Kenntnisnahme - FB 02/0005/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW (RWP) gewerbliche Investitionsförderung – Förderung aus Mitteln der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe ‘Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘ (GRW)

Nach mehreren Jahrzehnten steht im Stadtgebiet Aachen erstmalig wieder ein Förderinstrument zur Unterstützung von gewerblichen Investitionen zur Verfügung – projektunabhängig. Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) des Landes Nordrhein-Westfahlen hat die ‘EU-Richtlinie für die Gewährung von Finanzhilfen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes‘ zur Grundlage. Diese Richtlinie wurde nun einer Übergangsregelung vom 01.07.2014 bis zum 30.09.2014 verlängert und um weitere Fördergebiete erweitert. Die aktuell in der Ausarbeitung befindliche Richtlinie, welche voraussichtlich ab 01.10.2014 bis zum Jahr 2020 gelten wird, berücksichtigt erstmals wieder die Stadt Aachen. Die maximale Zuschusshöhe liegt bei immerhin 200.000,- € und kann im Einzelfall bei kleinen und mittelständischen Unternehmen aber auch höher ausfallen.

 

Grundlage der Förderung sind Investitionsvorhaben, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden, sowie Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zur Schulung, Gewinnung von Mitarbeitenden und zur Markteinführung innovativer Produkte.  Zur Zielgruppe gehören daher vor allem KMU und Gründer, einige Branchen sind jedoch auch ausgeschlossen. Hierzu zählen z. B. das Baugewerbe oder der Einzelhandel.

 

Bei der Förderung wird unterschieden zwischen Arbeitsplatz schaffenden Maßnahmen und Arbeitsplatz sichernden Maßnahmen. Hierunter fallen unter anderem die Errichtung einer neuen Betriebsstätte, (ausgenommen reine Betriebsverlagerungen), die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte und der erstmaliger Erwerb bzw. die erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 60 Monaten nach Gründung.

 

Der Umfang der Förderung und die Förderkriterien sind abhängig von der Art des Vorhabens und der Größe des Unternehmens. Der Förderumfang für Arbeitsplatz schaffende Maßnahmen beträgt max. 20% für kleine Unternehmen, max. 10% für mittlere Unternehmen sowie für Arbeitsplatz sichernde Maßnahmen max. 15% für kleine und max. 10% für mittlere Unternehmen. Dabei ist darauf zu achten, dass geschaffene oder gesicherte Arbeitsplätze mindestens fünf Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens tatsächlich besetzt oder auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft angeboten werden müssen.

 

Neben der Veröffentlichung der Fördermöglichkeiten auf aachen.de und im Newsletter von FB 02, dem ‘Wirtschaftsstandort Aachen‘, wird derzeit eine Informationsveranstaltung für interessierte Unternehmen in Kooperation mit der NRW.Bank vorbereitet. Diese ist für November 2014 im neuen Gebäude der Trianel GmbH, Krefelder Straße, geplant. Voraussichtlich wird sich die StädteRegionsverwaltung daran beteiligen.

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Anlagen

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