Entscheidungsvorlage - FB 68/0142/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Kanalisierung des Freunder Heideweges
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- FB 68/31
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Brand
|
Entscheidung
|
|
|
23.11.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Mobilitätsausschuss
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
08.12.2005
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Veranlassung
Gemäß ' 4 Abs. 1 Nr. 2
der Kommunalabwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.09.1997
(KomAbwV NW) müssen die nach ' 53
Landeswassergesetz (LWG) abwasser-beseitigungspflichtigen Kanalnetzbetreiber
alle sogenannten Kleinsiedlungsgebiete bis zu 10.000 EW (EW =
Einwohnergleichwerte - Messgröße der Abwasserbelastung, welche einer
Verschmutzung des Abwassers von - in diesem Falle 10.000 - Einwohnern
gleichkommt) bis spätestens zum 31.12.2005 mit einer Kanalisation ausstatten.
Ist der Aufwand für die Kanalisierung wirtschaftlich vertretbar - in der
Rechtsprechung und Fachliteratur werden 25.000.- i pro
anzuschließendem Objekt als vertretbar angesehen - muss kanalmäßig erschlossen
werden. Mit der Genehmigung des beantragten Nachtrags zum
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) durch die Bezirksregierung Köln gilt der
Termin 31.12.2005 bis zur Durchführung der Kanalbaumaßnahme als verlängert.
Im Stadtgebiet
von Aachen gibt es insgesamt 23 sogenannte Kleinsiedlungsgebiete, davon
befinden sich zwei Gebiete - die Einzugsgebiete "Pützgasse" und
"Freunder Heideweg" - im
Bereich des Stadtbezirkes Aachen-Brand. Wegen der Ungewissheit, ob das
Neubaugebiet "Niederforstbach" mittelfristig realisiert werden kann
verbunden mit der in diese Entwässerungsplanung einzubieziehende Entwässerung
der Pützgasse hat die Kanalisierung des Freunder Heideweges Priorität. Durch
diese Kanalneuverlegung können vier privat betriebene Kleinkläranlagen und eine
geschlossene Grube aufgegeben und die entsprechenden Objekte an das
Abwassernetz angeschlossen werden.
2. Entwurf
und Bauausführung
Es ist die Verlegung eines Schmutzwasserkanals zwischen dem
Anschluss an das bestehende Abwassernetz in der Buschstraße und Freunder
Heideweg Nr. 7 geplant. Zur Ausführung gelangen ca. 400m Druckleitung PEHD
(hochverdichtetes Polyäthylen) DN 65 mm. Aufgrund des geringen Gefälles des
Freunder Heideweges und dem Zwangspunkt der vorhandenen Anschlusshöhe in der
Buschstraße wäre eine Verlegung einer Freispiegelleitung nur in einem ca. 100 m
langem Abschnitt in Verbindung mit einer zentralen Pumpstation möglich. Diese
Variante ist jedoch teuer und mit laufenden Kosten für die Unterhaltung der
Pumpstation verbunden. Die einzelnen Häuser sollen künftig mittels häuslicher
Schmutzwasserpumpe in das unter Druck betriebene Abwassersystem entwässern. Die
Kosten für die Pumpen müssen die Bürger tragen (gemäß Hausanschlusssatzung).
Die Verlegetiefen der öffentlichen Druckleitung reichen von 1,50 m bis 2,50 m.
3. Baukosten,
Finanzierung, Zuschüsse
Die Kostenvorermittlung für die Baumaßnahme beläuft sich auf rund
60.000,00 i. Damit wird die Wirtschaftlichkeitsgrenze von 25.000 i pro Objekt deutlich unterschritten. Mittel stehen für das Jahr
2005 bei der Haushaltsstelle 9.701000.95410.8 zur Verfügung. Für die geplante
Maßnahme wird die Verwaltung einen Antrag für Kredite aus dem Programm "Initiative ökologische und
nachhaltige Wasserwirtschaft in NRW" (IW), Förderbereich 4 -
Kostengünstige abwassertechnische Erschließung - bei der Investitionsbank NRW
(WestLB) stellen. Die Zinssätze sind äußerst niedrig; die Ingenieurkosten sind
ebenfalls förderfähig. Das Programm ist zunächst befristet bis zum 31.12.2005,
soll aber auf das gesamte Jahr 2006 ausgedehnt werden.
4. Verkehrsführung
und Bauzeit
Der notwendige Anliegerverkehr, auch mit landwirtschaftlichen
Großfahrzeugen, wird grundsätzlich gewährleistet. Bauablaufbedingt können
jedoch zeitlich begrenzte Sperrungen erforderlich sein, die mit den betroffenen
Anwohnern und den Landwirten abgestimmt werden. Der ÖPNV ist von den geplanten
Kanalbauarbeiten nicht betroffen. Die Anwohner werden rechtzeitig durch
Hauswurfsendungen informiert.
Die Bauzeit für die Kanalisierung einschließlich der Arbeiten an
den Kanalhausanschlüssen und der Straßenwiederherstellung beträgt rund drei
Monate. Mit den Arbeiten soll bei geeigneter Witterung im Januar 2006 begonnen
werden, so dass die Maßnahme voraussichtlich im März 2006 abgeschlossen sein
wird.
5. Beitragsrechtliche
Beurteilung
Da es sich bei der geplanten Kanalisierung um eine
Schmutzwasserleitung handelt, fallen keine Anliegerbeiträge an. Die Oberflächenentwässerung
des Freunder Heideweges wird von der Baumaßnahme nicht berührt.
6. Baumbestand:
Der vorhandene Baumbestand wird durch die Baumaßnahme nicht
gefährdet.
7. Sonstiges
Ausnahmsweise wird gebeten, den Baubeschluss durch die Bezirksvertretung
vor dem Empfehlungsbeschluss des Verkehrsausschusses zu fassen, da bei einer
korrekten Beschlussabfolge bedingt durch die erst kürzlich erfolgte
Vorverlegung des Sitzungstermines der Bezirksvertretung Brand vom 14.12.2005
auf den 23.11.2005 und der dadurch begründeten, umgekehrten Sitzungsabfolge
(VA: 08.12.2005) eine Beschlussfassung in diesem Jahr nicht mehr möglich ist
und die Finanzierung im Jahr 2006 nicht gesichert ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
626,8 kB
|