Entscheidungsvorlage - FB 45/0060/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt das Zusatzkapitel zur sozialraumorientierten Schulentwicklungsplanung für den Bereich der Primarstufe 2013 bis 2018 „Umsetzung der ganztägigen inklusiven Bildung in den Aachener Grundschulen“ zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, das Zusatzkapitel zu beschließen.

 

Der Rat nimmt das Zusatzkapitel zur sozialraumorientierten Schulentwicklungsplanung für den Bereich der Primarstufe 2013 bis 2018 „Umsetzung der ganztägigen inklusiven Bildung in den Aachener Grundschulen“ zustimmend zur Kenntnis. Er beschließt das Zusatzkapitel wie vorgelegt und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Mit Ratsantrag Nr. 328/16 vom 17.09.2013 beantragt die Grüne-Fraktion, die sozialraumorientierte Schulentwicklungsplanung für den Bereich der Primarstufe 2013 bis 2018, um ein Kapitel „Inklusion an Grundschulen“ zu ergänzen.

Hierbei sollen unter anderem der Gebäudebestand im Hinblick auf die besonderen Anforderungen im Rahmen der Inklusion, Ausstattung und Ressourcen der Schulen in den Blick genommen werden.

 

Nach dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz sollen zukünftig alle Schüler mit sogenannten Lern- und Entwicklungsstörungen, also den bisher als solche definierten Förderschwerpunkten Lernen (LE), Emotionale und soziale Entwicklung (ES) und Sprache (SQ) wohnortnah in den Regelschulen beschult werden, es sei denn, die Eltern wünschen explizit eine Förderschule für ihr Kind. Darüber hinaus können in jeder Schulform Schwerpunktschulen eingerichtet werden, in denen zusätzlich zu den o. a. Lern- und Entwicklungsstörungen die Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung (GE), Körperliche und Motorische Entwicklung (KM), Hören und Kommunikation (HK) und Sehen (SH) schwerpunktmäßig unterrichtet werden.

 

2. Erläuterungen und Ausblick

Der Ratsantrag beinhaltet die Anliegen, Richtungsentscheidungen für die nächsten Jahre zu ermöglichen und Grundlagen für inklusive Beschulung im Grundschulbereich zu schaffen.

Hierbei muss es darum gehen, die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Verwirklichung der Inklusion sowohl im Bereich der Unterrichtsversorgung als auch im Bereich der Nachmittagsversorgung zu schaffen und die hierzu erforderlichen Maßnahmen zu benennen. Kinder mit Lern- und Entwicklungsstörungen (Förderschwerpunkte LE, ES und SQ) werden zukünftig hauptsächlich im Regelsystem unterrichtet werden.

Die räumlichen und materiellen Rahmenbedingungen an den Grundschulen sind gegebenenfalls anzupassen, die Grundlage für die Berechnungen werden zukünftig die für die schulische Nutzung zur Verfügung stehenden Gebäudeflächen sein. Über die Ausgestaltung und Nutzung der zur Verfügung stehenden Gebäudeflächen und damit der jeweils vor Ort vorhandenen Räumlichkeiten entscheiden die Schulen eigenständig. Mehrzweckgestaltung und multifunktionale Nutzung wird für alle Räume mit Ausnahme der Verpflegungsküche vorausgesetzt.

Auf der Basis des jeweiligen pädagogischen Konzeptes und unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Mehrfachnutzung erstellt die Schule ein Raumnutzungskonzept.

 

Die Schwerpunktschulen benötigen neben den allgemeinen Lern- und Unterrichtsbereichen je nach Förderschwerpunkt zusätzlich

  • spezielle Bereiche für Krankengymnastik, Logopädie und Psychomotorik
  • Pflegeraum
  • barrierefreie Zugänge
  • behindertengerechte Toilettenanlagen
  • optische/akustische/taktile Leitsysteme,
  • Akustik-Maßnahmen in Unterrichts-, Betreuungs- und Gemeinschaftsbereichen und
  • spezielle Beleuchtungs- und Verdunklungssysteme

 

Die für die Schwerpunktschulen notwendigen Anpassungen des Raumprogramms entsprechend den Erfordernissen des jeweiligen Förderschwerpunktes werden in gemeinsamen Begehungen mit den Schulen, dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule und dem städtischen Gebäudemanagement erfasst und sukzessive realisiert.

 

Die weitere Ausstattung der Grundschulen insbesondere im Hinblick auf Brandschutz (Fluchtwege) oder Ausstattung der Schüler mit Hilfsmitteln (Treppenlifte, Treppenraupen, Lesegeräte usw.) und die baulichen Voraussetzungen für deren Nutzung muss in der Raumbetrachtung und -nutzung berücksichtigt werden. Hierbei ist ein besonderes Augenmerk auf die Raumerfordernisse der Mensen und dem in der Folge sich ergebenden weiteren Ausbau zu legen. Die Umsetzungsmöglichkeiten vor Ort werden in enger Zusammenarbeit mit dem Gebäudemanagement geprüft.

 

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die angespannte Haushaltslage der Stadt es nicht zulässt, alle notwendigen Maßnahmen zeitnah umzusetzen. Die Beträge aus dem Belastungsausgleich des Landes reichen nicht aus, um alle wünschenswerten Ertüchtigungsmaßnahmen unmittelbar umsetzen zu können.

Reduzieren

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Können derzeit noch nicht abschließend beziffert werden.

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020?VOLFDNR=13288&selfaction=print