Entscheidungsvorlage - FB 61/1435/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Planung und zur Bürgerbeteiligung der Bewohnerparkzone „Kullen“ zur Kenntnis und beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen die Einrichtung der Bewohnerparkzone „Kullen“ wie folgt:

 

1. Der im beigefügten Plan (Anlage 2) dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone "Kullen" eingerichtet und die Gebietsgrenzen entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.

 

2. In der Bewohnerparkzone werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegen, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind.

 

3. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis "Kullen" werden von der vorgegebenen Parkgebühr befreit.

 

4. Folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone „Kullen“ mit dem Zeichen 290 StVO mit dem Zusatz „mit Parkschein frei“ ausgeschildert:

  • Hans-Böckler-Allee (Hausnr. 2-82 und Hausnr. 1-109),
  • Kullenhofstraße (Hausnr. 2-52),
  • Kullenhofwinkel,
  • Neuenhofer Weg (Hausnr. 22 und Hausnr. 3-29),
  • Philipp-Neri-Weg,
  • Reutershagweg,
  • Reutershagwinkel,
  • Schurzelter Straße (Hausnr. 460-570 und Hausnr. 461-571),
  • Steinbergweg bis Kullenhofstraße,
  • Vaalser Straße (Hausnr. 410-476)

 

     und eine Positivbeschilderung mit dem Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone Kullen mit Parkschein“ auf dem Steinbergweg zwischen Kullenhofstraße und Pauwelsstraße aufgestellt.

 

5. Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung.

 

6.  Die Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten wird auf die Zeit von Mo - Fr von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr festgesetzt. Zudem wird auf die Einführung einer Höchstparkdauer zugunsten von Besuchern innerhalb des Viertels verzichtet.

 

7. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

 

8. Die Bewohnerparkzone "Kullen" ist schnellstmöglich einzurichten.

 

9. Die Einführung ist durch einen Informationsflyer zu begleiten.

 

10. Sonderparkberechtigt werden:

a) Hauptwohnsitzler, die mit einem auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz fahren (Kennzeichenmitnahme möglich).

b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.

c) Hauptwohnsitzler, die an einer Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Kfz nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird.

d)  Hauptwohnsitzler, die eine Ausbildung machen, ein ÖV Azubi-Abo nachweisen und denen ein Kfz nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird.

e) Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen.

f) Familienangehörige und nahestehende Personen, die eine nachweislich häuslich pflegebedürftige Person unterstützen, die ihren Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone hat. Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich auf den Wohnsitz der pflegebedürftigen Person.

 

11. Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.

 

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Planung und zur Bürgerbeteiligung der Bewohnerparkzone „Kullen“ zur Kenntnis und beschließt für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen die Einrichtung der Bewohnerparkzone „Kullen“ wie folgt:

 

1. Der im beigefügten Plan (Anlage 2) dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone "Kullen" eingerichtet und die Gebietsgrenzen entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.

 

2. In der Bewohnerparkzone werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind.

 

3. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis "Kullen" werden von der vorgegebenen Parkgebühr befreit.

 

4. Folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone „Kullen“ mit dem Zeichen 290 StVO mit dem Zusatz „mit Parkschein frei“ ausgeschildert:

  • Hans-Böckler-Allee (Hausnr. 2-82 und Hausnr. 1-109),
  • Kullenhofstraße (Hausnr. 2-52),
  • Kullenhofwinkel,
  • Neuenhofer Weg (Hausnr. 22 und Hausnr. 3-29),
  • Philipp-Neri-Weg,
  • Reutershagweg,
  • Reutershagwinkel,
  • Schurzelter Straße (Hausnr. 460-570 und Hausnr. 461-571),
  • Steinbergweg bis Kullenhofstraße,
  • Vaalser Straße (Hausnr. 410-476)

 

     und eine Positivbeschilderung mit dem Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone Kullen mit Parkschein“ auf dem Steinbergweg zwischen Kullenhofstraße und Pauwelsstraße aufgestellt.

 

5. Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung.

 

6.  Die Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten wird auf die Zeit von Mo – Fr von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr festgesetzt. Zudem wird auf die Einführung einer Höchstparkdauer zugunsten von Besuchern innerhalb des Viertels verzichtet.

 

7. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

 

8. Die Bewohnerparkzone "Kullen" ist schnellstmöglich einzurichten.

 

9. Die Einführung ist durch einen Informationsflyer zu begleiten.

 

10. Sonderparkberechtigt werden:

a) Hauptwohnsitzler, die mit einem auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz fahren (Kennzeichenmitnahme möglich).

b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.

c) Hauptwohnsitzler, die an einer Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Kfz nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird.

d)  Hauptwohnsitzler, die eine Ausbildung machen, ein ÖV Azubi-Abo nachweisen und denen ein Kfz nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird.

e) Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen.

f) Familienangehörige und nahestehende Personen, die eine nachweislich häuslich pflegebedürftige Person unterstützen, die ihren Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone hat. Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich auf den Wohnsitz der pflegebedürftigen Person.

 

11. Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.

 

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:

1. Sonderparkberechtigt werden:

a) Hauptwohnsitzler, die mit einem auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz fahren (Kennzeichenmitnahme möglich).

b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.

c) Hauptwohnsitzler, die an einer Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Kfz nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird.

d)  Hauptwohnsitzler, die eine Ausbildung machen, ein ÖV Azubi-Abo nachweisen und denen ein Kfz nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird.

e) Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen.

f) Familienangehörige und nahestehende Personen, die eine nachweislich häuslich pflegebedürftige Person unterstützen, die ihren Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone hat. Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich auf den Wohnsitz der pflegebedürftigen Person.

 

2. Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Sachstand

Die Ergebnisse der Parkraumuntersuchung 2015 zur geplanten Bewohnerparkzone „Kullen“ wurden mit den aktuellen räumlichen Rahmenbedingungen sowie den Einwohner- und Kfz-Zulassungsdaten aus dem Jahr 2019 überlagert. Die Ergebnisse wurden in den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 25.09.2019 und des Mobilitätsausschusses am 12.09.2019 beraten.

 

Die erhobenen Daten 2015 belegten einen mittleren bis hohen Parkdruck und in einigen Abschnitten eine hohe bis maximale Auslastung des öffentlichen Parkraumangebotes.

 

Im Untersuchungsgebiet haben seit der Erhebung relevante Änderungen stattgefunden: durch den Umbau der Kullenhofstraße ist das gesamte Fahrbahnrandparken auf der Kullenhofstraße entfallen; eine große Anzahl an Parkplätzen auf dem Klinikumsparkplatz wurde während der Bauphase als Lager und Fahrflächen genutzt. Der Ausbau des sozialpädiatrischen Zentrums im Neuenhofer Weg wurde fertig gestellt. Die Firma Abiomed Europe GmbH plant ihren Standort weiter zu festigen und auszubauen. Das Planungskonzept sieht eine V - VII-geschossige Erweiterung des Bestandsgebäudes mit Ergänzung der Erschließungsflächen und eine Parkpalette vor. Die Bebauung entlang der Vaalser Straße zwischen Neuenhofer Weg und Supermarkt wurde fertiggestellt.

Es ist davon auszugehen, dass das bisherige stark nachgefragte kostenfreie Parkraumangebot im öffentlichen Straßenraum durch Fremdparker weiterhin stark genutzt wird.

 

Die Umsetzung einer Bewohnerparkzone würde zu einer Entspannung der Parkraumsituation beitragen und eine Bevorrechtigung der Anwohner sichern. Parksuchverkehre sowie regelwidriges Parken würden reduziert und somit zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit und -beruhigung im Gebiet beitragen.

 

Beide Gremien haben die Verwaltung beauftragt, für die in ihrer jeweiligen Zuständigkeit liegenden Straßen eine Planung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone "Kullen" (Kullen) zu erstellen und diese in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen.

 

Gebietscharakteristik:

Das Plangebiet „Kullen“ (siehe Anlage 1 und 2) liegt im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg am westlichen Rand der Stadt, hat eine maximale Ausdehnung von rund 850 m und grenzt an keine bestehende Bewohnerparkzone an. Es wird durch die Hauptverkehrsstraße Vaalser Straße im Süden, die Kullenhofstraße und den Steinbergweg im Norden, den Reutershagwinkel im Westen, den Neuenhofer Weg im Osten sowie die Schurzelter Straße und die Hans-Böckler-Allee im Nordwesten begrenzt.

 

Im Zentrum des Gebietes befindet sich eine sehr große Wohnanlage der gewoge AG mit mehreren mehrgeschossigen Wohngebäuden, Grünflächen, Spielplätzen und Tiefgaragenstellplätzen. Im Norden und Westen des Gebietes herrscht eine Reihenhausbebauung mit separaten Garagenhöfen vor. Im Osten und Süden des Gebietes befinden sich gemeinnützige und soziale Einrichtungen, wie die Kirche der Philipp-Neri-Gemeinde, zwei Schulen, drei Kindertageseinrichtungen sowie die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie der Uniklinik RWTH Aachen. Auch der tertiäre Sektor (Apotheke, Sparkasse, Supermarkt, Getränkemarkt etc.) sowie Forschung und produzierendes Gewerbe haben sich überwiegend in diesem Bereich an der Vaalser Straße angesiedelt. Das Gebiet ist somit geprägt durch unterschiedliche bauliche und soziale Strukturen.

 

Innerhalb des Gebietes befinden sich insgesamt ca. 1.612 private Stellplätze und öffentliche Parkplätze, die für die in dem Gebiet gemeldeten Kfz der Bewohner*innen und deren Besucher*innen, 1.151 Fahrzeuge (Stand 04/2019), ausreichend scheinen.

 

Das Gebiet grenzt im Norden unmittelbar an das Universitätsklinikum (UKA) der RWTH. Das Klinikum beschäftigt rund 7.000 Mitarbeiter im Schichtbetrieb, hat 1.200 Betten sowie eine Vielzahl von ambulanten Patienten und Besuchern. 2.228 Stellplätze werden von der APAG bewirtschaftet. Die ersten beiden Stunde kosten je Stunde 1,50 €, ab der 3 Stunde für jede weitere Stunde 1 €. Die Gebührenhöchstgrenze (24-Stunden-Tarif) beträgt 10 €. Mitarbeiter des UKA haben die Möglichkeit für 1,50 € pro Tag ihr Fahrzeug zu parken. Derzeit wird das Uniklinikum erweitert und die 2.228 Stellplätze stehen während den Bauphasen nur eingeschränkt zur Verfügung. Es wird u.a. bis Ende 2021 ein Parkhaus mit ca. 2.400 Stellplätzen erstellt, das die bisherigen Parkplätze vor dem Haupteingang des Gebäudes ersetzen wird. Die Parkgebühren für das Parkhaus sollen denen des Parkplatzes entsprechen.

 

Bürgerinformationsveranstaltung

Am 28.01.2020 wurde in der Aula der Gemeinschaftsgrundschule Gut Kullen, Philipp-Neri-Weg 12, eine Bürgerinformation durchgeführt, an der ca. 85 interessierte Bürger*innen, darunter auch vereinzelt Bewohner*innen von an das Gebiet angrenzenden Straßenräumen, teilnahmen.

Nach einem einführenden Vortrag in die Gesamtthematik bestand anschließend ausreichend Gelegenheit zur Diskussion und Erörterung. Bei der Veranstaltung haben sich sowohl Befürworter als auch Gegner der Bewohnerparkzone geäußert. Politische Vertreter der CDU, SPD und den Grünen haben sich aktiv an der Diskussion beteiligt. Die zahlreichen Fragen, Antworten und Anmerkungen wurden im Protokoll festgehalten (Anlage 3).

 

Außerdem gingen vor und nach der Veranstaltung schriftliche und telefonische Eingaben (siehe Anlage 4) ein, welche die kontroverse Diskussion auf der Veranstaltung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „Kullen“ wiederspiegeln. Insgesamt wurden 23 schriftliche und mündliche Eingaben aufgenommen und durch die Verwaltung beantwortet.

Entsprechend den Äußerungen bei der Bürgerversammlung ergibt sich auch in den schriftlichen Eingaben ein unterschiedliches Meinungsbild von Befürwortern und Gegnern des Bewohnerparkens.

 

Wesentliche Themen:

Die einzelnen Eingaben sind in der Anlage 4 nachzuvollziehen. An dieser Stelle sind die wesentlichen Themen, die neben der Grundsatzdiskussion zur Einrichtung einer Bewohnerparkzone „Kullen“ genannt wurden, zusammengefasst. Dazu zählen:

-          Parkplatz und geplantes Parkhaus des Uniklinikums,

-          Gebietsabgrenzung / Verlagerungseffekt,

-          Parkgebühren,

-          Bedienzeiten,

-          Höchstparkdauer/Tagesticket,

-          Beschäftigte.

 

Parkplatz und geplantes Parkhaus des Uniklinikums

Nach dem Empfinden vieler Bewohner*innen kommt das Uniklinikum seiner Pflicht nicht nach, für seine Mitarbeiter und Besucher den notwendigen Parkraum vorzuhalten. Es wird die Ansicht vertreten, dass die Bürger*innen durch die Einrichtung einer Bewohnerparkzone dieses Versäumnis auffangen müssen. Viele Bürger*innen gehen davon aus, dass nach Fertigstellung des Parkhauses Ende 2021 die öffentlichen Parkplätze im Bereich Kullen wieder den Bewohnern und Besuchern des Quartiers zur Verfügung stehen und somit kein Bedarf für eine zusätzliche Reglementierung der öffentlichen Parkplätze besteht. Dieser Standpunkt wurde auch von vielen Bürger*innen auf der Informationsveranstaltung geäußert.

Es wurde jedoch auch die gegenteilige Meinung vertreten, dass das neue Parkhaus alleine die Parksituation, die durch die Nähe zum Klinikum entsteht ,nicht ändern wird, da das kostenfreie Parken im öffentlichen Straßenraum für Langzeitparker weiterhin sehr attraktiv bleibt.

 

Gebietsabgrenzung / Verlagerungseffekte

Bewohner des angrenzenden Gebietes Steppenberg befürchten eine Verlagerung der parkenden Fahrzeuge in die schon heute engen Wohnstraßen im Bereich Steppenberg, der keiner Bewohnerparkzone zugeordnet ist. Ebenso äußern Ladenbesitzer an der Vaalser Straße Bedenken wegen möglicher Langzeitparker auf den stadtauswärts gelegenen Parkplätzen an der Vaalser Straße. Die Geschäfte seien auf einen erhöhten Umschlag der Parkvorgänge angewiesen. Auch das Parken am Schneebergweg und mögliche Folgen der Parkverlagerung in die außerörtlichen Straßen und Wege, die zum Teil Naturschutzgebiet sind, wurden thematisiert.

 

Parkgebühren

Die geplante Bewohnerparkzone Kullen befindet sich in der Tarifzone II, in dieser Zone kostet das Parken in den bewirtschafteten Bereichen 50 Cent/30 min. Der Mindesteinwurf beträgt 50 ct. Die Parkgebühren von 1 € pro Stunde wurden einerseits als zu hoch für Besucher des Wohnviertels und andererseits als zu niedrig für die Besucher des Klinikums bewertet, da die Parkgebühr unter der des Klinikumparkplatzes verbleiben würde.

 

Bedienzeiten

Das Thema Bedienzeiten wurde ebenfalls kontrovers diskutiert. Befürwortern, die eine Verkürzung der Bedienzeiten im reinen Wohngebiet auf Mo. bis Fr. wünschten stehen Eingaben mit der Bitte um Bedienzeitenverlängerung am Samstagnachmittag entgegen, die mit den Mitarbeiter-Verkehren des UKA, wo auch am Wochenende im Schichtbetrieb gearbeitet wird, begründet werden.

 

Höchstparkdauer / Tagesticket

Ein weiteres Thema, welches unterschiedlich gesehen diskutiert wurde, war die Höchstparkdauer. Einige wünschten keine Höchstparkdauer von 2 Stunden, wenn Besucher*innen schon einen Parkschein ziehen müssen. Dagegen wurden aber auch Eingaben gemacht, die eine max. Höchstparkdauer wünschten, um kein Angebot für Dauerparker zu schaffen.

Ein Tagesticket für Besucher des Gebietes wurde nicht nachgefragt.

 

Beschäftigte

Beschäftigte und Angestellte in der Zone sehen keine Alternativen zum Parken im öffentlichen Straßenraum. Sie fordern mit der Einrichtung der Zone eine zeitgleiche Schaffung von Alternativen, wie die Ausweitung des Job-Ticket-Angebotes für städtische Angestellte oder die Ausweisung von ermäßigten Parkflächen für Mitarbeiter.

 

Planung

Die von den Bürger*innen geäußerten Einwände fließen in die weitere Betrachtung mit ein. Die Verwaltung schlägt die Einrichtung des Bewohnerparkens unter Beachtung weiterer Rahmenbedingungen vor.

 

Gebietsabgrenzung / Verlagerungseffekte

Die Verwaltung bleibt bei der bisher vorgelegten Gebietsabgrenzung. Bei der Planung der Bewohnerparkzone „Kullen“ wurde u.a. auch die maximale Ausdehnung in Richtung Steppenberg überprüft. Die geplante Zone hat eine Länge von ca. 850 m. Die mögliche 1.000 m Grenze würde mitten durch das Gebiet Steppenberg verlaufen und das Gebiet spalten, deshalb wurde von einem größeren Plangebiet abgesehen. Für das Gebiet Steppenberg könnte die Einrichtung einer weiteren separaten Bewohnerparkzone geprüft werden.

 

Das Parken am Schneebergweg hat in den letzten Jahren immer weiter zugenommen. Deshalb wurden am Schneebergweg zwischen Steinbergweg und Schurzelter Straße mit Zunahme des Parkens zwei Ausweichflächen für sich begegnende Fahrzeuge geschaffen, d.h. an zwei Stellen wurde mittels Haltverboten regelnd eingegriffen. Für den Bereich zwischen Steinbergweg und Gut Melaten werden derzeit verwaltungsintern Lösungen erarbeitet.

 

Auch im Steinbergweg wird das Parken mittels Haltverboten bis zum Ortsausgang geregelt.

 

Die außerorts verlaufende Schurzelter Straße ist als Vorfahrtstraße beschildert. Damit ist gemäß StVO das Parken am Fahrbahnrand verboten. Ebenso wie das Parken auf dem einseitig verlaufenden Geh-/Radweg. Im Rahmen der Überwachung des Bewohnerparkens wäre auch die Ahndung von widerrechtlichem Parken außerorts möglich.

 

Höchstparkdauer:

Durch die Einführung einer Höchstparkdauer im öffentlichen Straßenraum könnte das Parken für Besucher des Klinikums unattraktiv werden. Bisher ist in der Tarifzone II nur in den nahe zur Innenstadt bzw. zum Hauptbahnhof gelegenen Bewohnerparkzonen „BU1“ und „W“ eine Höchstparkdauer auf 2 Stunden festgelegt. Dadurch wird das Langzeitparken unterbunden und ein höherer Umschlag der Parkvorgänge generiert. Auswärtige Besucher ebenso wie Angehörige von Anwohnern, Angestellte und Kunden innerhalb des Gebietes dürfen ihr Kfz dann maximal 2 Stunden im öffentlichen Straßenraum parken.

Die Beschränkung der Höchstparkdauer bezieht sich jedoch auch auf die Besucher der Angehörigen und Angestellten in der Bewohnerparkzone. In den Zonen „BU2“, „BU3“, „E“, „E2“, "T", "Ost 2", "O", "J1", "K", „V“ und „Z“ wurde deshalb keine Höchstparkdauer umgesetzt und gute Erfahrungen mit dieser Lösung gemacht.

Die Verwaltung schätzt diese Interessen höher und empfiehlt im Hinblick auf die Einschränkung der Bewohner keine Höchstparkdauer festzulegen. Die Notwendigkeit einer Höchstparkdauer könnte im Rahmen der Evaluation nachträglich überprüft werden.

 

Gebührenpflichtzeit

Der Wunsch, abweichend zur Gebührenpflichtzeit der Tarifzone II (montags bis freitags bis 19 Uhr und samstags bis 14 Uhr), die Gebührenpflichtzeit auf Montag bis Freitag zu beschränken, wurde geprüft. Nach Angaben der Bewohner im Gebiet „Kullen“ ist am Samstag kein erhöhter Parkdruck vorhanden und die Parkplätze des Uniklinikums ausreichend. Am Samstag sind die Fachkliniken und Institute des Uniklinikums geschlossen, somit entfallen an diesem Tag rund 770 ambulante Patient*innen, zusätzlich dazu Angestellte der Fachkliniken und Institute. Zudem sind der Großteil der Firmen und die städtischen Einrichtungen im Bereich „Kullen“ am Samstag geschlossen. Am Abend gibt es keine ausgeprägten abendlichen Besucherverkehre durch Gaststätten und Restaurants.

Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass durch die Besucher*innen des Uniklinikums auch am Wochenende eine erhöhte Parkplatznachfrage existiert.

Insgesamt wird davon ausgegangen, dass der Bedarf an Parkplätzen am Samstag geringer ist als unter der Woche. Die Verwaltung nimmt deshalb den Wunsch nach einer Verkürzung der Bedienzeiten auf Mo. - Fr. von 9.00 bis 19.00 Uhr auf.

 

Parkgebühren:

Die Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum sollen analog der Parkgebührenordnung für die Tarifzone II (außerhalb Alleenring bis Stadtgrenze) 0,50 € für die ersten 30 Minuten, jede weitere 30 Minuten 0,50 € gelten. Der Mindesteinwurf beträgt 0,50 €. Eine Reduzierung der Parkgebühren seitens der APAG ist nicht möglich.

 

Alternativen für Beschäftigte

Im Zuge der Maßnahmen des kommunalen Klimaschutzes und des Greencity Masterplans entwickelt die Stadtverwaltung Konzepte, um den Kreis der Jobticket-Bezieher auszuweiten. Dies gilt sowohl für städtische Mitarbeiter als auch für Unternehmen in der Region. So wurde z.B. im Rahmen des Projekts „#AachenMooVe! - Modellstadt ohne Verkehrsemissionen“ ein Programm für das betriebliche Mobilitätsmanagement entwickelte. Die Firma Abiomed, mit Sitz in der geplanten Bewohnerparkzone „Kullen“, zählt zu den Vorreitern des Programms und stellt seinen Mitarbeitern seit Ende 2019 ein Job-Ticket kostenlos für die Großregion Aachen zur Verfügung.

Alternative Mobilitätsangebote für Beschäftigte in der Zone Kullen stellen weiterhin der öffentliche Nahverkehr, die Fahrradnutzung oder auch Fahrgemeinschaften dar. Die radverkehrliche Anbindung des Bereichs ist gut und wird weiter ausgebaut. Es stehen Velo-City und Car-Sharing-Stationen zur Verfügung. Auch die Kombination von unterschiedlichen Verkehrsmitteln ist eine Alternative für den Weg zur Arbeit. Fahrzeuge können z.B. kostenfrei auf dem Park&Ride-Parkplatz am Westfriedhof, Vaalser Straße, abgestellt werden und die letzte Wegstrecke mit dem Bus zurückgelegt werden.

 

Parkplatz und geplantes Parkhaus des Uniklinikums

Das neue Parkhaus umfasst ca. 2.400 Stellplätze für Mitarbeiter*innen und Besucher*innen und soll Ende 2021 fertig gestellt sein. Das bisherige Angebot für Mitarbeiter des Klinikums von 1,50 € pro Tag soll auch im neuen Parkhaus beibehalten werden. Es ist deshalb davon auszugehen, dass Beschäftigte des Klinikums nach Einrichtung einer Bewohnerparkzone „Kullen“ im öffentlichen Straßenraum nicht mehr parken werden, da dies teurer sein würde als das Angebot auf dem hauseigenen kostenpflichtigen Parkplatz.

 

Auch für Langzeitparker, die keine Mitarbeiter des Klinikums sind, nimmt die Attraktivität im Wohngebiet „Kullen“ zu Parken nach Einrichtung der Bewohnerparkzone ab, da das Parken ebenfalls kostenpflichtig wird. Es wäre zwar in den ersten beiden Stunden je 0,50 € preiswerter als auf dem Klinikumparkplatz/ -haus aber vom Ziel weiter entfernt und ggf. mit einer Parkplatzsuche verbunden. Eine zusätzliche Einschränkung für Langzeitparker wäre über die Einführung einer Höchstparkdauer möglich.

 

Beschilderung:

Die Beschilderung erfolgt mit dem Verkehrszeichen 314 StVO mit Zusatz "Zone Kullen mit Parkschein" lediglich auf dem Abschnitt Steinbergweg zwischen Kullenhofstraße und Pauwelsstraße. Die übrigen Erschließungsstraßen werden mit VZ 290/292 StVO mit Zusatz "mit Parkschein frei" ausgeschildert (analog der 30 km/h-Zonen).

Mit Hilfe von Hinweisschildern mit Pfeil und dem Text "Parkscheinautomat" wird bei Bedarf auf die Standorte der Parkscheinautomaten hingewiesen werden.

 

 

Kosten:

Für die Einrichtung des Bewohnerparkbereiches "Kullen" wurden die Anschaffung von 12 Parkscheinautomaten und die notwendige Beschilderung in Höhe von ca. 75.000 Euro kalkuliert.

Unter dem PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" stehen ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

Personalkosten:

Auf Basis von Erfahrungswerten der bisher eingesetzten Überwachungskräfte soll zunächst auf die vorhandenen Personalkapazitäten für die Überwachung der Zone „Kullen“ zurückgegriffen werden.

Da jedoch auch schon die Zonenerweiterungen „OST2“ und „BU3“ mit bestehendem Personalbestand geplant ist, ist davon auszugehen, dass hinsichtlich der erforderlichen Überwachung des ruhenden Verkehrs die Schaffung von weiteren Stellen notwendig wird.

Im Rahmen einer nachfolgenden Evaluation durch FB 32 i.V. m. FB 11  soll die Auskömmlichkeit im Zusammenhang mit anderen zur Einrichtung avisierten Bewohnerparkzonen überprüft werden.

 

Zeitplan

Im Hinblick auf die Sitzungsreihenfolge kann der Ratsbeschluss der Vorlage „Einrichtung der Bewohnerparkzone Kullen“ im Juni erfolgen. Danach könnten durch den Baubetriebshof die Arbeiten zur Umsetzung der Zone durchgeführt werden.

 

Der Baubetriebshof weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der fehlenden personellen Ressourcen eine Ausschreibung der Beschilderung für die Zone „Kullen“ für Juli 2020 nicht zugesagt und daher die Umsetzung im 4. Quartal 2020 nicht gewährleistet werden kann. Die hierfür vorgesehene Stellenbesetzung steht seit ca. 2 Jahren aus, so dass eine zeitnahe Bearbeitung derartiger Aufgaben nicht möglich ist.

 

Aus Sicht der Ausführung wäre es möglich, zwei Bewohnerparkzonen (Zone „Kullen“ und Zone „M“) in einem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren zusammenzufassen und so den Arbeitsaufwand für das Verfahren zu reduzieren. Zudem würden bei höherer Stückzahl der Verkehrszeichen i.d.R. bessere Preise erzielt. Der Zeitplan für die Zone „M“ sieht in Abhängigkeit der politischen Beschlüsse und der Corona-Pandemie wie folgt aus: Politische Beratung der Voruntersuchungsergebnisse im Mai, Planung der Bewohnerparkzone und Durchführung einer Bürgerinformation im Juli/August. Politische Beratung zur Einrichtung der Zone im September/Oktober. Umsetzung der beiden Zonen Ende 1. Quartal 2021.

 

Verwaltungsvorschlag

Die Verwaltung schlägt vor:

1. den im beigefügten Plan (Anlage 2) dargestellten Bereich als Bewohnerparkzone "Kullen" einzurichten und die Gebietsgrenzen entsprechend dem beigefügten Plan festzulegen,

 

2. im Bewohnerparkbereich alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht zu belegen, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind.

 

3. die Bewohner mit Bewohnerparkausweis "Kullen" von der vorgegebenen Parkgebühr zu befreien,

 

4. folgende Straßen als Bewohnerparkzone „Kullen“ mit dem Zeichen 290 StVO mit dem Zusatz „mit Parkschein frei“ auszuschildern:

  • Hans-Böckler-Allee (Hausnr. 2-82 und Hausnr. 1-109),
  • Kullenhofstraße (Hausnr. 2-52),
  • Kullenhofwinkel,
  • Neuenhofer Weg (Hausnr. 22 und Hausnr. 3-29),
  • Philipp-Neri-Weg,
  • Reutershagweg,
  • Reutershagwinkel,
  • Schurzelter Straße (Hausnr. 460-570 und Hausnr. 461-571),
  • Steinbergweg bis Kullenhofstraße,
  • Vaalser Straße (Hausnr. 410-476)

 

und eine Positivbeschilderung mit dem Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone Kullen mit Parkschein“ auf dem Steinbergweg zwischen Kullenhofstraße und Pauwelsstraße aufzustellen,

 

5. die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung der Stadt Aachen in der jeweils geltenden Fassung.

 

6.  die Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten ist auf die Zeit von Mo - Fr von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr festzusetzen und auf die Einführung einer Höchstparkdauer zugunsten von Besuchern innerhalb des Gebietes zu verzichten,

 

7. die Sonderparkberechtigung von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr gelten zu lassen,

 

8. den Bewohnerparkbereich "Kullen" schnellstmöglich einzurichten,

 

9. die Einführung durch einen Informationsflyer zu begleiten,

 

10. Sonderparkberechtigt werden:

a) Hauptwohnsitzler, die mit einem auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz fahren (Kennzeichenmitnahme möglich).

b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.

c) Hauptwohnsitzler, die an einer Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Kfz nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird.

d)  Hauptwohnsitzler, die eine Ausbildung machen, ein ÖV Azubi-Abo nachweisen und denen ein Kfz nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird.

e) Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen.

f) Familienangehörige und nahestehende Personen, die eine nachweislich häuslich pflegebedürftige Person unterstützen, die ihren Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone hat. Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich auf den Wohnsitz der pflegebedürftigen Person.

 

11. die Verwaltungsgebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

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PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 „Einrichtung Bewohnerparken“

Investive Auswirkungen

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2020*

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PSP-Element 4-120202-921-9 „Einrichtung Bewohnerparken“

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Ansatz

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

*Haushaltsansatz 2020 i.H.v. 242.500 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2019 i.H.v. 155.943,82 €

 

**Haushaltsansatz 2020 i.H.v. 30.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2019 i.H.v. 24.863,29 €

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Anlagen

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