Entscheidungsvorlage - FB 61/0829/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, dem Antrag aus den dargelegten Gründen nicht zu folgen.

 

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dem Antrag aus den dargelegten Gründen nicht zu folgen.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

In dem vorliegenden Antrag wird angeregt zu prüfen, wie durch eine Verlegung des Sportplatzes Orsbach in die unmittelbare Nachbarschaft zur Orsbacher Schützenwiese im Hohlweg Wohnbauflächen für eine Weiterentwicklung des Ortes gewonnen werden können.

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

Das Argument, durch eine räumliche Zusammenführung der beiden Sportanlagen eine Erneuerung der Anlagen, eine zeitgemäßen Ausstattung und Synergieeffekte bei der Nutzung gemeinsamer Infrastruktur zu erzielen, ist nachvollziehbar.

Einer Wohnbauflächenentwicklung im Bereich des derzeitigen Sportplatzes Orsbach steht die Verwaltung aus städtebaulicher Sicht allerdings sehr kritisch gegenüber.

Planungsrechtlich befindet sich der gesamte Bereich Orsbach und Umgebung gemäß Regionalplan im Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich mit der Funktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung“ sowie „Regionaler Grünzug“. Die Wohnbauflächen umgebenden Bereiche sind im Flächennutzungsplan 1980 als Landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Der Bereich des Sportplatzes und der Schützenwiese liegen im Geltungsbereich des Landschaftsplans, der hier Landschaftsschutzgebiet festsetzt.

 

Die Aussagen des Masterplans Aachen*2030 hinsichtlich der Ortschaft Orsbach konzentrieren sich im Wesentlichen auf die Sicherung und Qualifizierung der Freiraum- und Umweltfunktionen und die Sicherung des Dörflichen Wohnens – sprich der vorhandenen Siedlungsstruktur. Eine Siedlungserweiterung sieht der Masterplan in diesem Bereich nicht vor.

 

Hinzu kommt, dass das durch eine Verlegung frei werdende Sportplatzgelände eine isolierte Lage aufweist. Eine Bebauung in diesem Bereich würde zu einer Zersplitterung des nordwestlichen Siedlungsrandes führen.

Der Anschluss an die vorhandene Bebauung würde insgesamt zu einer erheblichen Erweiterung des Ortes und damit auch zu erheblichen Eingriffen in das Landschaftsschutzgebiet führen. Die landwirtschaftlich genutzten Höfe am Bungartsweg erschweren zudem aufgrund der durch Emissionen und Schutzansprüche bedingten Abstandserfordernisse das Anknüpfen einer Wohnbauflächennutzung.

 

Aus den dargelegten Gründen ist aus städtebaulicher Sicht eine Wohnbauflächenentwicklung gemäß des vorliegenden Antrags nicht anzustreben.

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Anlagen

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