Entscheidungsvorlage - FB 11/0393/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt er dem Rat der Stadt Aachen auf Grundlage der jährlich fortgeschriebenen Kindertagesstättenbedarfsplanung die Veränderung des Stellenplans 2020 durch

  1. Einrichtung einer Stelle für eine ständige Vertretung in der städtischen Kindertageseinrichtung Stettiner Straße (auszuweisen nach S 9 TVöD-SuE),
  2. Einrichtung von drei Vollzeitstellen für Erzieher*innen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),
  3. Aufhebung einer halben Ergänzungskraftstelle (ausgewiesen nach EG S 3 TVöD-SuE),
  4. Verlängerung von 35 kw-Vermerken (kw2020 kw2021) an den Erzieher*innenstellen für die KiBiz-Sprachförderung und
  5. Verlängerung von 17 kw-Vermerken (kw2020 kw2021) an den Erzieher*innenstellen für die „plusKiTas“.

 

2. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen auf Grundlage der jährlich fortgeschriebenen Kindertagesstättenbedarfsplanung die Veränderung des Stellenplans 2020 durch

a. Einrichtung einer Stelle für eine ständige Vertretung in der städtischen Kindertageseinrichtung Stettiner Straße (auszuweisen nach S 9 TVöD-SuE),

b. Einrichtung von drei Vollzeitstellen für Erzieher*innen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),

c. Aufhebung einer halben Ergänzungskraftstelle (ausgewiesen nach EG S 3 TVöD-SuE),

d. Verlängerung von 35 kw-Vermerken (kw2020 kw2021) an den Erzieher*innenstellen für die KiBiz-Sprachförderung und

e. Verlängerung von 17 kw-Vermerken (kw2020 kw2021) an den Erzieher*innenstellen für die „plusKiTas“.

 

Marcel Philipp

Oberbürgermeister
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen ist Träger von bislang 57 städtischen Kindertageseinrichtungen. Durch die Zusammenlegung der Einrichtungen Johannstraße 15 und Johannstraße 17 zu einer Einrichtung ab dem KiTa-jahr 2020/2021 verringert sich die Anzahl der Einrichtungen zukünftig auf 56. Die Personalausstattung für diesen Bereich orientiert sich dem Grunde nach an den gesetzlichen Vorgaben (Kinderbildungsgesetzes [KiBiz]), welche u.a. auf die Anzahl vorhandener Plätze, die jeweiligen Gruppenstrukturen und die angebotenen Betreuungsumfänge in den einzelnen Einrichtungen abstellt.

Darüber hinaus sind städtische Standards für diesen Bereich definiert, die ebenfalls in die Stellenbemessung mit einfließen. So stehen neben den sogenannten „Aufrundungsstunden“ (durchschnittlich 30-32 VZÄ/ Jahr verteilt auf alle städtischen Einrichtungen) weitere 45 Stellen zur Verfügung, die – zusammen mit den Aufrundungskontingenten - dazu dienen sollen, kurzzeitige personelle Ausfälle durch Krankheit, Urlaub außerhalb der Schließzeiten und Fortbildungen in den Einrichtungen zu kompensieren. Im Rahmen der Novellierung des KiBiz zum 01. August 2020 wurde in § 28 u.a. neu definiert, dass die vorgesehene Mindestbesetzung (zwei pädagogische Kräfte pro Gruppe) auch in Ausfallzeiten vorgehalten werden soll. Aufgrund der Tatsache, dass die Stadt Aachen dem Umstand kurzfristiger Ausfälle seit 2013 durch die v.g. städtischen Kontingente Rechnung trägt, stehen die stellenplantechnischen Ressourcen hierfür  bereits zur Verfügung.

 

Neben den Stellen für pädagogische Kräfte sollen ab dem kommenden KiTa-Jahr jährlich 30 Stellen i.R. der praxisintegrierten Ausbildung besetzt werden. Weitere 30 Stellen stehen für Erzieher*innen im Anerkennungsjahr zur Verfügung. Auch wenn die Personalvereinbarung zum KiBiz[1]  für den Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder dem Grunde nach eine anteilige Anrechnung der Ausbildungskontingente auf den Personalschlüssel der jeweiligen Einrichtung zulassen würde, wird hiervon bei der Stadt Aachen kein Gebrauch gemacht.

 

Im Rahmen der Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung (KBPL) ist aufgrund der sich verändernden Platzzahlen und Buchungskontingente eine jährliche Überprüfung und ggfs. Anpassung der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen erforderlich.

Unter Zugrundelegung der Bedarfsplanung für das KiTa-Jahr 2020/2021, welche der Kinder- und Jugendausschuss in seiner Sitzung am 18. Februar 2020 und der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 19. Februar 2020 beschlossenen haben, treten in verschiedenen städtischen Kindertageseinrichtungen Änderungen hinsichtlich der Anzahl an Plätzen bzw. Gruppen und deren Strukturen sowie der sogenannten Buchungskontingente (25, 35 oder 45 Stunden/ Woche) ein.

Nach Prüfung der damit einhergehenden Änderungen ist die Bereitstellung einer weiteren Stelle für eine ständige Vertretung (Ausweitung der KiTa Stettiner Straße von zwei auf vier Gruppen; Beschlussvorschlag a)  und insgesamt drei weiteren zusätzlichen Erzieher*innenstellen erforderlich (Beschlussvorschlag b). Im Bereich der Ergänzungskräfte ergibt sich ein Minderbedarf von 0,5 VZÄ (Beschlussvorschlag c), so dass eine halbe Stelle eingespart werden kann.

 

Neben der jährlichen Anpassung der Stellenkontingente bedingt durch die Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung ist in diesem Jahr die Verlängerung von insgesamt 52 kw-Vermerken (kw2020 kw2021) an den Stellen für die Durchführung der KiBiz-Sprachförderung und an den plusKiTa-Stellen erforderlich (Beschlussvorschlag d und e).

Diese Stellen wurden auf Grundlage der Regelungen in der bisherigen Fassung des Kinderbildungsgesetzes und des darauf basierenden Beschlusses des Kinder- und Jugendausschusses zunächst befristet bis zum 31. Juli 2020 eingerichtet.

Da durch die Novellierung des Kinderbildungsgesetzes Anpassungen der Regularien zur Verteilung der zufließenden Mittel erforderlich werden, hat der Kinder- und Jugendausschuss im Rahmen der diesjährigen KBPL beschlossen, die bisherige Zuteilung der Mittel im KiTa-Jahr 2020/20221 zunächst beizubehalten und den Zeitraum bis zur nächsten KBPL für die Entwicklung neuer bzw. angepasster Regularien zu nutzen. Aufgrund dessen sollen die bestehenden kw-Vermerke zunächst bis zum 31. Juli 2021 verlängert werden.

 

Neben den o.g. stellenplantechnischen Veränderungen ergeben sich weitere Stellenverschiebungen zwischen den einzelnen Einrichtungen, die ohne entsprechende Veränderung des Stellenplans realisiert werden können.

 


 


[1] Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel nach § 26 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz)

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

 

Ansatz

2020

Fortgeschrie-bener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2021 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag*

Summe

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

Personalkosten-verbund

Stellenein-richtungen/-aufhebung (Personal-kostenver-bund)

149.000 €[1]

91.300 €

1.072.500 €

656.700 €

0

0

Abschreibungen

Summe

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

Summe

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

Personalkostenverbund

57.700 €

415.800 €

 

 

Personal-/ Sachaufwand

Etat FB 45*

Verlängerungen kw-Vermerke (Sprachförderung KiBiZ/plusKiTas)

 

 

368.500 €

 

 

367.700 €

 

 

516.000 €

 

 

514.800 €

 

 

Abschreibungen

Summe

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Ergebnis

Summe

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

+Verbesserung/

-Verschlechterung

Etat FB 45

 

800 €

 

1.200 €

 

+Verbesserung/

-Verschlechterung

gesamtstädtisch

 

58.500 €

 

417.000 €

 

 

 

 

 

*PSP-Elemente Etat FB 45

 

 

 

KiBiz-Sprachförderung

4-040101-932-4

 

 

plusKiTas

4-060101-933-2

 

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Bei der Berechnung der Personalkosten für den Personalkostenverbund werden die jeweiligen Durchschnittswerte der KGSt zur Grunde gelegt:

Funktion

Entgeltgruppe

KGSt-Wert

Ergänzungskräfte

S 3 TVöD-SuE

47.700

Erzieher*innen

S 8a TVöD-SuE

59.100

Ständige Vertretung für Kindertages-einrichtungen mit einer Durchschnitts-belegung von mindestens 40 Plätzen

S 9 TVöD-SuE

65.500 €

 

 

Auswirkungen der Kindertagesstättenbedarfsplanung im Einzelnen:

 

 

 

Eine Deckung der zusätzlich anfallenden Personalkosten im Rahmen der Kindertagesstätten- bedarfsplanung wird durch die bereits aus dem Etat des FB 45 in den Personalkostenverbund verlagerten Mittel sichergestellt.

 

Die Mittel basieren auf den im Kinderbildungsgesetz definierten „Kindpauschalen“. Diese sollen pauschal alle Kosten widerspiegeln, die zum Betrieb der KiTa erforderlich sind und bilden die Grundlage für die Finanzierung/Bezuschussung der KiTa. Aus Sicht des öffentlichen Jugendhilfeträgers setzt sich die Pauschale aus dem Landeszuschuss, dem Trägeranteil, den Elternbeiträgen und dem städtischen kommunalen Anteil zusammen. Die Kindpauschalen wurden im Rahmen der KiBiz-Novellierung 2020 angepasst bzw. überarbeitet. Ausweislich der Gesetzesbegründung wird daher zukünftig von einer Auskömmlichkeit der Pauschalen ausgegangen, da sich die maßgebliche Indexierung u.a. auch an den KGSt-Werten (Personalkosten) orientieren soll.

Für das kommende KiTa-Jahr übersteigen die zur Verfügung stehenden Mittel die für Stelleneinrichtungen anzusetzenden Kosten. Dies ist u.a. auf das städtische Berechnungssystem für die Stundenkontingente in den Kindertageseinrichtungen zurückzuführen, das sogenannte „Aufrundungsmodell“. Auf Grundlage der Kindertagesstättenbedarfsplanung werden die gem. KiBiz spitz ermittelten Stundenkontingente pro Profession in jeder Einrichtung auf die nächste halbe bzw. volle Stelle aufgerundet. Hierdurch können geringfügige Schwankungen aufgefangen werden, ohne Anpassungen der Personalausstattung vornehmen zu können. Da gleichzeitig aber jede Änderung der Platzanzahl bzw. der Buchungskontingente Auswirkungen auf die Kindpauschalen hat, kann es hier von Jahr zu Jahr zu Abweichungen zwischen vorhandenen Mitteln im Etat des FB 45 und den notwendigen finanziellen Mittel für die Anpassung der Stellenkontingente kommen.

 

Auswirkungen der Verlängerung der kw-Vermerke an den Stellen für die Durchführung der KiBiz-Sprachförderung und an den plusKiTa-Stellen im Kontext der Kibiz-Novellierung 2020

 

 

Die notwendigen Mittel zur Verlängerung der kw-Vermerke (kw2020 kw2021) an den Stellen für die Durchführung der KiBiz-Sprachförderung und den plusKiTa-Stellen stehen im Etat des FB 45 zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


[1] Im Rahmen der Veränderungsnachweisung für den Finanzausschuss zum Haushalt 2020 aus dem Etat des FB 45 (Ansatz Kindertagesstättenbedarfsplanung) in den Personalkostenverbund verlagerte Mittel zur Finanzierung personeller Mehrbedarfe.

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