Entscheidungsvorlage - FB 61/1478/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Arndtstraße - Neuordnung Parkraum
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/320
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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24.06.2020
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass:
Durch die in den letzten Jahren stetig breiter werdenden Pkw wird der frei befahrbare Straßenraum immer knapper. Eine Folge ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Abfallwirtschaft des Aachener Stadtbetriebs zunehmend Probleme haben, die Müllfahrzeuge durch enge Anliegerstraßen zu manövrieren. Besonders problematisch ist es aber, dass für solche Straßen eine schnelle und ungehinderte Durchfahrt von Löschfahrzeugen der Feuerwehr nicht mehr gewährleistet werden kann. Ebenso sind die benötigten Aufstellflächen für das Anleitern im Feuerwehreinsatz oft nur eingeschränkt vorhanden. Für die Arndtstraße wurden derartige Probleme vom Stadtbetrieb und der Feuerwehr angemahnt und die Verwaltung wurde beauftragt, eine ausreichend breite Fahrgasse für Müllabfuhr und Löschfahrzeuge zu schaffen.
Bestand:
Die Arndtstraße liegt südlich der Innenstadt zwischen Habsburgerallee und Schillerstraße (Anlage 1). Zur Schillerstraße hin ist die Fahrbahn mit herausnehmbaren Pollern für den öffentlichen motorisierten Verkehr geschlossen (Anlage 2), wodurch die Straße zur Sackgasse und damit zur reinen Anliegerstraße wird. Anlage 3 zeigt den Bestandsplan. Die Fahrbahnbreite liegt durchgehend knapp unter 7,00 m und an beiden Straßenseiten ist das Fahrbahnrandparken auf 2,00 m (Bemessungsgröße nach Rast 06) erlaubt. Die Parkflächen sind nicht markiert. Damit verbleibt rechnerisch eine Restfahrbahnbreite von kleiner 3,00 m. Dieses Maß liegt unter dem erforderlichen Mindestmaß von 3,05 m benötigter Durchfahrtbreite für Müllfahrzeuge und unter der geforderten lichten Breite einer geradlinigen Fahrgasse von 3,00 m (gemäß § 5 der Bauordnung NRW) für die Feuerwehr. Dazu kommt, dass nach Beobachtung des Stadtbetriebs die real zu nutzende Fahrgasse in Abhängigkeit des Parkverhaltens teilweise bis auf 2,70 m reduziert wird, sodass für den Einsatz der Müllfahrzeuge oftmals Autospiegel eingeklappt werden müssen. Die Feuerwehr hätte im Bedarfsfall an gleicher Stelle ähnliche Probleme, was ungleich problematischer wäre. Denn wenn dort durch zwei schlecht parkende Fahrzeuge eine Durchfahrt der Feuerwehrfahrzeuge im Einsatzfall blockiert ist, muss die alternative Anfahrt über den Wendehammer genommen werden, was zu erheblichem Zeitverzug führen würde.
Beide Fahrbahnseiten werden durch Baumfelder mit einer durchschnittlichen Tiefe von 1,90 m gegliedert. Die Baumfelder sind ca. 0,45 m in die Gehwege eingerückt, sodass zwischen zwei gegenüberliegenden Baumfeldern immer ausreichend Platz für die benötigte Fahrgasse für Stadtbetrieb und Feuerwehr vorhanden ist. Die beidseitigen Gehwege haben Breiten zwischen 2,35 m und 2,65 m und bieten auch im Bereich der eingerückten Baumfelder durchgehend mindestens 2 m breite Bewegungsflächen.
Bei einer angenommenen Bemessungsgröße von 5,20 m Durchschnittslänge für das Längsparken pro Parkplatz befinden sich rechnerisch auf der Nordseite der Arndtstraße 24 Parkplätze und auf der Südseite 23 Parkplätze. Zwischen den Parkplätzen sind keine Lücken für Feuerwehraufstellflächen vorhanden.
Planungen:
Variante 1 (Anlage 4)
Für die notwendige Neuaufteilung des Straßenraums wurden zunächst die Aufstellflächen zum Anleitern für die Feuerwehr eingeplant. Um in Zukunft die rettungstechnische Erschließung aller Anwohner zu gewährleisten, muss in regelmäßigen Abständen von maximal 20,00 m Länge eine mindestens 4,50 m breite und 12,00 m lange Aufstellfläche auf der Fahrbahn zwischen den parkenden Fahrzeugen freigehalten werden. Nur so kann die Feuerwehr mit der Drehleiter problemlos jedes Geschoss in der Arndtstraße erreichen. Um diese Mindestanforderung des Brandschutzes zu gewährleisten, werden wechselseitig heutige Parkflächen mit absolutem Halteverboten belegt. Dabei können die Garagenzufahrten weitestgehend mit in die Aufstellflächen einbezogen werden, sodass der Parkraumverlust so gering wie möglich gehalten werden kann.
Darüber hinaus soll nach Vorgaben der Straßenverkehrsbehörde der erste Parkplatz auf der rechten Straßenseite entzogen werden. Größere Pkw wie auch Kastenwagen verstellen immer wieder den Einblick aus Richtung Habsburgerallee in die Arndtstraße. Dies behindert das Einhalten des Rechts-vor-Links-Fahrgebots an der Einfahrt und schränkt die Sicht auf querende Fußgänger ein. Beides soll zukünftig unterbunden werden. Obendrein trägt eine so geschaffene Ausweichstelle dazu bei, den Begegnungsverkehr im Knotenbereichen zu ermöglichen und ein Festfahren zu verhindern.
Mit diesen Maßnahmen entfallen rein rechnerisch mindestens 10 Parkplätze für die Feuerwehraufstellflächen. In den Bereichen wo das beidseitige Parken bestehen bleibt, wird jedoch auch weiterhin die erforderliche Durchfahrbreite von 3,05 m Mindestmaß nicht gewährleistet. Deshalb bietet diese Planungsvariante keinen ausreichenden Lösungsansatz.
Variante 2 (Anlage 5):
Bei der Planungsvariante 2 wird über die komplette Länge der Straße nur noch alternierend einseitiges Fahrbahnrandparken erlaubt. Dadurch entsteht eine komfortable Fahrgasse von durchgehen mindestens 4,90 m Breite für Feuerwehr und Stadtbetrieb und auch der erforderliche Platz für Feuerwehraufstellflächen wird hinreichend wechselseitig geschaffen.
Bei der Variante 2 entfallen 20 der 47 vorhandenen Parkplätze.
Variante 3 (Anlage 6):
Aktuell herrscht in der dicht bebauten Arndtstraße hoher Parkdruck. Eine Problematik, die durch die Randlage zu einer Bewohnerparkzone verstärkt wird. Dieses Viertel wird zwar voraussichtlich 2021 in eine weitere Bewohnerzone aufgenommen, was den Parkdruck erfahrungsgemäß etwas entschärft, doch auch dann werden die Parkplätze noch knapp bemessen sein. Trotzdem muss das Parken den rettungstechnischen Anforderungen angepasst werden. Um dennoch möglichst viel Parkfläche im öffentlichen Raum zu erhalten, wird aufgeschultertes Parken als eine Lösungsvariante vorgestellt.
Variante 3 entspricht in der Ausweisung der notwendigen Feuerwehrbewegungsflächen der Variante 1 jedoch ergänzt um aufgeschultertes Parken auf der südlichen Straßenseite. Das aufgeschulterte Parken würde zur besseren Wahrnehmung mit Fahrbahnmarkierungen und mit einer Ausschilderung mit dem Verkehrszeichen 315-55 StVO eingeführt. Die Pkw könnten entsprechend den eingerückten Baumbeeten um 45 cm auf den Gehweg verlegt werden, sodass eine Restgehwegbreite von 2,00 m übrig bliebe.
Bei diesem Vorgehen würden entsprechend der Variante 1 die notwendigen Feuerwehrflächen durch 10 wegfallende Parkplätze bereitgestellt und zusätzlich die ungehinderte Durchfahrt für Feuerwehr und Stadtbetrieb gesichert.
Diese Anpassung zu Gunsten der Parkflächen ist möglich, widerspricht jedoch einem politischen Beschluss aus dem Jahr 1990. Der damalige Verkehrsmanagementausschuss hatte am 09.08.1990 beschlossen, Gehwege unabhängig von ihrer Breite möglichst von parkenden Fahrzeugen zu befreien. Die Einschränkung von Gehwegbreiten unter 2,50 m widerspricht generell den Aachener Standards. Aufgeschultertes Parken führt darüber hinaus zu einer schnelleren Abnutzung der Gehwege, erhöht den Reparaturaufwand und die Kosten der Unterhaltung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Auswirkungen der Varianten im Überblick:
| Bestand | Variante 1 | Variante 2 | Variante 3 |
Anzahl Parkplätze | 47 | 37 | 27 | 37 |
Erforderliche Feuerwehraufstellfläche von 4,50 m | nicht | vorhanden | vorhanden | vorhanden |
Erforderliche Durchfahrbreite von 3,05 m | nicht | nicht | vorhanden | vorhanden |
Konform zum Beschluss betr. Gehwegparken | ja | ja | ja | nein |
Konform gemäß | ja | ja | ja | nein |
Kosten Beschilderung |
| 2.780 € | 1.200 € | 4.560 €* |
* inkl. Straßenmarkierung
Variante 2 ist die einzige straßenverkehrsrechtlich zulässige Variante, die den Belangen von Feuerwehr und Müllabfuhr entspricht und dabei sowohl mit der aktuellen Beschlusslage zum Gehwegparken als auch mit den Aachener Standards für die Straßenraumgestaltung konform geht. Zudem würde sie langfristig die kostengünstigere Variante darstellen, da der Ausbau des Gehwegbereichs nicht für die Belastung mit Pkws ausgelegt ist.
Aus diesen Gründen wird die Variante 2 gemäß Anlage 5 (Plan-Nr. 2020/03-03 L3) von der Verwaltung vorgeschlagen.
Die Maßnahme soll zeitnah umgesetzt werden.
Die Anwohner sollen vor Änderung der Parkordnung mit einem Anschreiben auf die Maßnahme hingewiesen werden.
Kosten
Die zwei möglichen Varianten – Variante 2 und Variante 3 – erfordern beide eine Neubeschilderung der Arndtstraße. Zur aufwendigeren Beschilderung der Variante 3 kommen noch die Kosten für eine Fahrbahnmarkierung hinzu.
Die Kosten für die Beschilderung der Variante 2 werden mit ca. 1.200 € veranschlagt, die Kosten der Variante 3 betragen für die Beschilderung ca. 3.410 € plus ca. 1.150 € für Markierungsarbeiten.
Die Mittel stehen auf den PSP-Elementen 5-120102-900-07900-300-1 „Beschilderung“ und 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“ zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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PSP-Element 5-120102-900-07900-300-1/4-120102-970-4 „Beschilderung -J-„ | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 20.000 | 20.000 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 20.000 | 20.000 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 20.000 | 20.000 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 20.000 | 20.000 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1/ 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum –J-„ | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 190.322,83* | 190.322,83* | 360.000 | 360.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 190.322,83 | 190.322,83 | 360.000 | 360.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 123.731,92** | 123.731,92** | 243.300 | 243.300 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 20.000 | 20.000 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 143.731,92 | 143.731,92 | 303.300 | 303.300 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
*inkl. Ermächtigungsübertragungen aus 2019 in Höhe von 70.322,83€
**inkl. Ermächtigungsübertragungen aus 2019 in Höhe von 42.631,92€
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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919,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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535,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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178,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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201 kB
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5
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(wie Dokument)
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180 kB
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6
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(wie Dokument)
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208 kB
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