Entscheidungsvorlage - A 61/0233/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, auf der Basis der vorgestellten Planung den Ausbauentwurf erstellen zu lassen.

 

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung und den Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung Aachen- Mitte zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf der Basis der vorgestellten Planung die Ausbauplanung zu erstellen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Grauenhofer Weg (K 4) gehört als klassifizierte Straße zum Verkehrsstraßennetz der Stadt Aachen. Neben der Erschließungsfunktion hat er ebenfalls die Aufgabe Durchgangsverkehre von Brand in Richtung Innenstadt und umgekehrt aufzunehmen.

Aufgrund des schlechten Fahrbahnzustandes und der mangelhaften Nebenanlagen soll der Grauenhofer Weg erneuert werden.

 

Derzeitige Situation

Zurzeit ist ein Teilstück einseitig mit Wohnbebauung angebaut und ein weiteres Teilstück anbaufrei. Auf der südwestlichen Seite grenzt ein Landschaftsschutzgebiet und Wasserschutzzonen an den Grauenhofer Weg in dem privilegierte Bauvorhaben (Bauernhöfe) sind.

 

Auf der bebauten Seite ist zum Schutz des Fußgängerverkehrs teilweise ein Gehweg baulich durch einen Hochbord, teilweise jedoch nur durch eine Markierung von der Fahrbahn abgetrennt vorhanden. Dieser Weg wird als kombinierter Rad-/Gehweg auch von Radfahrern in beiden Fahrtrichtungen genutzt.

 

Der Abschnitt zwischen Königsberger Straße und Münsterstraße wird mit Linienverkehr befahren.

 

Verkehrsbelastungen:

Am 02.12.2003 wurde in der Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr im Einmündungsbereich des Grauenhofer Weges/ Königsberger Straße eine Verkehrserhebung durchgeführt. Mit ca. 4.600 Kfz zwischen 7.00 und 19.00 Uhr weist der Grauenhofer Weg eine recht niedrige Verkehrsbelastung für eine klassifizierte Straße auf.

 

Das Ergebnis ist als Anlage(1) beigefügt.

 

Unfälle:

Eine Nachfrage bei der Polizei ergab, dass in den Jahren von 2001 - Ende 2003

3 aufnahmepflichtige und 20 sonstige Verkehrsunfälle registriert wurden.                        

 

Planung

Aufgrund der bestehenden Wohnbebauung auf der nordöstlichen Seite und des ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes auf der einen Seite besteht kaum Spielraum bei den zur Verfügung stehenden Flächen.

Die Anbindung des neuen Wohnbaugebietes Grauenhofer Weg ist in der Planung berücksichtigt.

Die Fahrbahn soll  im Abschnitt zwischen Lintertstraße und Königsberger Straße eine Breite von

6,00 m und im Abschnitt zwischen Königsberger Straße und Münsterstraße wegen der Mitbenutzung mit Linienverkehr eine Breite von 6.50 m haben. Im Bereich der Haus-Nummern 81-129 sowie 153-157 soll zur Ordnung der Parksituation ein Parkstreifen angelegt werden.

 

Auf der südwestlichen Seite des Grauenhofer Weges ist lediglich die Anlage eines Gehweges im Bereich der Bebauung notwendig. Ansonsten sind auf dieser Seite keine Nebenanlagen vorgesehen.

 

Zum Schutz für den Fuß- und Radverkehr soll auf der nordöstlichen Seite ein kombinierter Rad-Gehweg in Beidrichtungsverkehr mit 2,50 m Breite angelegt werden. Im angebauten Teilstück soll dieser Rad-Gehweg durch den Parkstreifen von der Fahrbahn abgetrennt werden.

Entlang der freien Strecke kann der kombinierte Beidrichtungs-Rad- Gehweg von der Fahrbahn losgelöst, hinter bestehenden Baum- und Strauchbereichen geführt werden. Hier ist Grunderwerb erforderlich.

Bei Vorstellung der Planung bei der ASEAG wurde die auf der südwestlichen Seite gelegene Haltestelle (Fahrtrichtung Brand) in die Königsberger Straße verlegt. Hierdurch kann die Anlage einer separat gelegenen Haltestelle und dadurch bedingte Fußgängerquerungen über den Grauenhofer Weg unterbunden werden.

Eine weitere Anregung der ASEAG war, auf die Mittelinsel im Einmündungsbereich des Grauenhofer Weges zu verzichten, für den Fall, dass die Linienführung einmal verändert und über den gesamten Grauenhofer Weg geführt würde. Dieser Anregung sollte aus Sicht der Verwaltung zurzeit gefolgt werden.

 

Kosten

Im I-Programm stehen insgesamt 1,6 Mio € zur Verfügung (2006: 150.000 €,

2007: 836.000 €, 2008: 600.000 €).

 

Die Verwaltung wird die Einholung von Zuwendungen prüfen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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