Entscheidungsvorlage - FB 61/1481/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht Marktliner
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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24.06.2020
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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25.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Linienführung des Marktliners während des Pilotbetriebs im Rahmen des Fördervorhabens „Anschaffung und Inbetriebnahme von automatisierungsfähigen Fahrzeugen im urbanen Raum – MarktLiner“ wie in der Vorlage dargestellt zu beschließen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Linienführung des Marktliners während des Pilotbetriebs im Rahmen des Fördervorhabens „Anschaffung und Inbetriebnahme von automatisierungsfähigen Fahrzeugen im urbanen Raum – MarktLiner“ wie in der Vorlage dargestellt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Das Thema Marktliner wurde zuletzt in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 30.10.2019 und im Mobilitätsausschuss am 31.10.2019 beraten. Es wurde mehrheitlich beschlossen, die Linienführung der Variante 4 mit entsprechenden alternativen Linienführungen weiter im Rahmen der Machbarkeitsstudie zu untersuchen und die Ergebnisse den politischen Gremien vorzugstellen.
Die Variante 4 aus der o.g. Vorlage ist eine Ringlinie im Einrichtungsverkehr zwischen den Ankerpunkten Markt, Bushof und Elisenbrunnen. An zwei Stellen werden alternative Linienführungen aufgezeigt. Zum einen vom Markt entweder über
- Mostardstraße, Neupforte und Seilgraben (Haltestelle Minoritenstraße) oder
- über die Großkölnstraße
zum Bushof. Von dort führt der Linienweg weiter über die Haltestellen Elisenbrunnen und Alter Posthof. Dann entweder über
- Annastraße, Fischmarkt, Johannes-Paul-II.-Straße und Jakobstraße oder
- Löhergraben und Jakobstraße zum Markt zurück.
Neue Haltestellen werden bei einer Führung durch die Annastraße unmittelbar am Knoten Annastraße/ Löhergraben/ Alexianergraben, am Fischmarkt und am Markt vorgesehen. Bei einem Linienverlauf über Löhergraben und Jakobstraße können die vorhandenen Haltestellen Paulusstraße sowie Markt (Judengasse) angefahren und eine weitere neue Haltestelle am Knoten Löhergraben/ Jakobstraße/ Karlsgraben eingeplant werden.
Der geplante Linienweg führt in Teilbereichen durch Fußgängerzonen. Verkehrsrechtlich besteht grundsätzlich die Möglichkeit, diese Bereiche für den Linienverkehr frei zu geben. Den besonderen Gefahren, die durch den Linienbetrieb entstehen können, wird insoweit Rechnung getragen, dass insbesondere für Teilstrecken in denen mit sehr hohem Fußgängeraufkommen zu rechnen ist, alternative Linienführungen geprüft wurden, auf die bei Bedarf zurückgegriffen werden kann.
Sachstandsbericht der Verwaltung
Nach den politischen Beschlüssen im Oktober 2019 hat die Verwaltung den Zuschlag im Rahmen der Ausschreibung „Anschaffung und Inbetriebnahme von automatisierungsfähigen Fahrzeugen im urbanen Raum – MarktLiner“ an die Firma e.GO Mobile AG erteilt.
Der Auftragnehmer wird seitdem unterstützt durch eine Arbeitsgruppe bestehend aus verschiedenen Fachdienststellen der Verwaltung sowie der ASEAG.
Linien- und Betriebskonzept
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden alle Streckenvarianten der im Oktober 2019 beschlossenen Variante 4 sowohl im Rahmen von Ortsterminen als auch im Rahmen der Betriebsplanung untersucht (s. Anlage 2 Linienführung). Es kann festgehalten werden, dass alle Führungsvarianten unter Berücksichtigung der geplanten elektrischen Reichweite des e.GO Mover bei einem geplanten 7,5-Minuten-Takt im Einrichtungsverkehr zwischen 10 und 20 Uhr bedient werden können ohne den e.GO Mover auf der Strecke nachladen zu müssen. Die Nachladung der Batterien soll ausschließlich nachts, voraussichtlich auf dem Betriebshof der ASEAG erfolgen. Für dieses Betriebskonzept werden insgesamt fünf e.GO Mover-Fahrzeuge benötigt (drei Fahrzeuge im Betrieb, zwei Fahrzeuge als Betriebs- und Werkstattreserve).
In Bezug auf die geplante, zukünftige Automatisierung des e.GO Mover ist vorgesehen, dass das Fahrzeug als so genanntes Level-0-Fahrzeug zugelassen wird. Das bedeutet, dass es jederzeit und ohne räumliche Einschränkung ohne Automatisierungskomponenten im öffentlichen Raum eingesetzt werden kann. Auf bestimmten vorher festzulegenden und mit den Genehmigungsbehörden (TÜV Rheinland, Bezirksregierung, Straßenverkehrsamt) abzustimmenden Streckenabschnitten soll ein teilautomatisierter Betrieb getestet werden. Während der e.GO Mover im manuellen Modus bis zu 59 km/h schnell fahren kann, sind im teilautomatisierten Modus lediglich deutlich geringere Geschwindigkeiten möglich. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, eine Linienführung über Annastraße, Fischmarkt, Johannes-Paul-II.-Straße zum Markt weiter zu verfolgen und diesen Abschnitt als mögliche Teststrecke für abschnittsweisen, teilautomatisierten Betrieb vorzusehen. Zusätzlich bietet diese Streckenvariante mit einer neuen Haltestelle auf dem Fischmarkt eine bessere Erschließungsqualität, da die Linienführung über Jakobstraße bereits heute vom ÖPNV bedient wird.
Im weiteren Linienverlauf im Anschluss an die neue Haltestelle Markt ist die Führung über die Großkölnstraße geprüft worden. Eine Führung durch die obere Großkölnstraße bis zu einer neuen Haltestelle im Bereich der City-Kirche St. Nikolaus erscheint grundsätzlich möglich. Aufgrund der hohen Fußgängerfrequenz und der beengten Platzverhältnisse ist in jedem Fall ein manueller Betrieb in Schrittgeschwindigkeit vorgesehen. Im Anschluss an die neue Haltestelle an der City-Kirche sollte die weitere Führung allerdings in jedem Fall über Minoritenstraße und Seilgraben zum Bushof erfolgen. Eine im Jahr 2019 vorgeschlagene Linienführung weiter über die „untere“ Großkölnstraße und eine Ausfahrt in den signalisierten Knoten Seilgraben/Alexanderstraße/Komphausbadstraße ist ohne umfangreiche Anpassungen der Signalisierung straßenverkehrsrechtlich nicht möglich.
Die alternative Führung über Mostardstraße, Annutiatenbach und Seilgraben zum Bushof ist ebenfalls möglich.
Zwischen Bushof und Annastraße soll die Linienführung wie bereits 2019 geplant über Peterstraße, Friedrich-Wilhelm-Platz, Kapuzinergraben und Alexianergraben erfolgen.
Genehmigungs- und Zulassungsverfahren e.GO Mover sowie zeitliche Umsetzungsperspektive
Zum Zeitpunkt der Beauftragung der Machbarkeitsstudie Ende 2019 war geplant, den Pilotbetrieb des Marktliners im Herbst 2020 aufzunehmen.
Auch wegen der Corona-Pandemie ist dieser Zeitplan nicht mehr zu halten. Darüber hinaus hat die e.GO Mobile AG am 02. April 2020 einen Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung nach § 270a Insolvenzordnung beim Amtsgericht Aachen eingereicht. Nach Auskunft der Firma e.GO ist die e.GO MOOVE GmbH als Hersteller der eingesetzten elektrischen Kleinbusse jedoch von diesem Verfahren ausgenommen.
Insbesondere für die Fahrzeugzulassung sind nach Auskunft der Firma e.GO Abnahmen auf speziellen Prüfständen und Teststrecken erforderlich, die bisher nicht wie geplant durchgeführt werden konnten. Zudem sind umfangreiche Schulungen durch e.GO bei Fahr- und Werkstattpersonal der ASEAG erforderlich, die ebenfalls aufgrund der Kontaktbeschränkungen nicht wie geplant durchgeführt werden konnten. Die Verwaltung geht in Abstimmung mit e.GO und ASEAG derzeit davon aus, dass ein Pilotbetrieb des Marktliners frühestens Anfang des Jahres 2021 erfolgen kann. Die Festlegung auf den geplanten Linienweg ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch erforderlich, um mit der detaillierten Umlauf- und Personaleinsatzplanung seitens der ASEAG beginnen zu können. Auch für die Fahrzeugzulassung insbesondere der Automatisierungskomponenten ist eine Festlegung des Linienwegs zur weiteren Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden erforderlich. Da bei teilautomatisierten Streckenabschnitten auch seitens der Genehmigungsbehörden hohe Anforderungen an das Fahrpersonal gestellt werden ist hier eine Auswirkungen auf die Dienstplanung (z.B. längere Pausenzeiten) zu erwarten.
Die zeitlichen Verzögerungen wurden mit dem Zuschussgeber abgestimmt. Eine kostenneutrale Projektverlängerung wurde in Aussicht gestellt.
Auch aus betrieblicher Sicht ist ein Start des Pilotbetriebs zum Beginn des kommenden Jahres nach dem Weihnachtsmarkt 2020 sinnvoll. Während des Weihnachtsmarkts im Dezember ist mit betrieblichen Einschränkungen zu rechnen. Aufgrund des Sicherheitskonzeptes (Terrorpoller) und aufgrund der erhöhten Fußgängerfrequenz zu Zeiten des Weihnachtsmarktes muss voraussichtlich eine alternative Linienführung eingeplant werden. Dies kann für den Weihnachtsmarkt 2021 mit dem nötigen Vorlauf geplant und abgestimmt werden.
Insgesamt bietet der geplante Pilotbetrieb im Rahmen des Förderprojektes die Möglichkeit, Erfahrungen mit dem Fahrzeug, dem Linienweg und den geplanten Haltestellen zu sammeln und den e.GO Mover als neues ÖPNV-Fahrzeug in Aachen einzuführen. Anpassungen z.B. des Linienweges oder einzelner Haltestellen im Übergang zu einem dauerhaften Regelbetrieb sind möglich und können geprüft werden. Dies betrifft zum Beispiel die geplanten Haltestellen im Rahmen des Pilotbetriebs in Bezug auf die Barrierefreiheit. Bestehende Haltestellen können barrierefrei angefahren werden. Der e.GO Moover verfügt über eine Klapprampe, die einen barrierefreien Zustieg in das Fahrzeug ermöglicht. Neue Haltestellen (z.B. am Fischmarkt, Markt) sollen vorerst nur mit einem Haltestellenschild als solche gekennzeichnet werden. Ein vollständiger, barrierefreier Ausbau der Wartefläche wird für den Regelbetrieb vorgesehen.
Mit dem in Anlage 1 beigefügten Antrag der Allianz für Aachen wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob die Linienführung des Marktliners über den Bahnhof Aachen Schanz im Rahmen des Förderprojektes fördertauglich ist. Bei positivem Ergebnis soll eine Linienführung über den Bahnhof Aachen Schanz vorgesehen werden (s. Anlage 1). Die Verwaltung hat mit dem Zuschussgeber geklärt, dass eine Änderung des Linienweges nicht förderschädlich wäre. Trotzdem wird empfohlen, die oben dargestellte und bereits in 2019 von den politischen Gremien favorisierte Linienführung für den Pilotbetrieb im Rahmen des Förderprojektes umzusetzen. Spätere Anpassungen des Linienweges sind wie dargestellt grundsätzlich möglich.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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593,5 kB
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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