt für die Entwicklung des Stadtteils gesetzt. Die städtebaulichen Ziele für den Stadtteil haben sich mit Aufgabe der Umgehungsstraße geändert, so dass die Vorkaufsrechtssatzung von damals nicht mehr angewendet werden kann. Die Verwaltung wird in einem separaten Verfahren die alte Satzung aufheben.
Eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ermöglicht, frühzeitig einen vorsorgenden Grunderwerb tätigen zu können, um die Umsetzung von Maßnahmen zu erleichtern, wenn diese in dem Kontext der aktuell beschlossenen städtebaulichen Entwicklung stehen. Diese Vorkaufsrechtssatzung umfasst daher alle privaten Flächen des Baublocks und die Flächen der Kirche zur Umsetzung der Durchwegung, des Blockrandes, der Entwicklung des Blockinnenbereiches und der Herstellung des öffentlichen Raumes.
Die Verwaltung schlägt vor, zur Sicherung einer geordneten Entwicklung für den Bereich zwischen Germanusstraße und Alt-Haarener Straße eine Vorkaufsrechtssatzung gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,2 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
3,1 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
89,7 kB
|