Entscheidungsvorlage - FB 11/0069/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Qualifizierte Eingangsbestätigungen bei Bürgereingaben
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat V
- Beteiligt:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Verfasst von:
- Herr Henrotte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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07.12.2005
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Fraktion Grüne im Rat der Stadt beantragt, die Verwaltung möge Eingaben,
Anfragen, Anträge und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern umgehend be-
antworten. Mindestens soll innerhalb einer Woche eine qualifizierte Eingangs-
bestätigung erfolgen, in der ein konkreter Termin für die eigentliche Beantwortung
und die bearbeitende Person benannt werden.
Diese Regelung soll auch für die städt. Gesellschaften angeregt werden.
Hier ist festzuhalten, dass es für die Verwaltung ein Selbstverständnis ist,
Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern zügig zu beantworten bzw. zu bearbeiten.
Dies ist in der Allgemeinen Geschäftsanweisung AGA in § 65, 2 geregelt,
der besagt:
„ Kann eine Angelegenheit innerhalb der gestellten oder allgemein üblichen Frist
( in der Regel14 Tage nach Eingang) nicht bearbeitet werden, so ist ein Zwischenbescheid
zu erteilen, wenn dies nach Lage des Falles angezeigt erscheint.“
Diese Handhabung ist bei der Verwaltung gängige Praxis. So werden bspw. bei Bauanträgen, Versicherungsleistungen, Haftpflichtangelegenheiten und Forderungen gegen die Stadt Aachen sofort Eingangsbestätigungen erteilt.
Die Mitteilungen erfolgen mittels städt. Kopfbogen, der den Namen und die Tele-
fon-Nr. der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. des zust. Sachbearbeiters ausweist.
In zahlreichen anderen Fällen der schriftlichen Kontaktnahme der Bürgerinnen und
Bürger ist es so, dass die Angelegenheiten innerhalb weniger Tage bearbeitet und
beantwortet werden können und sich eine zusätzliche Eingangsbestätigung daher
erübrigt.
Je nach Komplexität des Bürgeranliegens und der Berücksichtigung evtl. zu beteili-
gender weiterer Dienststellen und Institutionen innerhalb und außerhalb der Verwaltung ist
häufig ein exakter Bearbeitungsabschluss nicht problemlos von Anfang an festzulegen.
In den „Zwischenbescheid“ ein Endbearbeitungsdatum aufzunehmen, ist nicht angezeigt.
Dies würde u.U. die Gefahr evtl. neuer Beschwerden oder Untätigkeitsklagen
in sich bergen, wenn Abschlußtermine schriftlich angegeben und dann wegen des
sich ergebenden Bearbeitungsaufwandes nicht eingehalten werden können.
Die Verwaltung ist selbstverständlich den BürgerInnen gegenüber in der Pflicht,
sobald es möglich ist, alle Angelegenheiten zu bearbeiten.
Finanzielle Aspekte:
Für die Verwaltung bestehen zwingende Einsparvorgaben, einmal auf dem Sektor
der Personalkosten, zum anderen zur Senkung der Kosten des allgemeinen Verwaltungs-
aufwandes. Die grundsätzliche Eingangsbestätigung aller Bürgereingaben würde ver-
waltungsweit einen hohen, zusätzlichen Bürokratieaufwand darstellen, der möglicher-
weise zu nicht beabsichtigten Verzögerungen der eigentlichen Fallbearbeitung führt.
In Dienststellen mit einem hohen Publikumsanteil gehen tgl. hundertfach Anträge und
Anfragen ein. Die „grundsätzliche und qualifizierte Eingangsbestätigung“ all dieser Eingaben
würde ein hohes Maß an zusätzlicher Arbeitszeit binden und zu weiteren Arbeitsver-
dichtungen führen.
Nach statistischen Erhebungen der zentralen Posteingangsstelle im Jahre 2003 erreichen
die Verwaltung täglich durchschnittlich 1.500 Standard- und Kompaktbriefe.
Wenn davon nur 500 mit einer Eingangsbestätigung zu versehen wären, entstünden dadurch
Portomehrkosten von 275,-- € pro Tag.
Die Ausführungen machen deutlich, dass die Umsetzung des Ratsantrages einen erheblichen
Aufwand bedingen würde, der nicht gerechtfertigt erscheint.
Der Verwaltungsvorstand hat den Ratsantrag in seiner Sitzung am 08.11.2005 beraten
und sich der Stellungnahme der Verwaltung angeschlossen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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