Entscheidungsvorlage - FB 45/0767/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass der hälftigen Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in den Kindertagesstätten und der Kindertagespflege im Zuge von COVID-19 für die Monate Juni und Juli 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 45/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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09.06.2020
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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09.06.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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17.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss, dem Rat der Stadt den hälftigen Erlass des Elternbeitrages für die Betreuung von Kindern in den öffentlich geförderten Kindertagesstätten der Stadt Aachen und in der Kindertagespflege für die Monate Juni und Juli 2020 zu empfehlen.
Vorbehaltlich der Empfehlung des Kinder-und Jugendausschusses empfiehlt der Finanzausschuss dem Rat der Stadt, den hälftigen Erlass des Elternbeitrages für die Betreuung von Kindern in den öffentlich geförderten Kindertagesstätten der Stadt Aachen und in der Kindertagespflege für die Monate Juni und Juli 2020 zu beschließen.
Der Rat der Stadt beschließt den hälftigen Erlass des Elternbeitrages für die Betreuung von Kindern in den öffentlich geförderten Kindertagesstätten der Stadt Aachen und in der Kindertagespflege für die Monate Juni und Juli 2020.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zum 08.06.2020 öffnen nach der Entscheidung des Landes NRW die Kindertagesstätten und die Angebote der Kindertagespflege wieder im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder und die bisherigen Notbetreuungsgruppen werden aufgelöst. Eingeschränkt bedeutet, dass die originär mit den Eltern vereinbarten Betreuungszeiten grundsätzlich um 10 Std./wöchentlich reduziert werden (also 35 statt 45, 25 statt 35 und 15 statt 25 Stunden).
Um dem eingeschränkten Regelbetrieb auch im Beitragsbereich Rechnung zu tragen, haben sich Land und Kommunen dahingehend geeinigt, den betroffenen Eltern/Beitragspflichtigen für die Monate Juni und Juli die hälftigen Elternbeiträge zu erlassen. Die hierdurch entstehenden Ertragsverluste teilen Land und die Kommunen zur Hälfte.
Die Verwaltung schlägt auf Basis dieser Verständigung vor, die Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli 2020 nach der Beitragssatzung der Stadt Aachen für die Inanspruchnahme von öffentlich geförderten Angeboten der Kindertagesstätten in der Stadt Aachen oder der Kindertagespflege um 50% zu erlassen. Bereits geleistete überzahlte Beiträge werden in voller Höhe zurückerstattet.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch den hälftigen Erlass der Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli 2020 ergeben sich voraussichtlich folgende Mindereinnahmen:
Elternbeitrag Kita -895.000 €
Elternbeitrag Tagespflege -135.000 €
Zwischensumme Mindereinnahmen -1.030.000 €
Hälftige Erstattung durch das Land NRW : +515.000 €
Gesamtbelastung städtischer Haushalt -515.000€
Es werden sich unter Berücksichtigung der Erstattung vom Land voraussichtlich Mindereinnahmen in Höhe von rd. 515.000 € ergeben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
1) 4-060101-901-9, SK 43210000 2) 4-060101-918-9, SK 43210000 3) N.N. wird noch vergeben: hälftige Erstattung durch das Land NRW
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag* | 1)7.859.900 2)1.183.600 3)1.345.400 | 6.964.900 1.048.600 1.860.400 | 24.510.000 4.350.000 0 | 24.510.000 4.350.000 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 10.388.900 | 9.873.900 | 28.860.000 | 28.860.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -515.000 | 0 |
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| keine ausreichende Deckung vorhanden | keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
* Der Ansatz 2020 berücksichtigt bereits die auf Grundlage des Elternbeitragsentfalles für die Monate April und Mai 2020 reduzierten Beträge.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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301 kB
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