Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 36/0154/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration der Stellungnahme zu den Umweltbelangen einschließlich Grünordnungsplan in die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 853 – Sandkaulstraße/Rochusstraße.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Bebauungsplan Nr. 853 – Sandkaulstraße/Rochusstraße – soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufgestellt werden. Dies bedeutet, dass statt eines formalen Umweltberichtes eine Stellungnahme zu den Umweltbelangen gefertigt wird, aus der die zu berücksichtigenden Maßnahmen hervorgehen.

 

Die in der Anlage beigefügte Stellungnahme zu den Umweltbelangen zum Bebauungsplan Nr. 853 – Sandkaulstraße/Rochusstraße in der Fassung vom 18.10.2012 - sowie der dazugehörige Grünordnungsplan (GOP) in der Fassung vom 15.10.2012 wurde vom Planungsbüro BKI mbH aus Aachen im Auftrag des Investors erstellt.

Die wesentlichen Themen der durchgeführten Umweltprüfung fanden in angemessenem Maße Eingang in die Stellungnahme zu den Umweltbelangen.

Die Beurteilung der Ein- und Auswirkungen der Planung wird seitens des Fachbereiches Umwelt grundsätzlich, nachvollzogen und für richtig befunden.

Der Realisierung des im Bebauungsplan festzusetzenden Vorhabens steht aus Sicht des Fachbereiches Umwelt unter Einhaltung der in der Stellungnahme zu den Umweltbelangen aufgeführten Vorgaben, Auflagen und Empfehlungen nach jetzigem Planungsstand nichts entgegen.

 

Durch den Abriss des Bunkers und durch die Realisierung des Hotels werden die nördliche als auch die südliche vorhandene Grünfläche verkleinert. Im Bereich beider Abschnitte befindet sich zahlreicher gesunder und vitaler Baumbestand. Aufgrund des Vitalitätszustandes der überwiegenden Bäume ist von einer hohen Lebenserwartung auszugehen.

Der vorhandene zu schützende  Baumbestand innerhalb des Plangebietes wurde in einem Baumschutzgutachten zum Bebauungsplanverfahren Hotel Sandkaulstraße (Stand 12.06.2012) durch das Landschaftsarchitekturbüro Schöke, Aachen ermittelt. Hiernach sind angesichts der geplanten baulichen Nutzung insgesamt ca. 26 Bäume nicht zu erhalten. Davon unterliegen 9 Bäume aufgrund der Baumart oder aufgrund ihres geringen Stammumfanges nicht den Schutzbestimmungen der Baumschutzsatzung (siehe Anlage Baumbilanz vom 13.09.2012).

Im Bereich der öffentlichen Grünflächen, befinden sich in Bunkernähe u.a. zwei markante Platanen sowie eine Blutbuche, welche aufgrund ihres dominanten Erscheinungsbildes das Ortsbild entscheidend mit gestalten und sich von dem übrigen Baumbestand deutlich abheben.

Die beiden ortsbildprägenden Platanen können aufgrund der angestrebten Nutzung nicht erhalten werden. Sie zählen zu den insgesamt 17 Bäumen, die unter die Schutzbestimmungen der Baumschutzsatzung fallen. Der weitere Baumbestand kann unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen erhalten bleiben.  Für die vorhandene markante Blutbuche sind besondere Schutzmaßnahmen vorzusehen, es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der Blutbuche trotz aller Vorsichtsmaßnahmen langfristig zu einer Schädigung dieser sehr empfindlichen Baumart kommt.

 

Die verbleibende nördliche Grünfläche wird in ihrer Gesamtheit (private und öffentliche Flächen) um ca. 210  m² durch den Neubau des Hotels verkleinert, bleibt aber gestalterisch aufgewertet und neu strukturiert für die Bürger im Innenstadtbereich als eine Zone der Ruhe und Erholung erhalten.

Die Vegetationsfläche wird um ca. 60 m² verkleinert. Die südlichen Grünflächen verringern sich durch den Hotelneubau um ca. 460 m².

Der Fachbereich Umwelt schlägt vor, im Zuge des Hotelneubaus die südlich gelegene öffentliche Grünfläche seitens der Stadt umzugestalten bzw. aufzuwerten. Bei der Umgestaltung könnte die teilweise mit Kopfsteinpflaster versiegelte Fläche  weitgehend entsiegelt werden. Die Grünfläche sollte so gestaltet werden, dass sie zum zeitweiligen Verweilen einlädt.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

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Auszahlungen

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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