Entscheidungsvorlage - FB 52/0145/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt, die folgenden Projekte zu  bezuschussen:

 

Produkt Vereinssport:

Stadtsportbund Aachen  e.V. Übungsleiterausbildung C interkulturell  5.000,00 €

 

Aachener Förderverein   Mädchen mittendrin     5.000,00 €

Integration durch Sport e.V. 

 

Aachener Förderverein                          Driescher Hof Sport                                                   825,00 €          
Integration durch Sport e.V. 

 

VfJ Laurensberg  Stützpunktverein für Integration                            4.000,00 €

  
                                                               Gesamtsumme Zuschüsse:                            14.825,00 €
            

 

 

In Vertretung

 

(Schwier)

Beigeordnete

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Im Haushaltsjahr 2020 stehen bei den Produkten 080202 – Vereinssport – und 080203 – vereins-ungebundener Sport jeweils 15.000,00 € für Integrationsmaßnahmen im Sport zur Verfügung.

 

In der Sitzung des Sportausschusses am 08.03.2018 wurden die folgenden Förderrichtlinien für Integrationsmaßnahmen durch Sport beschlossen:                   

 

  1. Gefördert werden können Vereine, Träger der freien Jugendhilfe, Migrantenselbstorganisationen oder andere Institutionen, die durch einmalige oder langfristige Aktionen und Projekte im Bereich Sport einen außergewöhnlichen und nachhaltigen Beitrag zur Integrationsarbeit in Aachen leisten.

 

  1. Diese sollen

-          sich nachhaltig und dauerhaft auf die Integrationsarbeit auswirken.

-          durch eine Kooperation unterschiedlicher Institutionen getragen werden und vernetzt sein.

-          sich durch gemeinsames Miteinander von Menschen unterschiedlicher Kulturkreis

    auszeichnen und die Kommunikation verbessern.

-          sich durch soziale Aspekte  wie kostenlose oder preiswerte Angebote oder ein über das

   Sportangebot hinausgehendes soziales Engagement auszeichnen.

 

Im Rahmen der Verstetigung der Fördermöglichkeit Integration durch Sport sollten zudem Projekte bevorzugt gefördert werden, die

-          eine stadtweite Ausrichtung bzw. Wirkung haben

-          Modellcharakter besitzen

-          ein einmaliges oder seltenes Angebot mit entsprechender Wirkung darstellen. 

 

Der Stichtag für die Einreichung von Förderanträgen für das Jahr 2020 wurde auf den 15.04.2020 festgelegt. Bis zu diesem Stichtag sind insgesamt 4 Anträge von Institutionen und Sportvereinen beim Fachbereich Sport eingegangen, welche anhand der Förderrichtlinien geprüft wurden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produkt 080202 – Vereinssport

Antragsteller

Projekt-bezeichnung

Projektkurzbeschreibung

Gesamt-kosten

- € -

Zuschuss

- € -

Stadtsportbund Aachen e.V.

Übungsleiter C- Ausbildung interkulturell

Zielgruppe: Menschen mit Migrationshintergrund und an Integrationsarbeit mit Geflüchteten Interessierte, potentielle Übungsleitungen

Inhalt: Anforderungen an Leitungen in Sportgruppen vermitteln, theoretische und praktische Einführung in die Trainingslehre und interkulturelle Kompetenzen schulen.

7.000,00

Beantragt:   5.000,00

Bewilligung: 5.000,00

Aachener Förderverein Integration

durch Sport e.V.

Mädchen mittendrin

Zielgruppe: Mädchen im Alter ab 6 Jahren

Inhalt: Mädchenfußball AGs

8.246,40

Beantragt:   5.000,00

Bewilligung: 5.000,00

Aachener Förderverein Integration durch Sport e.V.

Driescher Hof Sport

Zielgruppe: Kinder und Eltern, Jugendliche und Senioren
Inhalt: kostenlose Sport- und Bewegungsangebote im Stadtteil

915,00

Beantragt:  825,00

Bewilligung: 825,00

 

VfJ Laurensberg 1919 e.V.

Stützpunkt-
verein für Integration

Zielgruppe: Mitglieder mit Migrationshintergrund
Inhalt:

1)      Integrative Maßnahmen der Jugendfußballabteilung: Hausaufgabenbetreuung, integrative  Fußballferiencamps und Wochenendveranstaltungen, Übernahme von Ausstattungskosten

2)      Integrative Rollstuhltanzsportgruppe

6.900,00

Beantragt:   4.000,00

Bewilligung: 4.000,00

 

Summe

 

 

23.061,40

14.825,00

 

Aus Sicht der Sportverwaltung sind die aufgeführten Projekte mit einer Zuschusshöhe von insgesamt  14.825,00 € förderwürdig im Sinne der Förderrichtlinien.

Es stehen noch Restmittel i.H. v. 15.175,00 € für Integrationsmaßnahmen im Sport“ zur Verfügung.

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation und Einschränkungen durch die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) besteht bei vielen Institutionen und Sportvereinen Planungsunsicherheit in Bezug auf Aktionen und Projekte im Bereich Sport.

Seit dem Stichtag für die Einreichung von Förderanträgen am 15.04.2020 gab es bereits erste Lockerungen der Coronaschutzverordnung. Da gemäß der Förderrichtlinien auch jahresübergreifende Projekte förderfähig sind, könnten dahingehend weitere Sportangebote wieder realisierbar werden.

 

Die Sportverwaltung schlägt daher vor, dass Institutionen und Sportvereine die Möglichkeit erhalten, weitere Förderanträge für Integrationsmaßnahmen durch Sport bis zum 01.10.2020 einzureichen. Die Entscheidung über die Förderung könnte dann im Sportausschuss am 10.12.2020 erfolgen.

 

Sollten weitere Anträge im Produkt 080202 – „Vereinssport“ – PSP 4-080202-914-6 gestellt werden, ist mit dem Finanzmanagement zu klären, ob der Ansatz i.H.v. 15.000,00 € im Produkt 080203 – „vereinsungebundener Sport“ PSP 4-080203-904-5 als Deckung genutzt werden kann, wenn dieser nicht in voller Höhe benötigt wird.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

30.000

0

90.000

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Es sind jeweils 15.000 € bei den Produkten 080202 – „Vereinssport“ – PSP 4-080202-914-6

und 080203 – „vereinsungebundener Sport“ PSP 4-080203-904-5, PSK 53180000 für Integrations-

 

maßnahmen im Sport veranschlagt.

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Anlagen

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