Entscheidungsvorlage - FB 61/1483/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringende Instandsetzung des Radwegteilstücks Horbacher Straße Bereich Horbach Linde zw. Bremenberg Einmündung und Ortsende Ortsteil Aachen-Horbach;hier: Antrag der CDU-BF vom 18.07.2019 lfd. Nr. 95
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Anhörung/Empfehlung
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24.06.2020
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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25.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Umsetzung der Neumarkierung gemäß Plan Nr. 2020-04-05 zu beschließen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Neumarkierung gemäß Plan Nr. 2020-04-05 umzusetzen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Anlass
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat mit Schreiben vom 18.07.2019 die dringend notwendige Instandsetzung des Radweges entlang der Horbacher Straße zwischen Ein-mündung „Bremenberg“ und dem Ortsende des Ortsteils Aachen - Horbach beantragt. Der schlechte bauliche Zustand des Radweges sei für Fußgänger und Radfahrer gefährlich. Der Weg sei durch par-kende Fahrzeugen zugestellt, so dass Radfahrer und Fußgänger unkontrolliert auf die Fahrbahn ge-zwungen würden (siehe Anlage 3 Antrag CDU-BF).
2. Ausgangsituation
Entlang der Horbacher Straße befindet sich ab dem Ortsausgangsschild (in Höhe Haus Nr. 140) auf der östlichen Straßenseite ein asphaltierter gemeinsamer Beidrichtungsrad- und Gehweg, der in der Baulast des Landesbetriebes Straßenbau NRW liegt. Ab dem Ortseingangsschild „Aachen, Stadtteil-Horbach“ liegt der asphaltierte Rad- und Gehweg in der Zuständigkeit der Stadt Aachen.
In dem im Antrag genannten Abschnitt zwischen dem Ortseingangsschild (in Höhe Haus Nr. 278) und der Einmündung „Bremenberg“ (in Höhe Haus Nr. 298) ist der Asphalt so schadhaft, dass die Markierung des einst 2,50 m breiten Weges sowie der Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn, der als Sperrfläche markiert sowie vereinzelt mit Pollern bestückt war, nicht mehr zu erkennen sind. Da kein Bord als Abgrenzung zur Fahrbahn vorhanden ist, wird der Rad- und Gehweg widerrechtlich beparkt und die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer sehr eingeschränkt. (siehe Anlage 1 – Bestandsfotos).
3. Planung
Da entlang der Horbacher Straße die Führung des Radverkehrs im Rahmen des Projektes „Radschnellweg Euregio“ neugeplant werden wird (als zukünftige „Hauptroute“ über Horbach in die Niederlande), ist ein Umbau des Seitenraumes zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll. Angesichts der umfangreichen Planungs- und Genehmigungsschritte kann der Zeitpunkt eines möglichen Baubeginns des RSW Euregio derzeit noch nicht angegeben werden (siehe Vorlage vom 11.09.2019).
Die verkehrsrelevanten Dienststellen der Stadt Aachen haben daher eine Planung abgestimmt, wie ohne Umbau und mit neuen Markierungen kurzfristig eine Verbesserung der Situation erreicht werden kann (siehe Anlage 2 – Planung).
Da ab Mai/Juni 2020 die gegenüberliegende Haltestelle „Horbach-Linde“ barrierefreie und als Fahrbahnrandhaltestelle ausgebaut wird, wurde dieser neue Straßenquerschnitt in der geplanten Markierung zugrunde gelegt. Hierdurch kommt es zu einer Geschwindigkeitsreduzierung, da Fahrzeuge hinter den Bussen warten müssen.
Gemeinsamer Rad – und Gehweg
Im Seitenraum sollen die nach den Regelwerken (ERA 2010 und RASt 06) erforderlichen Breiten eines Rad – und Gehweges (2,50 m zzgl. eines mindestens 0,75 m breiten Sicherheitstrennstreifen) wieder sichtbar markiert und in Richtung Horbach als benutzungspflichtiger Weg für Radfahrende beschildert werden. In der Gegenrichtung besteht keine Benutzungspflicht. Neue Poller im markierten Sicherheitstrennstreifen sollen das Befahren des Rad- und Gehweges – außer in Grundstückszufahrten – und regelwidriges Parken verhindern.
Parken
Es wurde geprüft, ob die Markierung eines 2,00m breiten Parkstreifens auf der gesamten Länge neben dem o.a. Rad- und Gehweg möglich sei. Da dies zu Lasten der Fahrbahnbreite ginge und in Höhe der neuen Fahrbahnrandhaltestelle beim Fahrgastwechsel eine einspurige, aus Richtung Horbach nicht gut einsehbare Engstelle entstehen würde, wurde dies nicht befürwortet. Alle Anlieger haben eine Grundstückszufahrt, zum Teil mit dahinterliegenden Garagen. Deshalb ist hier die Markierung eines separaten Parkstreifens auf der gesamten Länge nicht zwingend erforderlich. Um Besuchern jedoch ein Parken zu ermöglichen, wurde in der Planung ein Parkstreifen für ca. 4 Fahrzeuge zwischen Haus Nr. 282a und Nr. 284 vorgesehen. In diesem Bereich ist die Restfahrbahn ca. 5,50 m breit, so dass sich ein Lkw und ein Pkw begegnen können. In den übrigen Abschnitten wird ein Haltverbot ausgeschildert. Durch eine Leitbake in Höhe Haus Nr. 282a wird der Kfz-Verkehr auf den leichten Fahrbahnverschwenk hingewiesen.
Insgesamt wird durch diese Maßnahmen die Situation für Fußgänger und Radfahrer deutlich verbessert; gleichzeitig können für die Anlieger und Besucher regelkonforme Parkmöglichkeiten geschaffen werden.
4. Weitere Vorgehensweise
Grundvoraussetzung für die vorgesehenen Markierungsarbeiten ist die Beseitigung der Schäden in der Nebenanlage durch eine neue Deckschicht. Der Aachener Stadtbetrieb wird diese Asphaltarbeiten sowie die anschließende Markierung voraussichtlich ab dem 2.Quartal 2020 durchführen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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186,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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176,7 kB
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