Entscheidungsvorlage - FB 11/0068/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Namensschilder für städt. AußendienstmitarbeiterInnen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat V
- Beteiligt:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Verfasst von:
- Herr Henrotte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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07.12.2005
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Ratsantrag 95/15 vom 28.09.2005 beantragt die Fraktion Grüne im Rat der
Stadt Aachen, dass die im Außendienst tätigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
der Verwaltung künftig Namensschilder tragen.
Diese Maßnahme soll zur Kunden- und Bürgerfreundlichkeit beitragen und ebenfalls
für die städt. Gesellschaften und Eigenbetriebe angeregt werden.
Datenschutzrechtlich liegen keine Hinderungsgründe vor.
Nach hiesigen Recherchen sind derzeit 271 Dienstkräfte im regelmäßigen Außen-
dienst und damit im ständigen Bürgerkontakt.
Die Kosten für die Beschaffung von Namensschildern beläuft sich bei PC-ausdruckbaren
und austauschbaren Schildern sowie den entsprechenden Kunststoffhalterungen auf ca. 400,-- €
in der Erstbeschaffung. (je 25 Stck. zu 35,-- € bei Steck- und Klemmhalterung) der preis-
wertesten Lösung. Leichtmetallschilder kosten je nach Abnahmemenge pro Stck rd. 4,00 €.
und würden somit bei der Erstbeschaffung rd. 1.100,-- € kosten.
Vor Durchführung einer solchen Maßnahme ist der P-Rat aufgrund der Bestimmungen
des § 73.1 LPVG im Rahmen der Mitwirkung einzuschalten. Den städt. Gesellschaften
kann lediglich eine Empfehlung gegeben werden.
Hinweis:
Nach meinen Recherchen tragen z.B.die Polizeikräfte sowie die MitarbeiterInnen der ASEAG und der STAWAG keine Namensschilder.
Die Feuerwehrdienstkräfte bei der Stadt Aachen tragen Namenszüge, die direkt mit der Uniform
verbunden sind. Dies hat erkennungstechnische Hintergründe bei Einsätzen.
Beim Kreis Aachen sind alle Dienstkräfte (auch im Innendienst) mit Namensschildern ausgestattet. Hier ist anzumerken, dass die Aufgabenstellung der Kreisverwaltung in nur geringem Maße auf direkte Bürgerkontakte ausgerichtet ist.
Die Sparkasse hat die Mitarbeiterschaft mit Namensschildern ausgestattet. Auch hier ist aber
der Kundenkontakt anders zu werten als bei einer regelnden und eingreifenden Verwaltung.
Bei der Stadt Köln wurde erklärt, dass man von der beabsichtigten Ausstattung
mit Namensschildern Abstand genommen hat, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Repressalien und persönlichen Unannehmlichkeiten zu schützen. Diese Problemsituationen seien gerade im Außendienst und direkten Bürgerkontakt sehr häufig gegeben und auch in hohem Maße bereits nach der Erfahrung anderer Kommunen aufgetreten. Dies reicht von der persönlichen Verfolgung über telefonische private Belästigungen bis hin zur Bedrohung.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine offene Atmosphäre durch Namensnennung
und Ausweisung über den Dienstausweis geschaffen werden kann, wenn dies denn gewünscht
wird.Die Bürgerinnen und Bürger sind demgegenüber bspw. bei der Überwachung des ruhenden
Verkehrs nicht verpflichtet, den Dienstkräften ihren Namen zu nennen.
Der Verwaltungsvorstand hat den Ratsantrag in seiner Sitzung am 08.11.2005 beraten
und beschlossen, auf Namensschilder für städt. Außendienstmitarbeiter und -mitarbeiterinnen
zu verzichten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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