Entscheidungsvorlage - FB 32/0023/WP17-1-1
Grunddaten
- Betreff:
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Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagenhier: Ergänzende Vorlage zur Vorlage vom 27.02.2020 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Verfasst von:
- FB 32
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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17.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Verwaltung und nach Beratung und Empfehlung der Bezirksvertretungen Aachen-Mitte, Aachen-Eilendorf und Aachen-Brand und des Hauptausschusses, beschließt der Rat der Stadt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Für das laufende Kalenderjahr wurden – entsprechend den Vorjahren – insgesamt 10 mögliche sonntägliche Ladenöffnungen in den verschiedenen Stadtteilen zu den jeweils dargelegten Anlässen beantragt.
Aufgrund der bereits früh im Jahr aufgetretenen und noch andauernden Corona-Pandemie-Lage war schon die Durchführung der den möglichen sonntäglichen Ladenöffnungen zugrundeliegenden Anlassveranstaltungen bislang nicht möglich. So wurden die Anlassveranstaltungen für Aachen-Burtscheid am 03.05.2020 (Mai-Weinfest) und in Aachen-Mitte am 07.06.2020 (CHIO Aachen) abgesagt.
Die für die darüber hinaus beabsichtigten möglichen sonntäglichen Ladenöffnungen in Aachen-Brand am 12.07.2020 (Sommerkirmes) und in Aachen-Eilendorf am 09.08.2020 (Open Street, Familien- und Ehrenamtstag sowie Eilendorfer Kirmes) vorgesehenen Anlässe können aufgrund der derzeit geltenden Coronaschutzverordnung in der ab dem 30.05.2020 geltenden Fassung ebenfalls nicht stattfinden. Entsprechend § 13 der Verordnung bleiben „große Festveranstaltungen … bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt“. Zu diesen großen Festveranstaltungen gehören auch Volksfeste, Jahrmärkte sowie Kirmesveranstaltungen, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste.
Zu entscheiden ist – nach derzeitigem Stand – somit noch über die nachfolgend beantragten sonntäglichen Ladenöffnungen:
- Aachen - Mitte am 20.09.2020 (September Special)
- Aachen - Mitte am 13.12.2020 (Weihnachtsmarkt)
- Aachen - Burtscheid am 13.09.2020 (Burtscheider Aktionstage)
- Aachen - Burtscheid am 06.12.2020 (Burtscheider Weihnachtsmarkt/Nikolausmarkt Marienhospital)
- Aachen - Brand am 25.10.2020 (Herbstkirmes)
- Aachen - Brand am 13.12.2020 (Weihnachtsmarkt)
Ob und ggfls. welche der Veranstaltungen stattfinden können, kann derzeit noch nicht abgesehen werden.
In ihren Sitzungen am 29.04.2020 haben die Bezirksvertretungen Aachen-Brand und Aachen-Eilendorf einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt.
In seiner Sitzung vom 01.04.2020 regte der Hauptausschuss an, „dass die Verwaltung mit den Antragstellern abstimmen solle, ob es sinnvoll sei, wenn die derzeitigen Krise vorbei ist, einen weiteren verkaufsoffenen Sonntag als Starthilfe für den geplagten Einzelhandel einzuplanen“.
Diese Abstimmung steht derzeit noch aus.
Unabhängig hiervon hat die Verwaltung die Landesregierung um Information darüber gebeten, ob und inwieweit vorgesehen sei, mehr anlassunabhängige verkaufsoffene Sonntage für den Rest des Jahres zuzulassen. Dies könne durch eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vorgesehen, ermöglicht oder umgesetzt werden.
Der Entwurf der geänderten Ordnungsbehördlichen Verordnung ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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