Entscheidungsvorlage - FB 68/0144/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Erschließung B-Plan Gebiet 805 - Brander Straße / Breitbendenstraße:Entwässerungstechnische Erschließung und Baustraße für den 1. BA
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- FB 68/31
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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08.12.2005
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Anhörung/Empfehlung
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13.12.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag Verkehrsausschuss: Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die entwässerungstechnische Erschließung
des B-Plangebietes 805 Brander Straße / Breitbendenstraße sowie der Herstellung
der Baustraße im I. Bauabschnitt
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf: Der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf schließt sich dem
Beschluss des Verkehrsausschusses an.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Veranlassung
Der Bebauungsplan Nr. 805 ABrander Straße/Breitbendenstraße" wurde in der
Ratssitzung vom 18.8.1999 als Satzung beschlossen. Das Umlegungsverfahren ist für den
Bereich des ersten Bauabschnittes soweit abgeschlossen. Erst die Erschließung
löst Mehrwertzahlungen der beteiligten Grundstückseigentümer aus. Zudem hat die
Stadt Aachen Anspruch auf Zuteilung von Baugrundstücken. Die Stadt Aachen ist
zur Sanierung des Haushaltes auf diese Einnahmen aus den Mehrwertzahlungen und
auf die Veräußerungsgewinne aus dem eventuellen Verkauf von Baugrundstücken
angewiesen. Hierzu sind sowohl die abwassertechnische Infrastruktur als auch
die Herstellung einer Baustraße neben der Sicherstellung der
Versorgungsinfrastruktur zwingend notwendig. Das B-Plangebiet ist in einem
Übersichtsplan im M. 1 : 2.500 als Anlage beigefügt.
2. Entwurf und Bauausführung
Der erste Bauabschnitt erstreckt
sich von der Ulmenallee bis zur Breitbendenstraße. Die Anbindung der
Erschließungsstraßen an die vorhandene Verkehrsinfrastruktur erfolgt über die
Ulmenallee und über die Breitbendenstraße. Im Erschließungsgebiet ist eine
Trennkanalisation vorgesehen. Das Regenwasser soll dem Ellerbach, welcher in
einer Senke etwa 150 m südwestlich hinter dem Gelände der Kleebachschule
verläuft, zugeführt werden. Damit folgt die Verwaltung der Forderung des
Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen (LWG-NW), dass in neuen
Erschließungsgebieten anfallendes Oberflächenwasser ortsnah in einen Vorfluter
eingeleitet werden soll. Da die Einleitungsmengen in den Kleebach aus
hydrodynamischen Gründen begrenzt werden muss, wird das Regenwasser in zwei
offenen Regenrückhaltebecken zwischengespeichert. Im B-Plan sind zu diesem
Zweck zwei Flächen als öffentliche Grünflächen im Südwesten des B-Planes
ausgewiesen. Die Schmutzwasserableitung wird über die vorhandenen Leitungsnetze
in der Ulmenallee und Breitbendenstraße erfolgen. Zurzeit läuft das
wasserrechtliche Genehmigungsverfahren nach ' 58 LWG
(Landeswassergesetz) und den '' 2, 3
und 7 WHG (Wasserhaushaltsgesetz). Das Staatliche Umweltamt (StUA Aachen) als
Genehmigungsbehörde für den Antrag nach ' 58 LWG hat
der Verwaltung die nun fertiggestellte Planung vor Einreichung des
Genehmigungsantrages als grundsätzlich genehmigungsfähig bescheinigt.
Es werden insgesamt 860 m
Abwasserleitungen in den Dimension DN 300 mm für Schmutzwasser in Steinzeug und
ca. 680 m Betonrohrleitung in den Dimensionen DN 300 mm bis DN 600 mm für Regenwasser verlegt. Soweit möglich, werden die
Leitungen als Doppelrohrleitung (Regenwasserkanal und Schmutzwasserkanal) in
einem gemeinsamen Graben verlegt. Die beiden Regenrückhaltebecken werden als
offene Erdbecken in die öffentlichen Grünflächen platziert und haben ein
Fassungsvermögen von rd. 870 m; und rd.
1.500 m;. Es ist vorgesehen, beide Becken als dauerhaft bespannte
Becken (mit einem ständigen Wasserspiegel) zu betreiben.
Die Tiefenlagen der
Abwasserleitungen in Bezug auf die künftige neue Geländeoberfläche schwankt
dabei zwischen ca. 1,40 m und 3,30 m.
Wesentliche Geländemodellierung sind nicht erforderlich, da das derzeitige
Geländeniveau auch künftig weitestgehend beibehalten wird.
Mit der Bauausführung wird am
tiefsten Punkt an der Ulmenallee an den beiden RRB im Südwesten des
Plangebietes begonnen; von dort aus werden sukzessive die Erschließungsstraßen
kanalisiert. Im Anschluss an die Kanalverlegearbeiten wird im gesamten Plangebiet
eine Baustraße in Asphalt
hergestellt die später als Tragschicht für den endgültigen
Ausbau dient. Der Endausbau soll erst zu dem Zeitpunkt erfolgen, wenn die
Grundstücke weitestgehend bebaut sind, um das Risiko späterer Eingriffe in die
bereits fertig gestellten Straßen- und Gehwegeoberflächen zu minimieren.
3. Baukosten,
Finanzierung, Zuschüsse
Die Kostenvorermittlung für die
Kanalisierung beläuft sich auf insgesamt 1.4000.000 i (1. BA). In
diesen Kosten enthalten sind Baunebenkosten und Ingenieurleistungen für
Entwurfs-, Ausführungsplanung, örtliche Bauüberwachung und außerdem
Bodengutachten und Schlussvermessung. Mittel für den ersten BA des Kanalbaus
stehen im Haushaltsplanentwurf 2005 unter der Haushaltsstelle 9.70200.95130.0
für das Haushaltsjahr 2006 in Höhe von 1.000.000 i. Die Kosten
für die Baustraße werden auf 350.000,- i beziffert,
unter Haushaltsstelle 9.63400.95080.9 stehen Mittel
in Höhe von 211.000 i und eine VE
mit 500.000 i im Haushaltsjahr 2005 zur Verfügung. Mittel für den
weiteren Endausbau sind im I-Programm 2004 - 2008 in Höhe von 500.000 i vorgesehen.
Die Maßnahme "Erschließung
Brander Straße / Breitbendenstraße"
ist in dem von der Bezirksregierung Köln genehmigten Haushaltskorridor
2005 enthalten. Zuschüsse zu Kanalerneuerungsmaßnahmen werden weder vom Bund
noch vom Land gewährt.
Laut Beschluss des Rates der Stadt
Aachen soll die Betriebsführung für Kanalplanung, -neubau und -unterhaltung an
die Stawag zum 01.11.2005 übertragen werden. Sollte der
Betriebsführungsübergang vor der Beauftragung des ausführenden Unternehmers
sein, wird die Stawag Auftraggeber und die Kanalisierungsmaßnahme vollständig
finanzieren. Wird sich der Übergang der Betriebsführung weiter verzögern, wir
die Stadt Aachen die Kanalbauarbeiten beauftragen und die Stawag ab dem
Stichtag des Betriebsführungsüberganges mit allen Rechten und Pflichten in die
Rechtsnachfolge des Auftraggebers (Bauherr) eintreten und der Stadt die bereits
geleisteten Investitionen erstatten.
4. Verkehrsführung
und Bauzeit
Die Tiefbauarbeiten werden
überwiegend abseits der öffentlichen Verkehrsflächen ausgeführt. Die
verkehrstechnische Anbindung der Erschließung erfolgt zunächst über Ulmenallee
und Breitbendenstraße. Die Bezirksvertretung Eilendorf hat am 20.07.2004
beschlossen, dass jeglicher Baustellenverkehr wegen der Kleebachschule und der
Belastung für die Anwohner nicht über die Ulmenallee und Breitbendenstraße,
sondern ausschließlich über Freunder Straße / Schlackstraße abgewickelt werden
muss. Hierzu hat die Verwaltung in der Sitzung vom 25.10 2005 ausgeführt, dass
in diesem Falle die Schlackstraße noch als Baustraße mit Ausweichmöglichkeiten
ausgebaut werden müsste, was mit Mehrkosten in Höhe von 160.000 i verbunden
wäre. Die Verwaltung weist auf eine alternative Verkehrsführung des
Baustellenverkehrs über die Brander Straße hin. Hierfür würde allerdings eine
Verlängerung der Brander Straße als vorgezogener Ausbau der Baustraße (2.
BA) notwendig. Die Baustraße würde
jedoch in der endgültigen Lage angelegt werden, so dass hierdurch keine
zusätzlichen Kosten entstehen. Hierzu wird die Bezirksvertretung noch eine Entscheidung
treffen.
Die Bauzeit für den ersten
Bauabschnitt wird mit acht Monaten veranschlagt;
bei einem Baubeginn im März 2006 kann von einer Fertigstellung etwa im November
2006 ausgegangen werden. Die Versorgungsträger werden ihre Leitungen Zug um Zug
mit der Fertigstellung des Kanals vor der Herstellung der Baustraße verlegen.
5. Beitragsrechtliche
Beurteilung
Die Erschließungsanlage wird erstmalig hergestellt und
unterliegt somit der Beitragserhebung gemäß '' 127
ff Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der städtischen
Erschließungsbeitragssatzung. Auf die Eigentümer der von der
Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke entfallen 90 % des
beitragsfähigen Aufwandes, der städtische Anteil beträgt 10 %.
6. Baumbestand:
Im Bebauungsplan ist vereinzelter
Baumbestand vorhanden, die wegen der Neuordnung der Flächen nicht erhalten
werden können. Hierzu erfolgte bereits im Rahmen der Aufstellung des B-Planes
eine Prüfung seitens der Umweltbehörden. Für diese Bäume werden
Fällgenehmigungen in Verbindung mit Ausgleichsmaßnahmen in Form von
Ersatzpflanzungen erteilt. Der darüber hinaus vorhandene Baumbestand wird durch
die Baumaßnahme nicht gefährdet.
7. Sonstiges - Beratungsfolge
Damit die öffentliche
Ausschreibung der Tiefbauarbeiten noch in 2005 erfolgen kann, muss der
Baubeschluss in der Dezembersitzung des Verkehrsausschusses gefasst werden. Da
im Dezember die Sitzungen in umgekehrter Abfolge, als es nach den Wertgrenzen
vorgesehen ist, stattfinden, muss der Baubeschluss durch den Verkehrsausschuss
am 08.12.2005 vor dem Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung Eilendorf am
13.12.2005 gefasst werden. Bei Einhaltung der korrekten Abfolge wäre ein
Baubeschluss in diesem Jahr nicht mehr möglich, so dass nicht mehr in 2005
ausgeschrieben werden kann. Eine noch in diesem Jahr durchzuführende
Ausschreibung ist jedoch die Voraussetzung für die Übertragung der
Haushaltsansätze von 2005 für das Jahr 2006. Wird erst in 2006 ausgeschrieben,
ist die Finanzverwaltung nach Gemeindeordnung bei einem nicht genehmigten
Haushalt gehalten, die Haushaltsreste nicht nach 2006 zu übertragen.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen werden sich für den Kanalbau in
Höhe von rd. 1.400.000 i und für die
Baustraße in Höhe von 350.000,- i ergeben. Unter Hhst. 9.70200.95130.0 stehen im
Haushaltsentwurf 2005 ein Ansatz von 500.000 i und eine VE in Höhe von 1.600.000 i sowie unter
Hhst. 9.63400.95080.9 Mittel in Höhe von 211.000 i und eine VE über 500.000 i zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren/ Folgekosten:
Im Haushaltsjahr 2006 werden sich finanzielle Auswirkungen
von 1.400.000,00 i (Abwasserkanäle) und 350.000,- i (Baustraße)
ergeben. Mittel in Höhe von 1.600.000 i stehen im gültigen Investitionsprogramm für 2006 für die
Kanalisierung zur Verfügung. Jährliche Folgekosten ergeben sich im Rahmen der
Kanalunterhaltung. Für den Straßenbau ergeben sich im Rahmen des
Straßenendausbaus Folgekosten in Höhe von 500.000,-i.
Maßnahmebezogene Einnahmen:
Maßnahmenbezogene Einnahmen sind im Zusammenhang mit der
Gebührenpflicht zu erwarten. Darüber hinaus ist die Fertigstellung der
Erschließung Voraussetzung für die Veräußerung der städtischen Grundstücke mit
der entsprechenden Mehrwertschöpfung. Ferner erhält die Stadt Anliegerbeiträge
nach dem Baugesetzbuch (BauGB) für den Kostenanteil des Kanals, der sich
ausschließlich auf die Oberflächenentwässerung bezieht. Einnahmen für den
Straßenbau sind nach '' 127 ff BauGB zu erwarten.
Anlagen
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