Kenntnisnahme - E 49/0109/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Rettungsschirm für Kulturschaffende erwirkenRatsantrag der Fraktion GRÜNE vom 13.05.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 49 - Kulturbetrieb
- Verfasst von:
- E 49
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Betriebsausschuss Kultur
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Kenntnisnahme
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23.06.2020
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Antrag der Fraktion GRÜNE im Rat der Stadt Aachen wird vom Kulturdezernat befürwortet.
Gleichwohl erachtet es die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Kultur als ihre Aufgabe, darauf hinzuweisen, dass der Begriff “Kulturschaffende“ im Betreff des Antrags vornehmlich in der Zeit des Nationalsozialismus und im offiziellen Sprachgebrauch der DDR Verwendung fand.¹
Die grundsätzliche Intention der Antragsteller wird vom Kulturbetrieb geteilt.
Punkt 1 des Antrags wird sowohl in den regelmäßig stattfindenden Konferenzen der Kulturdezernate nordrhein-westfälischer Städte als auch in den regelmäßig stattfindenden Konferenzen der nordrhein-westfälischen Kulturamtsleiter von den Vertretern der Stadt Aachen unterstützt und gefordert .
Punkt 2 des Antrags bedarf aus Sicht der Kulturverwaltung der grundsätzlichen Federführung durch das Ministerium für Arbeit und Gesundheit des Landes NRW sowie das Kulturministerium des Landes NRW. Eine Diskussion von Konzepten, wie trotz der noch gegebenen Corona-Schutzvorschriften wieder Kulturveranstaltungen angeboten werden können, kann rechtssicher nur mit den zuständigen Stellen diskutiert und vereinbart werden. Die Verwaltung unterstützt besonders die Anregung, Künstlerinnen u. Künstler sowie Veranstalter an diesem Gespräch zu beteiligen, um den erforderlichen Praxisbezug herzustellen.
Punkt 3 der Forderungen des Ratsantrags “Rettungsschirm für Kulturschaffende erwirken“ wird seitens der Kulturverwaltung mit einer gewissen Skepsis gesehen. Solange digitale Kulturformate nicht der Genese von Gebühren und Einnahmen dienen, wird einer Form von Selbstausbeutung der Künstlerinnen und Künstler fortgeschrieben. Wenn mit dem Fonds gemeint sein soll, dass damit Projekte von Künstlerinnen und Künstlern zur Digitalisierung gefördert werden sollen, so wäre das durchaus begrüßenswert. Es bliebe aber dann bei der Finanzierung rein der Digitalisierung. Eine Einnahme durch Eintrittsgelder könnte dadurch nicht erzielt werden.
Punkt 4 des Antrags muss auf dem Hintergrund der aktuellen Entscheidungen der Bundesregierung und des Bundestags überprüft werden. Die drei genannten Adressatengruppen:
“Freie Szene, die Kreativwirtschaft, als auch die kulturellen Institutionen“ sind in ihrer jeweiligen Rechtsstellung heterogen. Die Intention dieses Punktes aus dem Antrag richtet sich über die Zuständigkeit der Kommune hinaus. Mit dem Programm NEUSTART KULTUR stellt die Bundesregierung inzwischen rund eine Milliarde Euro zur Verfügung. Ziel der Maßnahmen ist es, das durch die Corona-Pandemie lahmgelegte kulturelle Leben wieder anzukurbeln und dadurch Arbeitsmöglichkeiten für Künstlerinnen, Künstler und allen im Kulturbereich Tätigen zu schaffen.
Im Programm sind Mittel insbesondere für folgende Maßnahmen vorgesehen:
1. Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen
Rund 250 Millionen Euro sind eingeplant, um Kultureinrichtungen wieder fit zu machen für die Wiedereröffnung. Die Mittel sollen vor allem Einrichtungen zugutekommen, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird und sind beispielsweise für die Umsetzung von Hygienekonzepten, Online-Ticketing-Systemen oder Modernisierungen von Belüftungssystemen gedacht
2. Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen
Mit 450 Millionen Euro sollen vor allem die vielen kleineren und mittleren, privatwirtschaftlich finanzierten Kulturstätten und –projekte darin unterstützt werden, ihre künstlerische Arbeit wiederaufzunehmen und neue Aufträge an freiberuflich Tätige und Soloselbständige zu vergeben. Diese Mittel sind nach Sparten aufgeteilt:
Für die Musik, also Livemusikstätten, -festivals, -veranstalter und –vermittler, stehen 150 Millionen Euro zur Verfügung. Für Theater und Tanz stehen ebenfalls 150 Millionen Euro bereit. Das betrifft Privattheater, Festivals, Veranstalter und Vermittler.
Der Filmbereich wird mit 120 Millionen Euro unterstützt. Zugute kommen die Mittel vor allem Kinos, auch Mehrbedarfe bei Produktion und Verleih werden finanziert.
Für weitere Bereiche wie Galerien, soziokulturelle Zentren sowie Buch- und Verlagsszene stehen 30 Millionen Euro zur Verfügung.
3. Förderung alternativer, auch digitaler Angebote
Für alternative, besonders digitale Angebote stehen 150 Millionen Euro bereit. Davon profitieren Projekte im Kontext Museum 4.0 sowie viele neue Formate der Digitalisierungsoffensive des Bundes, die der Vermittlung, Vernetzung und Verständigung im Kulturbereich dienen.
4. Unterstützung bundesgeförderter Kultureinrichtungen und –projekte
100 Millionen Euro gibt es für regelmäßig geförderte Kultureinrichtungen, um coronabedingte Einnahmeausfälle und Mehrausgaben auszugleichen. Bei gemeinsam mit Ländern bzw. Kommunen getragenen Einrichtungen und Projekten leistet der Bund seinen Anteil an der Kofinanzierung.
Fazit
Die heterogenen Maßnahmen des Antrags werden im Großen und Ganzen von Kulturverwaltung und Kulturdezernat auf allen Ebenen gefordert und gefördert. Gleichwohl müssen die oben dargelegten einzelnen Aspekte der geforderten Maßnahmen berücksichtigt werden. Grundsätzlich teilt das Kulturdezernat die Auffassung, dass die Zerschlagung von Strukturen sowohl in der sog. freien Kultur als auch in der institutionellen Kultur vermieden werden muss.
1) Siehe Sternberger D., Storz G., Süskind W.E.: Aus dem Wörterbuch des Unmenschen. –
Frankfurt /M. – Berlin 3. Aufl. 1968 [Ullstein TB 1986], S.102ff.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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