Entscheidungsvorlage - FB 45/0032/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung der Kindertagesstätte Zwergenland gUG als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Kindertagesstätte Zwergenland gUG mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 25.09.2014 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

 

Die Kindertagesstätte besteht seit 2009 als Einzelunternehmen. Die Betriebsform der Kindertagesstätte wurde in eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft umgewandelt und am 29.08.2014 ins Handelsregister des Amtsgerichtes Aachen eingetragen.

 

Die pädagogische Arbeit wird unverändert weitergeführt.

 

In der Einrichtung stehen acht Vollzeitplätze für Kinder im Alter von einem bis drei Jahren werktags zwischen 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr zur Verfügung. Da nicht alle Kinder täglich betreut werden, können zwei Plätze geteilt werden. Die tägliche Gruppenstärke darf dabei acht Kinder nicht überschreiten. Dadurch erhöht sich die Zahl der derzeit in der Kita Zwergenland angemeldeten Kinder auf zehn.

 

Die Kindertagesstätte strebt eine Betriebserlaubnis zur Betreuung von Kindern unter einem Jahr an.

 

Die Betreuung der Kinder erfolgt durch die Leiterin (Erzieherin) der Einrichtung, zwei Dipl.-Sozialpädagoginnen und einer Jahrespraktikantin im Vorpraktikum/zur Ausbildung.

 

Die Kindertagesstätte Zwergenland gUG möchte nach Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe in den Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Aachen aufgenommen werden. Die Empfehlung der zuständigen Fachabteilung des FB 45 liegt vor.

 

Stellungnahme:

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern gemäß § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind. In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.

 

Der Träger erfüllt alle Kriterien.

 

Demnach ist die Anerkennung der Kindertagesstätte Zwergenland gUG als Träger der freien Jugendhilfe auszusprechen.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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