Kenntnisnahme - FB 61/1468/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Meldeportal für Radbügel - Umsetzung, Status und Ausblick
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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25.06.2020
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Motivation und Umsetzung des Meldeportals:
Der im November 2019 durch den Stadtrat angenommene Radentscheid sieht u.a. die Errichtung von 5.000 neuen Radbügeln in den kommenden 8 Jahren vor.
Um die Bürger*innen von Beginn an mit in den Planungsprozess für Fahrradabstellanlagen einzubinden und den Bedarf in einem strukturierten Prozess zu erfassen, wurde Mitte April 2020 das „Meldeportal Radbügel“ veröffentlicht. Über die Internetadresse www.radbuegel-aachen.de können interessierte Bürger*innen auf einer nutzerfreundlichen Oberfläche per Computer oder Smartphone mitteilen, wo sie Bedarf für neue Radbügel sehen.
Für die Realisierung des Meldeportals wurde das Unternehmen FixMyCity GmbH beauftragt, das bereits erfolgreich in Berlin eine derartige Plattform realisiert hat. Unter der Beteiligung von FB01, FB13 sowie FB61 wurde das Meldeportal im März 2020 geplant, aufgesetzt und schließlich veröffentlicht. Der Betrieb des Portals wurde bisher bis August 2020 angedacht.
Alle Meldungen, die über das Meldeportal eingehen, werden von der städtischen Fachabteilung Verkehrsplanung und Mobilität geprüft und bewertet. Falls die Voraussetzungen für die vorgeschlagenen Standorte erfüllt sind, werden dort Radbügel geplant – mögliche mehrfache Meldungen werden dabei zusammengefasst. Generell können interessierte Bürger*innen für das gesamte Stadtgebiet einen Bedarf an Radbügeln anmelden. Sofern bei der Eingabe der Meldung eine E-Mailadresse hinterlegt wird, werden über das Portal (automatisiert) Informationen zu etwaigen Statusänderungen (z.B. Planung oder Umsetzung von Radbügeln) mitgeteilt. Wichtige sowie häufig gemeldete Standorte sollen auch in den weiteren Überlegungen bzw. Planungen zum Thema Fahrradparken (z.B. Fahrradabstellanlagenkonzept, Sammelschließanlagen, Fahrradboxen, Fahrradparkhäuser) mit einfließen.
Aktueller Status:
Nach der Annahme des Radentscheids sind von Bürger*innen sowie den Initiator*innen des Radentscheids bis Ende März 2020 rund 530 Standortvorschläge für neue Radbügel gesammelt worden. Diese Meldungen wurden in das freigeschaltete Meldeportal eingearbeitet und sind zum Teil bereits durch die Verwaltung geprüft bzw. umgesetzt worden. Insgesamt sind seit November 2019 rund 250 Radbügel an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet aufgestellt worden.
Seit der Veröffentlichung haben rund 2200 Bürger*innen das Meldeportal besucht. Insgesamt sind bis Ende Mai 2020 mehr als 1300 Meldungen zu potentiellen Standorten erfasst worden.
Fortführung der Plattform
Um den Informationsaustausch mit den Bürger*innen zum weiteren Umsetzungsprozess der Radbügel aufrecht zu erhalten ist geplant, das Meldeportal auch nach August 2020 weiter zu betreiben. Sofern Meldungen geprüft, geplant, umgesetzt oder abgelehnt werden, soll dies auf dem Portal dargestellt werden bzw. den Bürger*innen per E-Mail mitgeteilt werden.
Ferner sollte das Meldeportal dahingehend erweitert werden, dass eine übersichtliche Infografik auf der Hauptseite integriert wird, auf welcher die Anzahl an (I) gemeldeten, (II) geprüften, (III) in Planung befindlichen sowie (IV) umgesetzten Radbügeln darstellt wird.
Für den weiteren Betrieb des Meldeportals ist daher eine Folgebeauftragung des Plattformbetreibers FixMyCity beabsichtigt. Die Kosten belaufen sich bei einem Betrieb von weiteren 12 Monaten (bis Ende August 2021) auf insgesamt 7.120,96 €. Die Mittel stehen im Haushalt unter dem PSP Element 5-120102-900-10000-300-1 / 4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 800.000 | 800.000 | 2.400.000 | 2.400.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 800.000 | 800.000 | 2.400.000 | 2.400.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
PSP-Element 4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 120.000 | 120.000 | 360.000 | 360.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 250.000 | 250.000 | 750.000 | 750.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 370.000 | 370.000 | 1.110.000 | 1.110.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||