Entscheidungsvorlage - FB 45/0767/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss, dem Rat der Stadt den hälftigen Erlass des Elternbeitrages für die Betreuung von Kindern in den öffentlich geförderten Kindertagesstätten der Stadt Aachen  und in der Kindertagespflege für die Monate Juni und Juli 2020 zu empfehlen.

 

Vorbehaltlich der Empfehlung des Kinder-und Jugendausschusses empfiehlt der Finanzausschuss dem  Rat der Stadt, den hälftigen Erlass des Elternbeitrages für die Betreuung von Kindern in den öffentlich geförderten Kindertagesstätten der Stadt Aachen  und in der Kindertagespflege für die Monate Juni und Juli 2020 zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt beschließt den hälftigen Erlass des Elternbeitrages für die Betreuung von Kindern in den öffentlich geförderten Kindertagesstätten der Stadt Aachen  und in der Kindertagespflege für die Monate Juni und Juli 2020.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zum 08.06.2020 öffnen nach der Entscheidung des Landes NRW die Kindertagesstätten und die Angebote der Kindertagespflege wieder im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder und die bisherigen Notbetreuungsgruppen werden aufgelöst. Eingeschränkt bedeutet, dass die originär mit den Eltern vereinbarten Betreuungszeiten grundsätzlich um 10 Std./wöchentlich reduziert werden (also 35 statt 45, 25 statt 35 und 15 statt 25 Stunden).

 

Um dem eingeschränkten Regelbetrieb auch im Beitragsbereich Rechnung zu tragen, haben sich Land und Kommunen dahingehend geeinigt, den betroffenen Eltern/Beitragspflichtigen für die Monate Juni und Juli die hälftigen Elternbeiträge zu erlassen. Die hierdurch entstehenden Ertragsverluste teilen Land und die Kommunen zur Hälfte.

 

Die Verwaltung schlägt auf Basis dieser Verständigung vor, die Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli 2020 nach der Beitragssatzung der Stadt Aachen für die Inanspruchnahme von öffentlich geförderten Angeboten der Kindertagesstätten in der Stadt Aachen oder der Kindertagespflege um 50% zu erlassen. Bereits geleistete überzahlte Beiträge werden in voller Höhe zurückerstattet.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Durch den hälftigen Erlass der Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli 2020 ergeben sich voraussichtlich folgende Mindereinnahmen:

Elternbeitrag Kita                -895.000 €

Elternbeitrag Tagespflege   -135.000 €

Zwischensumme Mindereinnahmen             -1.030.000 €

   

Hälftige Erstattung durch das Land NRW :         +515.000

Gesamtbelastung städtischer Haushalt          -515.000€

 

Es werden sich unter Berücksichtigung der Erstattung vom Land voraussichtlich Mindereinnahmen in Höhe von rd. 515.000 € ergeben.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

1) 4-060101-901-9, SK 43210000

2) 4-060101-918-9, SK 43210000

3) N.N. wird noch vergeben: hälftige Erstattung durch das Land NRW

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag*

1)7.859.900

2)1.183.600

3)1.345.400

6.964.900

1.048.600

1.860.400

24.510.000

4.350.000

0

24.510.000

4.350.000

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

10.388.900

9.873.900

28.860.000

28.860.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-515.000

0

 

 

keine ausreichende Deckung vorhanden

keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

* Der Ansatz 2020 berücksichtigt bereits die auf Grundlage des Elternbeitragsentfalles für die Monate April und Mai 2020 reduzierten Beträge.

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Anlagen

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