Kenntnisnahme - E 88/0112/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Eurogress nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangssituation

Aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10. März 2020 durften seit dem 10. März 2020 keine Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern durchgeführt werden, Veranstaltungen unter 1.000 Teilnehmern mussten gemäß einer Bewertungsmatrix des Robert-Koch-Instituts auf Durchführbarkeit geprüft werden. Die Stadt Aachen untersagte per Allgemeinverfügung vom 12. März 2020 die Durchführung aller Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern bis einschließlich 10. April 2020.

Mit der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) des Landes NRW vom 22. März 2020 sind Veranstaltungen weiterhin untersagt worden. Erlaubt sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge (insbesondere Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl) zu dienen bestimmt sind. Die Coronaschutzverordnung ist mehrfach angepasst worden. Aber auch in den Fassungen vom 16. April 2020, 04., 11. und 20. Mai 2020 sind Veranstaltungen grundsätzlich bis auf weiteres untersagt.

 

  1. Aktuelle Situation

Derzeit gültig (Stand: 27. Mai 2020) ist die Coronaschutzverordnung in der Fassung vom 20. Mai 2020 bis zu ihrem Außerkrafttreten mit Ablauf des 5. Juni 2020.

 

Danach gelten folgende Regelungen für Veranstaltungen:

  1. Veranstaltungen und Versammlungen sind bis auf weiteres untersagt. Die nach dem Landesrecht für Schutzmaßnahmen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden können solche Veranstaltungen und Versammlungen, wenn sie nach dem Außerkrafttreten dieser Verordnung und bis zum 31. August 2020 stattfinden sollen, bereits jetzt verbieten, wenn feststeht, dass bei Durchführung der Veranstaltung oder Versammlung die für den Infektionsschutz der Bevölkerung notwendigen Vorkehrungen nicht eingehalten werden können.
  2. Veranstaltungen und Versammlungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge (insbesondere politische Veranstaltungen von Parteien einschließlich Wahlkampfständen, Aufstellungsversammlungen zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu sowie Blutspendetermine) zu dienen bestimmt sind, sind erlaubt.
  3. Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Institutionen, Gesellschaften, Gemeinschaften, Parteien oder Vereine dürfen stattfinden. 
  4. Großveranstaltungen sind bis mindestens 31. August 2020 untersagt. Darunter fallen Volksfeste nach § 60b der Gewerbeordnung, Jahrmärkte nach § 68 der Gewerbeordnung sowie Kirmesveranstaltungen, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfeste, Weinfeste und ähnliche Festveranstaltungen.
  5. Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt.
  6. Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte und ähnliche Veranstaltungen sind untersagt.
  7. In geschlossenen Räumen sind Konzerte und Aufführungen von Theatern, Opern- und Konzerthäusern und anderen Einrichtungen bis auf weiteres untersagt; die nach dem Landes-recht für Schutzmaßnahmen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden können auf der Grundlage eines strengen Hygienekonzepts Ausnahmen für Konzerte und Aufführungen mit bis zu 100 Zuschauern zulassen.

 

Seit 4. Mai 2020 findet ein eingeschränkter Veranstaltungsbetrieb im Eurogress statt. Neben Sitzungen städtischer Ausschüsse sowie den Ratssitzungen werden auch einige rechtlich vorgesehene Gremiumssitzungen und Aufstellungsversammlungen von Parteien im Eurogress durchgeführt. Bei allen Veranstaltungen, die stattfinden dürfen, sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sicherzustellen. Zugrunde liegen umfassende Konzepte, welche die aktuellen Anforderungen bezüglich Covid-19 berücksichtigen. Hierzu zählen flexible Bestuhlungspläne – basierend auf den geltenden Abstands- und Hygieneregeln, moderne Möglichkeiten der Videoübertragung sowie nachhaltige und der neuen Herausforderungen entsprechenden Konzepte des Caterers.

 

 

Im Tivoli tagt seit dem 19.03.2020 der gemeinsame Krisenstab der Stadt Aachen und StädteRegion Aachen und belegt zusätzlich dazu zahlreiche Räume für das Call Center des Kommunalen Abstrichzentrums im Business- und Eventbereich.

 

Auf dem Bendplatz hat vom 18. April 2020 bis 4. Juni 2020 Autokino stattgefunden.

 

  1. Abgesagte und verlegte Veranstaltungen

Aufgrund der vorgenannten Regelungen konnten im Eurogress, im Tivoli sowie auf dem Bendplatz seit 13. März 2020 zahlreiche Veranstaltungen nicht mehr stattfinden. Viele dieser Veranstaltungen wurden verlegt, es wurden aber auch zahlreiche Veranstaltungen abgesagt.

 

Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die Zahl der abgesagten Veranstaltungen (inkl. der Umsätze) und der verlegten Veranstaltungen:

 

 

 

 

Stand: 25. Mai 2020


Insgesamt wurden bis zum 25. Mai 2020 für das Jahr 2020 58 Veranstaltungen abgesagt, 11 Veranstaltungen wurden innerhalb des Jahres 2020 verlegt und 12 Veranstaltungen wurden ins Jahr 2021 verlegt. Momentan sind 4 Veranstalter noch unentschlossen, ob sie die Veranstaltung absagen oder verlegen. Die Umsatzeinbußen für die abgesagten Veranstaltungen betragen 1.006.106,70 Euro.

 

  1. Personaleinsatz

Seit dem 13. März 2020 ist der Veranstaltungsbetrieb im Eurogress, im Tivoli sowie auf dem Bendplatz eingestellt worden. Seit dem 23. März 2020 arbeitet ein Großteil der Mitarbeiter im Homeoffice. Die anderen Mitarbeiter, für die eine Tätigkeit im Homeoffice nicht möglich ist, sind freigestellt worden bzw. zur Unterstützung anderer Fachbereiche der Stadt Achen eingesetzt worden. Sie wurden in folgenden Bereichen eingesetzt: Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Aachener Stadtbetrieb (Recyclinghof und Krematorium), Call Center Kommunales Abstrichzentrum, Fachbereich Arbeitsschutz, Gesundheit und Soziales, Gebäudemanagement sowie Geschwister-Scholl-Gymnasium. Mit Wiederaufnahme einer eingeschränkten Veranstaltungstätigkeit werden einige Mitarbeiter auch wieder veranstaltungsbezogen im Eurogress eingesetzt.

 

  1. Lockerungen für Veranstaltungen - 4-Stufen-Plan des Landes NRW

Das Land NRW hat am 6. Mai 2020 einen 4-Stufen-Plan mit Hinweisen auf die Lockerung für Veranstaltungen veröffentlicht. Obwohl mit Zieldatum 30. Mai 2020 Fachmessen und Fachkongresse mit limitierten Besucher- und Teilnehmerzahlen möglich sein sollen, sind keine konkreten Regelungen, z.B. für die maximale zulässige Teilnehmerzahl, für die Durchführung solcher Veranstaltungen bekannt. Daher kann momentan nicht eingeschätzt werden, in welchem Umfang Veranstaltungen bis Ende des Jahres – und eventuell darüber hinaus – stattfinden werden.

 

Der 4-Stufen-Plan des Landes NRW sieht Folgendes vor:

 

Stufe 3 (Zieldatum 30. Mai 2020)

Unter der Auflage strenger Schutzkonzepte im Hinblick auf den Infektionsschutz, die durch die Veranstalter vorzulegen sind, und mit limitierten Besucher- und Teilnehmerzahlen können Fachmessen und Fachkongresse wieder stattfinden (gilt ab Pfingsten, 30. Mai 2020)

 

Stufe 4

Großveranstaltungen im Sinne von § 11 Absatz 4 CoronaSchVO bleiben bis zum 31. August 2020 untersagt.

 

Eine Lockerung der Eindämmungsmaßnahmen wird in einigen Bereichen vorerst nicht möglich sein, da eine Einhaltung des Abstandsgebots vorhersehbar nicht möglich und das Infektionsrisiko besonders groß ist.

 

Maßstab ist hierbei die Geselligkeit zwischen den Menschen: je höher diese potentiell ist, desto höher ist auch das Infektionsrisiko. In diesen Fällen spricht die Abwägung mit dem Gesundheits- und Infektionsschutz gegen eine mittelfristige Öffnung.

 

  1. Ausblick

Selbst wenn es für Veranstaltungsarten wie z.B. Fachkongresse Lockerungen gibt, so sind aufgrund der vorgegebenen Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen nur deutlich reduzierte Kapazitäten realisierbar. Für den Europa-Saal bedeutet das z.B., dass nur noch 233 Plätze inkl. Empore vorhanden sind.

 

Tagungen und Kongresse:

Diese Kapazität ist eventuell für eine kleine Tagung oder einen kleinen Kongress ausreichend. Allerdings kann es durchaus sein, dass die Durchführung für den Veranstalter nicht wirtschaftlich ist. Zudem bewirkt die fehlender Planungssicherheit, dass die Veranstalter ihre Veranstaltung lieber absagen, als weiter ins Ungewisse zu planen.

 

Für internationale Tagungen und Kongresse kommt erschwerend hinzu, dass es sowohl Reisebeschränkungen und Quarantäneregelungen der einzelnen Länder gibt als auch die Tatsache, dass es seitens der Unternehmen für Arbeitnehmer Reise- und Teilnahmebeschränkungen gibt. Daher führen viele Tagungs- und Kongressveranstalter ihre Veranstaltungen in diesem Jahr nur virtuell durch.

 

Konzerte, Comedy-Veranstaltungen etc.:

Es wird nur schwer möglich sein, Konzerte, für die bereits deutlich mehr Karten verkauft sind als die o.a. 233 Plätze, durchzuführen. Auch hier ist fraglich, wie eine wirtschaftliche Durchführung gelingen kann.

 

Gesellschaftliche Veranstaltungen:

Da der Maßstab für eventuelle Lockerungen für Veranstaltungen die Geselligkeit zwischen den Menschen ist, ist bei gesellschaftlichen Veranstaltungen nicht von einer mittelfristigen Öffnung auszugehen.

 

Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar, welche Veranstaltungen in welcher Form stattfinden können. Für viele Veranstalter wird eine wirtschaftliche Durchführung ihrer Veranstaltung vermutlich nicht möglich sein. Insofern ist zusätzlich zu den bereits genannten Auswirkungen mit weiteren Auswirkungen zu rechnen.


 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

Loading...