Entscheidungsvorlage - FB 61/1447/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Ludwigsallee zwischen Lousbergstraße und Krefelder Straße - Bauliche Anpassung nach Regionetz-Maßnahme
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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27.05.2020
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24.06.2020
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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25.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung mit der Erstellung der Ausführungsplanung auf Grundlage des Querschnitts „Planung V5“ sowie der Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung zu beauftragen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung der Ausführungsplanung auf Grundlage des Querschnitts „Planung V5“ sowie der Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Anlass
Die Regionetz wird in der Ludwigsallee zwischen der Krefelder Straße und der Kupferstraße den Kanal und die Versorgungsleitungen erneuern. Der Baubeginn dieser Maßnahme steht im Juli 2020 bevor. Die Bauzeit beträgt 18 Monate (ohne Archäologie, Schlechtwetter, etc.). Mit dem Abschluss der Arbeiten ist demnach im 1. Quartal 2022 zu rechnen. Die Wiederherstellung des Straßenraums soll im Anschluss an die Maßnahme dazu genutzt werden, die bestehenden funktionalen Mängel in diesem Abschnitt zu beheben und insbesondere die nicht mehr regelkonformen Radverkehrsanlagen in eine Radentscheid gerechte Infrastruktur zu überführen.
Im Abschnitt von Kupferstraße bis Lousbergstraße, in dem aktuell keine Versorgungsleitungen neu verlegt werden, entsprechen die Breiten des Radfahrstreifens, des Gehweges und der Parkstände ebenfalls nicht den aktuellen Regelwerken (Richtlinien für Anlage von Stadtstraßen, RASt 06). Auch hier soll der Straßenquerschnitt angepasst werden, so dass die gesamte Ludwigsallee (von Krefelder Straße bis Ponttor) eine neue Straßenraumaufteilung erhält.
- Ausgangssituation
Mit Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 31.10.2019 wurde die Verwaltung zum Tagesordnungspunkt „Ludwigsallee zwischen Lousbergstraße und Bastei - Bauliche Anpassung nach Regionetz-Maßnahme“ mit der Erstellung einer Vorplanung auf Grundlage der Querschnitte zu „Planung V6“ beauftragt.
Dem ging bereits eine Beratung mit mehreren Prüfaufträgen aus den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen- Mitte sowie des Mobilitätsausschuss im September 2019 voran. Die bereits erarbeiteten Querschnitte sollten hinsichtlich der Konformität mit den Inhalten des Radentscheides geprüft und erforderliche Anpassungen dargestellt werden.
Dies geschah mit der Vorlage für die Sitzung am 31.10.2019. Das relevante Ziel Nr. 3 des Radentscheids, die Schaffung sicherer Radwege an Hauptverkehrsstraßen u.a. mit der Anlage von Einrichtungsradwegen in einer Breite von 2,30m, die baulich vor Befahren, Halten und Parken durch Kraftfahrzeuge geschützt werden sollen, wurde in den Querschnittsvarianten 5 und 6 dargestellt. Die Forderungen des Radentscheides sind in der Ratssitzung im November 2019 durch den Rat der Stadt Aachen mit großer Mehrheit angenommen worden. In der Sache hat der Rat der Stadt dem zulässigen Bürgerbegehren entsprochen und somit die Forderungen als städtische Zielsetzungen übernommen. Die damals vorgestellten Querschnittsvarianten (siehe Anlage 1 - Querschnitte 7,13) werden im Folgenden nochmals erläutert:
Variante 5
Der Radverkehr wird neben 2 Kfz-Spuren ohne Längsparkstreifen auf einem 2,30m breiten Radweg geführt. Der Radweg kann entweder auf Fahrbahnniveau mit baulich abgetrenntem 0,50m breitem Sicherheitstrennstreifen zum Kfz-Verkehr („Protected Bikelane“) oder auf Gehwegniveau angelegt werden.
Das Längsparken entlang der Häuserseite entfällt komplett. Das Parken entlang der Ludwigsallee wäre nur noch auf dem heute abschnittsweise vorhandenen Parkstreifen im gegenüberliegenden begrünten Mittelstreifen zwischen Kupferstraße und Lousbergstraße möglich. Die Ausweitung des Parkstreifens unterhalb der unversiegelten Kronentraufbereiche der geschützten Bäume ist im Rahmen der Baumschutzsatzung nicht genehmigungsfähig. Von den heute vorhandenen 64 Parkmöglichkeiten entfallen bei dieser Variante ca. 50 entlang der Häuserseite ersatzlos.
Für die Anwohner und Besucher besteht die Möglichkeit, ihr Fahrzeug in den angrenzenden Straßen des Bewohnerparkbereichs „N“ abzustellen. Nach Einführung des Bewohnerparkens 2014 zeigten die Ergebnisse der Parkraumnachuntersuchung von 2017, dass die Parkraumnachfrage im Vergleich zum Zeitpunkt vor der Einführung der Bewohnerparkzone (2011) deutlich gesunken ist. Die Auslastung des öffentlichen Parkraums im Jahr 2017 lag im Tagesmittel bei 63 % statt 82 % im Jahr 2011. Auf der Ludwigsallee war der weit überwiegende Anteil der abgestellten Fahrzeuge Personen zuzuordnen, die nicht im Untersuchungsgebiet als Bewohnerinnen und Bewohnern gemeldet sind (rund 85 %).
Variante 6
Der Radverkehr wird in dieser Variante entlang der Häuserseite rechts neben einem Längsparkstreifen und einer Kfz-Spur auf einem 2,30m breiten Radweg geführt. Der Radweg mit baulich abgetrenntem 0,80m breitem Sicherheitstrennstreifen zum Parken kann entweder auf Fahrbahnniveau („Protected Bikelane“) oder auf Gehwegniveau angelegt werden.
Von den bestehenden 64 Parkmöglichkeiten bleiben ca. 60 erhalten. Innerhalb der Fahrbahn kann links neben der ca. 3,30m breiten Fahrspur zum begrünten Mittelstreifen hin zusätzlich ein ca. 0,50m breiter Streifen markiert werden, um das Lichtraumprofil für Lkw´s unterhalb der Bäume zu vergrößern.
Variantenvergleich
Die Varianten unterscheiden sich im Besonderen in der Verkehrsflächenaufteilung für die motorisierten Verkehrsteilnehmer. Während in Variante 5 zwei Fahrspuren verbleiben und hier dem fließenden Verkehr mehr Gewicht verliehen wird, kommt Variante 6 den Parkbedürfnissen der Anlieger entgegen.
Nach Überprüfung der Verwaltung ist eine einstreifige Verkehrsführung grundsätzlich möglich, wenn ab der Krefelder Straße ein überbreiter Verflechtungsbereich angelegt wird und im Aufstellbereich vor der Lichtsignalanlage am Knoten Lousbergstraße der Verkehr wieder zweistreifig geführt wird (siehe auch Vorlage für den Mobilitätsausschuss am 31.10.2019).
Die ASEAG hatte hingegen in den Sitzungen des MoA vom 12.09.2019 und 31.10.2019 deutliche Bedenken gegen eine Einstreifigkeit erhoben. Die negative Stellungnahme der ASEAG sowie die im Nachgang zur Sitzung geführten Gespräche mit Vertretern unterschiedlicher Fraktionen haben die Verwaltung dazu veranlasst, die Bedeutung der als Bundesstraße klassifizierten Straße für den übergeordneten Verkehr im Nachgang höher zu bewerten als die Anliegerbedürfnisse für den ruhenden Verkehr
Die im Folgenden beschriebene Planung nimmt darauf Bezug und orientiert sich am Querschnitt der Variante 5. Dabei können auch Perspektiven aufgezeigt werden, die Möglichkeiten für den ruhenden Verkehr bzw. Liefer – und Lademöglichkeiten zumindest temporär bieten.
3. Planung
Die Planung sieht die Anlage eines baulich geschützten Einrichtungsradwegs in einer Breite von 2,30m gemäß dem Ziel des Radentscheids in der Ludwigsallee zwischen der Salvatorstraße und der Lousbergstraße vor (siehe Anlagen 2 und 3 Planung Variante 5). Der Radweg bzw. “geschützte“ Radfahrstreifen wird mit einem 0,50m breiten Sicherheitsabstand zum fließenden Verkehr geführt. Im Abschnitt von Krefelder Straße bis Salvatorstraße kann aufgrund der nicht ausreichenden Verkehrsflächenbreite nur ein Radweg mit einer Breite von 1,50m (zuzüglich 0,50m breiten Sicherheitsabstand zum fließenden Kfz-Verkehr) - neben einer überbreiten Fahrspur - hergestellt werden.
Die Bushaltestelle „Ehrenmal“ kann als Fahrbahnrandhaltestelle oder Busbucht angelegt werden, wobei eine Fahrbahnrandhaltestelle kein zeitintensives Ein – oder Ausfädeln in den fließenden Verkehr erfordert. Hiervon hängt auch die Führung des Radverkehrs ab, der entweder auf der Fahrbahn oder auf Gehwegniveau durch den Wartebereich der Haltestelle geführt werden könnte.
In der Planung wurde die Verlagerung der Haltestelle aus dem Einmündungsbereich Kupferstraße geprüft, um Konflikte zwischen dem rechtsabbiegenden Kfz-Verkehr und dem Radverkehr durch sichtbehindernde, haltende Busse zu vermeiden. Aus der Variantenbetrachtung wird die Verlagerung der Bushaltestelle vor Haus Nr. 69/77 empfohlen. Da in Höhe der Einmündung Kupferstraße der Bordstein nah an einen bestehenden Baum rückt, werden im Rahmen der Ausführungsplanung Schutzmaßnahmen geprüft.
Die Ausschilderung des gesamten Gehweges als Gehweg mit Zusatz „Radfahrer frei“ neben dem ca. 20m langen Haltestellenkap stellt eine Möglichkeit dar, wie der Radverkehr hier geführt werden könnte. Das bedeutet, dass der Radverkehr im Haltestellenbereich keinen Vorrang hat und rücksichtsvoll und mit angepasster Geschwindigkeit an den wartenden oder aussteigenden Fahrgästen vorbeifährt. In der Variante 1 (siehe Anlage 4 - Variante 1 Bushaltestelle Ehrenmal) würde der Radweg in Höhe der Bushaltestelle unterbrochen: Der Bus fährt bis an den Gehweg heran und kann dort den Fahrgastwechsel durchführen. Die Radfahrenden müssen hinter dem Bus stehen bleiben und warten, bis dieser weiter fährt. Alternativ kann der Radfahrer bei Bedarf über die rechte Fahrspur links an dem Bus vorbeifahren und anschließend auf dem Radweg weiterfahren. Im Rahmen der Baumaßnahmen soll die Haltstelle barrierefrei mit Hochbord für einen ebenen Einstieg in die Niederflurbusse sowie taktilen Leitelementen für sehbehinderte und blinde Menschen ausgebaut werden. Die konkrete Ausgestaltung der Führungsform im geplanten Haltestellenbereich wird im Rahmen der weiteren Ausführungsplanung detailliert entwickelt.
Für den motorisierten Verkehr verbleiben im Regelfall zwei Fahrspuren mit einer Breite von ca. 3,00m. Auch hier muss aufgrund der genannten Einschränkungen im Abschnitt von Krefelder Straße bis Salvatorstraße von diesen Maßen abgewichen werden. Vorgeschlagen wird hier eine überbreite Spur mit einer Breite von ca. 5,55m, die punktuell im Einfahrtbereich Krefelder Straße leicht unterschritten wird (ca. 5,30m). Die heutige zeitlich befristete Lade-/Lieferzone zwischen den Einmündungen Krefelder Straße und Salvatorstraße muss in eine der angrenzenden Straßen (Rolandstraße, Salvatorstraße oder Elsa-Brändström-Straße) verlegt werden, über welche zur Zeit auch ein Teil der Wohn- und Geschäftshäuser der Krefelder Straße versorgt werden.
Eine Verbreiterung der Fahrbahn sowie des Gehweges im Abschnitt von Krefelder Straße bis Salvatorstraße wäre nur unter Wegfall der Rampen – und Treppenanlage sowie Mauern zu den ca. 2 – 3 m höher liegenden Häusern möglich. Wie schon im Mobilitätsausschuss am 12.09.2019 erläutert, kann die technische Machbarkeit nur im Rahmen einer detaillierten Ausführungsplanung geprüft werden. Weitere punktuelle Einschränkungen existieren aufgrund einer reduzierten Straßenbreite im Abschnitt Kupferstraße bis Lousbergstraße, in dem eine überbreite Spur mit mindestens 5,55m Breite markiert wird, so dass ein Pkw und ein Lkw nebeneinander fahren können (Richtlinien für Anlage von Stadtstraßen, RASt 06.)
Für den Fußverkehr verbessern sich die Flächenverhältnisse in weiten Abschnitten deutlich. Die Gehwegbreiten erhöhen sich dort auf 3,00m und mehr.
Der Radweg kann sowohl baulich im Seitenraum auf Gehwegniveau als auch im Sinne einer „protected Bikelane“ mit auf Fahrbahnniveau mit baulicher Abtrennung angelegt werden. Allerdings darf links der Fahrbahnrandmarkierung (ununterbrochenen Markierungslinie nach Zeichen 295), die neben einem „geschützten“ Radfahrstreifen aufgebracht werden muss, nur mit Ausnahmegenehmigung (nach § 46 StVO) in der Fahrbahn geparkt und gehalten werden. Die Anlage eines baulichen Radweges (mit einem Hochbord zur Fahrbahn) bietet demgegenüber mehr Optionen zur dauerhaften oder temporären Nutzung der rechten Fahrspur.
Vorgeschlagen wird deshalb der Ausbau des Radweges auf Gehwegniveau. Der bauliche Eingriff ist mit höheren Kosten verbunden als die Anlage einer „protected Bikelane“ auf Fahrbahnniveau mit baulicher Abtrennung und roter Oberflächenbeschichtung.
4. Kosten und Finanzierung
Im Abschnitt der Ludwigsallee von Krefelder Straße bis Einmündung Kupferstraße wird die Regionetz die Straße nach ihrer Baumaßnahme in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen, der dem vorherigen Querschnitt und Ausbauzustand der Straße entspricht. Die reine Wiederherstellung der Oberflächen wird durch die Regionetz vorgenommen. Für die baulichen Änderungen zur Verbreiterung der Radverkehrsanlagen sowie Gehwege sind zusätzliche städtische Mittel erforderlich. Im Abschnitt zwischen Kupferstraße und Lousbergstraße ist die Stadt Aachen alleiniger Veranlasser der Maßnahme und trägt damit die kompletten Kosten.
Für die Erstellung der Ausführungsplanung durch ein Ingenieurbüro entstehen im Jahr 2020 Planungskosten in Höhe von ca. 35.000 Euro. Hierfür stehen Mittel bei dem PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 „Radverkehrsmaßnahmen - Sofortprogramm“ zur Verfügung.
Die derzeit geschätzten Baukosten für den Bau eines Radweges auf Gehwegniveau würden ca.765.000 Euro sowie für die Anlage einer „protected Bikelane“ auf Fahrbahnniveau mit baulicher Abtrennung ca. 575.000 Euro betragen. Entscheidungen zur Umsetzung der Maßnahme mit Kosten und Finanzierung bleiben dem Ausführungsbeschluss vorbehalten. Die Einplanung der notwendigen Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen erfolgt haushaltsneutral mit der zukünftigen Haushaltsplanung.
Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) aus.
5. Weitere Vorgehensweise
Im Anschluss an die politische Beratung ist die Durchführung einer Bürgerinformation beabsichtigt. Verwertbare Ergebnisse der Anhörung fließen in die weitere Ausführungsplanung ein. Die Verwaltung erarbeitet parallel dazu ein Verkehrsführungskonzept für den Zeitraum der Bauarbeiten. Grundlage hierfür ist das aktuell bereits vorliegende Konzept zur Verkehrsumleitung während der Regionetzbaumaßnahme.
Der Bezirksvertretung Aachen sowie dem Mobilitätsausschuss wird das Protokoll der Bürgerinformation zur Verfügung gestellt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 800.000 | 800.000 | 2.400.000 | 2.400.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 800.000 | 800.000 | 2.400.000 | 2.400.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
PSP-Element 4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 120.000 | 120.000 | 360.000 | 360.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 250.000 | 250.000 | 750.000 | 750.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 370.000 | 370.000 | 1.110.000 | 1.110.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
(wie Dokument)
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218,1 kB
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2
|
(wie Dokument)
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389,3 kB
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3
|
(wie Dokument)
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488,7 kB
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4
|
(wie Dokument)
|
164,9 kB
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