Entscheidungsvorlage - FB 61/1482/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
III. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 -Krefelder Straße/ Soerser Weg- (I. Änderung);hier: Änderungs- und Offenlagebeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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24.06.2020
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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24.06.2020
| |||
●
Erledigt
|
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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20.08.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über die geplanten Änderungen zur Kenntnis.
Sie stellt fest, dass auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und empfiehlt dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs.8 BauGB und gemäß § 13 BauGB die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888
-Krefelder Straße/ Soerser Weg- in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über die geplanten Änderungen zur Kenntnis.
Sie stellt fest, dass auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und empfiehlt dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs.8 BauGB und gemäß § 13 BauGB die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888
-Krefelder Straße/ Soerser Weg- in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die geplanten Änderungen zur Kenntnis.
Er stellt fest, dass auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB und gemäß § 13 BauGB die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 -Krefelder Straße/ Soerser Weg- in der vorgelegten Fassung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Anlass und Zweck der Änderung
Das Alemannia-Stadion prägt maßgeblich die Krefelder Straße als Sportstandort der Stadt Aachen. Aufgrund der geringen Auslastung soll eine Nutzungsausweitung für das Stadion erfolgen. Die Erweiterung der zulässigen Nutzungen soll dazu beitragen, das Stadion langfristig zu sichern und den Ort weiterhin zu beleben.
Darüber hinaus können die zu erwartenden Mieteinnahmen dazu beitragen, zumindest einen Teil der ständigen Ausgaben für Unterhaltung und Betrieb der Anlagen aufzubringen.
- Inhalt der geplanten Änderungen
Die Nutzungsausweitung bezieht sich auf die überbaubare Fläche, die im Bebauungsplan Nr. 888 (I. Änderung) als „Fußballstadion und Folgeeinrichtungen“ bezeichnet ist.
Folgende Nutzungen sollen ergänzt werden:
- Fitnessstudio, Räume für gesundheitliche Zwecke
- Räume für eine Büronutzung
- Räume für soziale und kulturelle Zwecke
- Im westlichen Teil des Gebäudes ausnahmsweise ein staatlich konzessioniertes Spielkasino mit einer Nutzfläche von max. 2000m².
Hierfür sollen die Schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 888 (I. Änderung) geändert werden.
Die Änderung wird als III. (vereinfachte) Änderung bezeichnet und ersetzt die Schriftlichen Festsetzungen der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 für den Geltungsbereich, der den Übersichtsplänen zu entnehmen ist.
- Finanzielle Auswirkungen
Durch die III. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 (I. Änderung) entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.
- Änderungs- und Offenlagebeschluss
Mit der III. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 -Krefelder Straße/ Soerser Weg- (I. Änderung) soll eine Erweiterung der zulässigen Nutzungen innerhalb der im Rechtsplan als „Fußballstadion und Folgeeinrichtungen“ festgesetzten überbaubaren Fläche ermöglicht werden. Die Änderungen beziehen sich auf die Schriftlichen Festsetzungen der I. Änderung des Bebauungsplanes, die in der Begründung erläutert werden.
Die geplanten Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Grundzüge der Planung. Umweltbelange sind von den geplanten Änderungen ebenfalls nicht betroffen. Daher soll die III. Änderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt und auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung verzichtet werden.
Die Verwaltung empfiehlt, für die III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 888 -Krefelder Straße/ Soerser Weg- den Änderungsbeschluss zu fassen und die Schriftlichen Festsetzungen mit Begründung in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4 MB
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2
|
(wie Dokument)
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7,2 MB
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3
|
(wie Dokument)
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659,1 kB
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4
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
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5
|
(wie Dokument)
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567,3 kB
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