Kenntnisnahme - BA 4/0093/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Verwaltung wurde sowohl mit Antrag der CDU-BF als auch mit Antrag der Mitglieder des Seniorenrates im Bezirk Kornelimünster/Walheim gebeten, in einem ersten Schritt zu prüfen, ob entlang des Rad- und Wanderweges Vennbahntrasse sog. Wetterpilze, die als Treff- und Ruhepunkt bzw. als Schutz vor leichten Niederschlägen dienen sollen, aufgestellt werden können.

 

Der Fachbereich Umwelt hat die landschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Wetterpilzes beispielhaft für den Bereich der Vennbahntrasse in der Ortslage Kornelimünster, in Nähe der Gaststätte Bahnhofsvision, dargestellt:

 

Da der genaue Standort des Wetterpilzes noch nicht feststeht, bezieht sich die Stellungnahme auf den Bereich, der im Außenbereich liegt (in der beigefügten Karte grün dargestellt)

 

Die grün dargestellten Flächen liegen im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Aachen, welcher den besonderen Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern ausweist. Nach den Festsetzungen des Landschaftsplans ist die Errichtung von baulichen Anlagen in diesem Schutzbereich nicht verboten und bedarf daher keiner landschaftsrechtlichen Befreiung. Allerdings ist es nicht gestattet, Bäume, Hecken und andere Gehölze zu beschädigen oder zu beseitigen. Hierzu gehört auch das Verletzen des Wurzelwerks.

 

Gegen die Errichtung eines Wetterpilzes bestehen aus landschaftsrechtlicher Sicht für diesen Bereich keine Bedenken, sofern der Standort außerhalb des Kronenbereiches von Bäumen gewählt wird und keine Gehölze beseitigt werden müssen.

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Anlagen

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