Kenntnisnahme - FB 45/0046/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Inklusion an GrundschulenFestlegung von Schwerpunktschulen im Grundschulbereich - Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/100, FB 45/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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11.12.2014
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Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
In der Sitzung vom 08.09.2014 wurde auf die Möglichkeit der Benennung von Schwerpunktschulen nach §20 Abs. 6 Schulgesetz NRW hingewiesen. Für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Förderschwerpunkten Hören und Kommunikation, Sehen, Geistige Entwicklung und Körperliche und Motorische Entwicklung, können insbesondere mit Blick auf die notwendige räumliche und sächliche Ausstattung Schwerpunktschulen festgelegt werden.
- Vorgehen der Verwaltung
Wie in der Sitzung am 08.09.2014 bereits mitgeteilt wurde, hat der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule mit den Schulen, die sich aufgrund ihrer Erfahrungen im Gemeinsamen Lernen als Schwerpunktschule anbieten und die räumlichen Bedingungen gegeben sind, mehrere Gespräche geführt.
a) Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
– GGS Am Höfling
– Montessori-Grundschule Eilendorf
– Montessori-Grundschule Reumontstraße
b) Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung
– GGS Am Höfling
– Montessori-Grundschule Eilendorf
c) Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
– GGS Gut Kullen
Mit dem städtischen Gebäudemanagement wurde darüber hinaus am 03.11.2014 ein Abstimmungsgespräch zur Umsetzung der gebäudetechnischen Standards geführt.
Zusätzlich zu den allgemeinen räumlichen Rahmenbedingungen, die eine inklusive Grundschule zukünftig erfüllen muss, werden bei den Schwerpunktschulen folgende Standards je nach Förderschwerpunkt für erforderlich gehalten:
- Barrierefreie Zugänge
– Rampen und Aufzüge
– elektrische Türöffner
– Handläufe in Treppenhaus und auf Fluren
– Leitsysteme
– Schallschutzmaßnahmen
- behindertengerechte Toilettenanlagen
- Pflegeraum
- Therapieraum
Zur Beurteilung, ob die vorgenannten Schulen entsprechend ausgestattet werden müssen, wird der Schulbetrieb mit dem Gebäudemanagement zeitnah vor Ort die Möglichkeiten der Umsetzung prüfen und Kostenschätzungen erarbeiten.
Aufgrund der geringen Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit den Förderbedarfen Hören und Kommunikation sowie Sehen (aktuell werden in beiden Förderschwerpunkten je 5 Schülerinnen und Schüler in Regelschulen unterrichtet) sieht die Verwaltung derzeit davon ab, für diese Förderbedarfe Schwerpunktschulen zu benennen. Hier ist die weitere Entwicklung des Elternwahlverhaltens zu beobachten.
- Weiteres Vorgehen
Nach Vorliegen der endgültigen Anmeldezahlen im Frühjahr 2015 wird über eine Einrichtung von Schwerpunktschulen für die Förderbedarfe Geistige Entwicklung sowie Körperliche und Motorische Entwicklung entschieden werden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
derzeit keine finanziellen Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |